Ablastung W50 Kipper

  • hallo Leute,


    durch ein Telefonat mit unserem Senator wurde ich etwas stutzig...


    es geht darum,kann ich einen W50 Kipper auf 7,49t ablasten lassen,ohne technische Änderungen vornehmen zu müssen? es soll auch eine H-Abnahme erfolgen...


    viele Grüße


    maffi


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    Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse :D ;)


    Wenn jeder an sich denkt, ist an alle gedacht...



  • Erst die H-Abnahme und dann ablasten :D
    Wo ist das Problem,außer das die theoretische Nutzlast nur noch ca. 2 Tonnen beträgt... 8o ;(

    Hier wird der Diesel noch mit viel Liebe verbrannt,und das nicht zuwenig !!!

  • Das mit der Ladefläche ist bei Zugmaschinen, hier völlig irrelevant.


    Und bei "H" sollte jedem Sachverständigen einleuchten, dass 2to Zuladung völlig ausreichend sind, da man das Fahrzeug ja zum Erhalt des Kulturgutes bewegt und nicht zum Erdtransport...

    Wege entstehen wenn wir sie gehen.

  • Hallo!
    warum meldest nicht ein 07 kenzeichen an bezahlst nur ungefähr 300€ im Jahr kannst bis 10fahrzeuge anmelden und brauchst nie wieder zum TÜV !!!!! :-w50-:


  • Hallo Maffi,
    hier nochmal kurz zu deiner Frage.
    Bei der H-Zulassung mußt du lediglich sagen das die
    -F.1 techzn. zul. Gesamtmasse bleiben kann und die
    -F.2 im Zulasungsmitgliedstaat zul. Ges. auf 7,49t gesetzt werdem soll
    das geht so und das macht auch jeder so auch bei H Zulassung ohne Probleme


    Habe ich schon mehrfach so gemacht.
    Grüße Daniel

  • hi Daniel,


    herzlichen Dank für deine Info und an alle anderen natürlich auch meinen Dank =) dann werd' ich das so mal mit dem Ingenieur durchsprechen und horchen,was er dazu für eine Meinung hat...


    viele Grüße


    maffi


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    Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse :D ;)


    Wenn jeder an sich denkt, ist an alle gedacht...



  • Hallo Maffi !


    Wo ist das Problem !


    Es ist eine Ablastung ohne techn. Änderung. Die Optik und die techn. Dinge des Fahrzeuges bleiben unverändert. Also das Fahrzeug bleibt in seinem Urzustand. Damit ist das H-Kennzeichen schon mal nicht gefährdet. Und eine Ablastung warum auch immer, ist ein rein formeller Schritt. Ansonsten maile mir mal direkt, vielleicht kann ich dir weiterhelfen.

Zulassung und Anmeldung

Zulassung und Anmeldung von IFA Nutzfahrzeugen