IFA LKW - Unterfahrschutz seitlich und hinten

  • Hi,


    Unterfahrschutz muss lt. §32c StVZO
    montiert werden. Wie man schon am "c" des § sieht wurde die Bestimmung
    irgendwann eingefügt als schon viele Fahrzeuge "ohne Schutz" unterwegs
    waren., deshalb gab es eine Übergangsbestimmung in der steht ab welchem
    Baujahr müssen Fahrzeuge nachgerüstet werden....


    In §72 StVZOsind diese Ausnahmen definiert.


    Der Wortlaut der Ausnahme


    zu: § 32c (seitliche Schutzvorrichtungen) gilt nicht für Fahrzeuge, die vor dem 1. Januar 1975 erstmals in den Verkehr gekommen sind.




    Damit müssen für Oldtimer, die EZ vor 01.01.1975 haben, nicht nachgerüstet werden -sie brauchen keinen Unterfahrschutz. Nicht müssen heißt aber nicht: Nicht dürfen.
    Wenn er aber dran ist muss er den Vorschriften entsprechen, also eine
    Bauartzulassung haben und eingetragen sein, denn damit wird bestätigt,
    das er den Vorschriften entspricht. Ab einem bestimmten Baujahr wird das
    nicht extra eingetragen, weil die Fzg. "ohne" nicht zugelassen worden
    wären, da ist das Ding bereits in der BE des Fzg. enthalten. Bei
    Fahrzeugen die nachgerüstet wurden, ist der Schutz jedoch ein
    eigenständiges Anbauteil.




    Wenn Dich das Ding stört wäre es rechtlich möglich, die Teile abzubauen und wieder aus den Papieren austragen zu lassen.




    Ist Dein Fahrzeug aber nach dem 01.01.1975 erstmalig zugelassen worden,
    musst Du nachrüsten auch wenn er schon Oldtimer ist. Ausnahme wäre hier
    nur,


    "Fahrzeuge, die für Sonderzwecke gebaut und bei denen seitliche
    Schutzvorrichtungen mit dem Verwendungszweck des Fahrzeugs unvereinbar
    sind."


    Wenn der Hauptverwendungszweck z.B. Geländefahrzeug oder
    Brunnenbohrfahrzeug für schweres Gelände wäre und der Unterfahrschutz
    der Nutzung entgegensteht, weil die Kiste dann ständig aufliegt... Es gibt
    wohl einige W50 mit LAK Besitzer die den TüV überzeugen konnten, dass
    man ständig in schwerem Gelände unterwegs ist....

  • Danke Phönix,


    perfekt... auf dem KTA Datenblatt ist weder Seiten-, noch Hintenunterfahrschutz abgebildet. Also hat sich die Dekra NICHT geirrt als der fehlende Unterfahrschutz bei der Vollabnahme nicht bemängelt wurde :D


    Unabhängig davon ist die Idee mit Sandblechen durchaus attraktiv und eine einfache Konstruktion ließe sich auch am Hilfsrahmen des Koffers anbringen...

    Wege entstehen wenn wir sie gehen.

  • Ja, der Hinweis auf den Einigungsvertrag ist gut... da muss man sich den Auszug mal einpacken. Kann mir vorstellen das eben nicht jeder weiß der das irgendwo kontrollieren soll...
    Die StVZO schreibt ja in der neuesten Fassung sinnigerweise:
    § 72 Übergangsbestimmungen
    Für Fahrzeuge sowie für Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten für diese Fahrzeuge, die vor dem 5. Mai 2012 erstmals in den Verkehr gekommen sind, gelten die zum Zeitpunkt ihrer Zulassung geltenden Vorschriften fort.


    Da muss man nur auf Tasche haben was am Zulassungstag für das Fzg. galt.... ich weiß z.B. nicht ob in der DDR ein seitlicher oder rückwärtiger Unterfahrschutz jemals angebaut bzw. vorgeschrieben war...
    Von daher wundert es nicht, das der eine Prüfer so -der andere so entscheidet..

  • Zum Glück ist bei uns nichts nötig etwas verbessern oder nachrüsten was war nicht am der Fahrzeug zum Produktionsjahr oder zum ersten Zulassungstag.
    Gruß Jirka


    So sollte es sein!
    Die ganze Paragraphenreiterei in Deutschland ko.... einen an.
    Und vernüntig kann da keiner denken der es erlassen hat.
    Hauptsache die Schreibstuben sind voll.

    Hier wird der Diesel noch mit viel Liebe verbrannt,und das nicht zuwenig !!!

  • ich hau auch noch mal rein.
    ich habe meinen so geholt ohne ssv oder ufe.war zwar abgemeldet hatte aber noch fast nen jahr tüv.achso bj.ist 83.wenn ich mir nächstes jahr das h auf dem nummernschild holen will muss ich den qatsch nicht nachrüsten hoffe ich!!

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