• Lieber Franko,


    bringe hier bitte keinen falschen Zungenschlag rein (mit den 30 m³ umbauten Raum für sonstige Bauten), hier wird von Fahrzeugunterständen und Garagen gesprochen, diese sind in MV im Innenbereich bis 30 m² Bruttogrundfläche (i.d.R. dann die Dachfläche) und einer mittleren Höhe von 3 m verfahrensfrei - dies bedeutet, dass aber ein Eintrag ins Kataster erfolgen muß (LBauO-MV §61).


    Gruß Dr. Net