W50 Fahrgestellnummer

  • hallo,...


    das mit den rahmennummern war schon mal in einem anderen beitrag erklärt.


    es wurde mir in ludwigsfelde so erzählt das bei produktionsanlauf des IFA-L60 das system der Rahmennummern umgestellt wurde. anstatt wie bisher die ersten beiden zahlen das baujahr identifizierten, findet man nun einen buchstabe für das baujahr. danach folgen die zahlen "50" für LKW W50 oder "60" für LKW L60.
    Meine Erkenntnisse bisher: J=1988, K=1989, L=1990 usw...soll auch L60 mit I=1987 geben.....


    Ersatzrahmen haben normalerweise ein "E" eingeschlagen.


    gruß

  • Also ich kann auch was beitragen.
    Die Fahrgestellnummer, die wir vorn rechts am Rahmen fanden ist sehr schlecht lesbar, erst im Schräglicht...
    Sie lautet: 85501720620748107 eine Nummer mit 17 Ziffern ....
    Der Dekraprüfer wie auch jeder der sich mit IFA´s auskennt hat bisher nur gestaunt und mir bescheinigt noch nie eine 17 stellige Ziffer an einem IFA gesehen zu haben... als Datum der EZ steht: 01.07.1967


    P.S. Und es gibt sicher auch eine völlig gesetzeskonforme Möglichkeit einen Rahmen mit einer neuen Rahmennummer zu versehen oder ein Fahrzeug ohne Brief wieder zuzulassen. Dazu mal mit einem Dekra-Prüfer oder jemandem vom zuständigen Straßenverkehrsamt reden.


    Ich kenne das so:
    Benötigte Unterlagen bei Verlust des Fahrzeugbriefs


    Der Fahrzeughalter muss sich mit einem gültigen Personalausweis oder Pass ausweisen. Ein Nachweis über eine Hauptuntersuchung ist vorzulegen. Darüber hinaus werden Unterlagen benötigt denen die Zulassungsstelle die notwendigen techn. Daten des Fahrzeuges entnehmen kann. Das kann z.B. auch das KBA-Blatt des Fahrzeuges sein oder ein Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis der Dekra nach §21 StVZO.
    Bei der Zulassungsstelle ist eine Versicherung an Eides statt zu leisten. Außerdem dauert es noch ein wenig bis die neuen Papiere dann kommen: Der abhanden gekommene Brief wird im Verkehrsblatt aufgeboten und nach einer Frist von zwei Monaten kann die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II ausgestellt werden. Bei den Zulassungsstellen müssten Verlustanzeigen als Formblatt erhältlich sein....
    Und als Baujahr würde ich persönlich immer irgendwas zwischen 1967 und 1982 angeben, wenn der Wagen noch nie zu Westzeiten zugelassen war.... besser noch vor 01.01.1975, dann sparst Dir auch die Diskussion über den seitlichen Unterfahrschutz... Und kannst, musst ihn aber nicht anbauen. Bei uns sind die seitlichen Kisten defakto Unterfahrschutz -diese speziellen haben dafür jedoch keine Zulassung -da ich aber keinen brauche... ist es egal.... War der Wagen schon zu Westzeiten zugelassen sollte das über die Fahrgestellnummer bei der Zulassungsstelle herauszufinden sein, aber die werden Dir das schon sagen wenn die statt Deiner Angabe 1974 ein 1984 in ihren Unterlagen finden.... was soll´s Du hast ja den Brief nicht mehr in dem Du nachlesen kannst...

    Dieser Beitrag wurde bereits 2 Mal editiert, zuletzt von Maximus ()

  • die aufbietungsfrist ist nur noch 2 wochen seit 5/2011!


    ich war grad am montag zum aufbieten meines briefes da. in 2 wochen ist das verfahren beendet. dann in der 3ten woche kann ich den brief abholen, sofern da nix negatives passiert. sollte da was nicht in ordnung sein, habe ich ein ernsthaftes problem. in der KBA gabs keine daten von meinem mehr.


    ich berichte, sobald ich was neues weis.

  • Hallo


    Die Sache mit deinem LA/A ist recht einfach zu lösen.Die NVA Typblätter für alle von vor 1960 bis 199O eingesetzten Fahrzeuge und Hänger habe ich da und davon könnte ich bei Bedarf eine Kopie anfertigen.Die Datensätze für W50 müsste aber jeder DEKRA Prüfing.auf seinem Computer haben,das ist dann noch einfacher.Das Problem mit der Fahrgestell Nr.ist auch nicht tragisch,viele Prüfer haben einen guten Draht zur Zulassungsstelle und können am Tel.nachfragen ob diese Nr.schon vergeben ist.Da nun die Behörde in Flensburg keinen Überblick über alte DDR Fahrgestellnummern hat können komische Dinge passieren.Die Nr eines meiner Hänger aus NVA Beständen war z.B. schon 23mal vergebnen.In diesen Fall wird bei der Zulassungsstelle eine Einschlaggenehmigung eingeholt und der Prüfer schlägt eine Nr. aus seiner Vorratsliste ein.Als Datum für die Erstzulassung könnte man das Typblatt benutzen,dort seht 1968 als erster Einsatzzeitpunkt bei der NVA.Wenn die Fahrgestell Nr. nicht doppelt vergeben ist,was ich nicht glaube,wird sie weiter genutzt.Als Eigentumsnachweis zählt auch ein Kauffertrag.Der Prüfer erstellt dann noch ein Typschild(oder man macht es selber)das sichbar und nicht vertauschbar angebracht werden muß.Wenn das Fahrzeug technisch abgenommen ist und eine Versicherung besteht werden auf der Zulassungsstelle die Kennzeichen vergeben.Und das war es schon,dank Deutschen Einigungsvertrag kann man so jedes DDR Fahrzeug egal wo es mal gedient hat auf die Bundesdeutsche Straße bekommen.Voraussetzung ist das das Kfz. technisch ok und noch nicht in der BRD Zugelassen war,denn dann liegen die Daten ja schon in Flensburg.Eine andere Sache sind dann noch die Mitarbeiter der Prüfdienste und Behörden,wenn diese Leute sich nicht an ihre eigenen Vorgaben halten kämpft man gegen Windmühlen und verpulvert so sein Geld.Deshalb lieber im Vorfeld sich nach Leuten erkundigen die sich mit alten DDR Technik auskennen und vielleicht noch ein Interesse daran haben das etwa erhalten bleibt.

  • Das ist ja voll geil! Würde sagen ein Unikat dessen Wer sich dadurch mindestens verdoppelt. Sowas hat keiner.

  • In meinem Brief steht als Motor auch "Benziner" wurde dann handschriftlich geändert und extra gesiegelt... Hat auch keiner.... genau wie ich keinen weiteren IFA mit einer 17 stelligen FG Nr. kenne!