IFA LKW - Unterfahrschutz seitlich und hinten

  • letzte woche hab ich endlich mal meinen unterfahrschutz hinten weggebaut.
    nun hab ich diese lösung dran.


    gefällt mir besser und für meinen einsatzzweck optimal.
    keine diskussion über die sicherheit anderer. ich brauche diese freiheit hinten. eingetragen ist er eh nicht gewesen und braucht er auch nicht haben trotz BJ ´89.


    Nur eine Frage, wer hat gesagt, das du den nicht brauchst und mit welcher Begründung?

    ~ Aller Laster Anfang ist die Stoßstange ~

  • § 32b StVZO


    (1) Kraftfahrzeuge, Anhänger und Fahrzeuge mit austauschbaren
    Ladungsträgern mit einer durch die Bauart bestimmten
    Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h, bei denen der Abstand von
    der hinteren Begrenzung bis zur letzten Hinterachse mehr als 1.000 mm
    beträgt und bei denen in unbeladenem Zustand entweder das hintere
    Fahrgestell in seiner ganzen Breite oder die Hauptteile der Karosserie
    eine lichte Höhe von mehr als 550 mm über der Fahrbahn haben, müssen mit
    einem hinteren Unterfahrschutz ausgerüstet sein.


    (2)...


    (3) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht für

    1.land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen,2.Arbeitsmaschinen und Stapler,3.Sattelzugmaschinen,4.zweirädrige Anhänger, die zum Transport von Langmaterial bestimmt sind,5.Fahrzeuge, bei denen das Vorhandensein eines hinteren Unterfahrschutzes mit dem Verwendungszweck des Fahrzeugs unvereinbar ist.



    ebenso verhält es sich mit dem vorderen unterfahrschutz.

  • das Thema hatten wir hier schon einmal ausführlich durchgekaut und sind zu dem selben Schluß gekommen ;) ich weiß nur nicht,ob der TÜV diese Ausnahme eintragen muß...das ist mir inzwischen entfallen - is' ja 'ne ganze Weile her ;)


    viele Grüße


    maffi


    >>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>><<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<


    Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse :D ;)


    Wenn jeder an sich denkt, ist an alle gedacht...



  • Also wir kamen damals um den seitlichen drumherum, ich hoffe diesmal auch.Grund, Fahrzeug wird auch im Gelände bewegt. Den hinteren mussten wir nachrüsten und machen es diesmal auch wieder, bevor wir zum Tüv fahren. Wieder so, das schnell abschraubbar, wenn uns die Lust auf Gelände packt :)

    ~ Aller Laster Anfang ist die Stoßstange ~

  • das wiederspricht sich aber. seitlich nein wegen gelände, hinten ja, wegen was bitte???


    hinten ist wichtiger wie seitlich im gelände. der unterfahrschutz kann auch klappbar sein. das will der tüv nicht hören, aber jede baustellen lkw oder auflieger hat diesen klappbar.
    die richtlinie soll er mir zeigen wo drin steht- nicht klappbar.


    wichtig ist, dem tüv die vorraussetzung für einen geländewagen zu erklären. allrad + untersetzung sind da schon die wichtigsten schlagworte. bei mir kommt reifendruckregelanlage, wat anlage, winde usw dazu. mehr ausstattung geht einfach nicht. wenn das dann laut seiner definition kein offroad-fahrzeug ist und die beplankung keine behinderung/einschränkung ist- dann bitte - nachschulung. es gibt noch eine instanz über dem tüv.

  • Die Rückleuchten befinden sich an Haltern, die am Rahmen festgeschraubt sind, der Rückfahrscheinwerfer ist glaube gleich am Rahmen angeschraubt.

    ~ Aller Laster Anfang ist die Stoßstange ~

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