...und das mit dem hund würe ich auch nicht machen weil meine würden sie gleich mit nehmen
das würde bei uns wohl auch so sein...hast die beiden Kleinen ja vorgestern gesehen...ok,an der Großen müßten sie erstmal vorbei dazu
...und das mit dem hund würe ich auch nicht machen weil meine würden sie gleich mit nehmen
das würde bei uns wohl auch so sein...hast die beiden Kleinen ja vorgestern gesehen...ok,an der Großen müßten sie erstmal vorbei dazu
50 kg fell
es wird schwer werden, noch ein paar SM-70 aufzutreiben und ob die jetzt rechtlich eine Grundlage haben glaube ich auch nicht. Helfen würden die bestimmt.
@w504x4 - der Hund ist schon lange keine Sicherung mehr gegen Einbrecher...davor schreckt kaum jemand zurück...eher ist's anders herum,daß diese Leute den armen Hund vergiften und trotzdem auf's Grundstück gehen danach...der Wuff kann nix dafür letztendlich und wenn niemand vor Ort ist,würde ich persönlich davon Abstand nehmen...
viele Grüße
maffi
da hat man aber mit dem Hund was falschgemacht....
meiner nimmt nur was, was ich autorisiere.......von fremden garnichts und was auf dem hof rumliegt auch nicht.....und ran gehen an den zaun macht er auch nicht....
naja die Rasse ist ja auch bewußt gewählt......sprich ist ein herdenschutzhund, welcher selber entscheidet ob er angreift oder nicht.....
und bis jetzt hat es auch immer gewirkt, wenn es sein sollte...jeder "Händler" der für ne frage mal den Hof betreten hat um mir ja entgegen zu kommen, hat es bereut.....
gruß
Hallo Willi, schöne Sch......
Leider sind die Selbstschußanlagen von der Grenze nicht mehr verfügbar.
Ist, denke ich, das einzige was wirklich zuverlässig schützt.
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da hat man aber mit dem Hund was falschgemacht....
meiner nimmt nur was, was ich autorisiere.......von fremden garnichts und was auf dem hof rumliegt auch nicht.....und ran gehen an den zaun macht er auch nicht....
naja die Rasse ist ja auch bewußt gewählt......sprich ist ein herdenschutzhund, welcher selber entscheidet ob er angreift oder nicht.....
und bis jetzt hat es auch immer gewirkt, wenn es sein sollte...jeder "Händler" der für ne frage mal den Hof betreten hat um mir ja entgegen zu kommen, hat es bereut.....
gruß
nee nee,nix falsch gemacht...bei uns jedenfalls nicht...die beiden "kleinen" Wuffs sind nur so auf'm Hof,wegen Auslauf,Toben und sinnlos rumkläffen
Ich weiß was du meinst an Sorte Hund...mit meinem alten Kaukasen war nie zu spaßen und eine seiner Nachkömmlinge ist nicht ohne...sie ist Tag und Nacht auf'm Hof und sehr wachsam...dafür braucht man beim Kaukasen nicht allzuviel tun,wenn er/sie reinrassig ist...das vererbt sich wohl von einem zum anderen bis jetzt ist Besuch nur mit uns zusammen auf den Hof gekommen und wenn wir mit dem Hund zusammen den Besuch rauflassen,ist es ok für sie...ich möchte nicht wissen,wie sie reagiert,wenn jemand ungebeten auf den Hof kommt...
viele Grüße
maffi
Hallo Leute,
also gerade was die randalierenden Jugendlichen angeht, da sollte man, wenn die doch mal erwischt werden, (ich habe in meiner Berufspraxis schon einige abgegriffen) etwas Geduld haben, auch wenn die heute leere Taschen haben.
Wenn´s vor Gericht geht einen sog. Adhäsionsantrag stellen, jedenfalls wenn der Täter über 18 Jahre alt ist ist das sinnvoll. Sollte das Gericht den Antrag verwerfen -nicht aufgeben. Einfach vor dem Amtsgericht eine Klage auf Schadensersatz einreichen. Vor dem Amtsgericht (bis 5000,- € Schaden) kann man die Klage auch ohne Anwalt einreichen. Der Titel den man bekommt bleibt 30 Jahre gültig und einige der gelangweilten kriegen noch die Kurve und gehen mal einer legalen Erwerbstätigkeit nach....
Ich habe mal 1999 einen damals 16 jährigen erwischt, der hat einen Schaden von damals etwa 45 TDM durch Vandalismus, Besprühen mit Farbe etc. verursacht. Die Jugendstrafe war lächerlich.... allerdings wurde seine Täterschaft zweifelsfrei festgestellt, denn um das Gericht milde zu stimmen war er geständig. Der Betroffene Geschädigte hat dann, mit dem Strafurteil in der Hand, den jungen Mann auf Schadensersatz für die bewiesenen vorsätzlichen Taten verklagt. Der wurde nach §823 BGB zum Ersatz des Schadens verurteilt, der Bengel ist damals lachend aus dem Saal gegangen, weil er nichts hatte....
Heute ist er 29 hat einen vernünftigen Job und sein Arbeitgeber führt monatlich alles über den Pfändungsfreibetrag an den Geschädigten ab +Zinsen.... Das Lachen ist dem vergangen. Ist der Schaden höher muss man sich einen Anwalt suchen der sein Honorar nicht auf die 30.000 EUR haben mag, da kann man eine sog. Streitwertvereinbarung treffen.... Denn soviel Arbeit macht so ein Fall nicht.... Zum Beweis reicht das Strafurteil....
Malne Kostprobe
Mein tiefstes Beileid zu diesem großen Schaden. Wenn man diese Bilder sieht könnte man eigentlich gleich losheulen .
Besonders bei abgelegeneren Grundstücken kann ich zu deiner Idee mit dem Stacheldraht nur raten. Wir haben auf unserem Grundstück ebenfalls S-Draht verbaut. Ich glaube, dass ich auch noch irgendwo eine Rolle haben müsste, wahrscheinlich draußen irgendwo unterm Schnee . Ich empfehle dir S-Draht-Rollen, die man nur senkrecht auf den Boden stellt, und dann zu beiden Seiten auseinanderziehen kann. Dies ergibt dann schön stachelige S-Draht Girlanden (siehe Bild(Google Bild)). Unsere konnte man auf eine Länge von ca.5-10 Metern ausziehen und hatten einen Durchmesser von etwa einem halben Meter.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas