• Sind auch von Lenzen zusammen hingefahren bzw. zurückgefahren im Konvoi mit G5 und Anhänger,S4000, 2x H6,2x W50 und L60....
    Nächstes Jahr Lenzen wird auch noch angekuppelt(TL mit irgendwas drauf).
    Tolles Treffen dort.

  • .... na Walter, da hast´e Dir aber von einem völlig unerfahrenen und auf Nummer sicher gehenden TÜV´er mächtig einlullen lassen. Der Typ, welcher Dir die Beratungstunde gab, hat wahrscheinl. von dem ganzen " Ostschrott " nicht die leiseste Ahnung. Sämtl. in der DDR jeh zugelassenen Fahrzeug-Typen genießen mit dem Einigungsvertrag von 1990 Bestandsschutz. Das heißt: alles was jeh vom KTA der DDR auf die Menschheit und Straßen losgelassen wurde, darf auch heute noch fahren. Bsp.: a) Moped bis 50ccm darf laut alter StVZO und neuer FZV nur 45 km/h laufen ... Simson mit KTA-ABE darf 65 km/h. b) selbstfahrende Arbeitsmaschinen ( Bsp.: Traktor ) dürfen laut StVO / FZV max. 2,55m Breit sein. K 700 / 700A/ 701 = Bestandsschutz 275 + 20 cm. ( ... da hat Kirovets mit der immernoch produzierten 700er-Reihe heute noch Verkaufsvorteile gegenüber Case & John Deere ). Ich kenne mindestens 4 Kra3 255B-Besitzer, die weder ´ne Sondergenehmigung noch sonstige Auflagen mit ´ner Privatzulassung ( ohne H ) haben.


    Der Neueinsteiger in´s Kraz-Hobby wird auf den ersten 100 km wohl leichte Gewöhnungsphasen brauchen, aber wenn die rum sind gehts dann um so leichter. Der größten Sorge, die sich ein Neueinsteiger stellen sollte, ist der Pflege- u. Wartungsaufwand. Irgendwas um die 100 Schmiernippel sollten mindestens einmal im Jahr besucht werden. Rumstehen tut ihm gar nicht gut. Auch nur mal so ´ne halbe Stunde tuckern lassen und wieder ausmachen mag er nicht. Bewegungsfahrten gehören immer dazu, auch wenn keine Saison ist. Diese sollten dann auch schonmal so um die 50 bis 100 km betragen. Aber, wie bereits schon geschrieben wurde, sollten längere Vollgasstrecken ( > 30 km am Stück ) vermieden werden. Es sei denn, irgendjemand hat vorher schonmal das Kühlsystem modifiziert. Aber wer fährt denn schon freiwillig mit den " Freischwimmer-Reifen " längere Strecken Vollgas? ..... Jupp der Verbrauch hängt immer vom Hirn hinter dem Gaspedal ab. Es gibt welche, die schaffen mit nackiger Pritsche 50 l/ 100km und andere fahren den 258 mit Tieflader inkl. T-100 mit 40l / 100 km. ..... mit Einstellung des Motors hat das aber nichts zu tun. :rolleyes:

    Wir, die guten Willens sind, geführt von Ahnungslosen, versuchen für die Undankbaren das Unmögliche zu vollbringen! Wir haben so viel mit so wenig, so lange versucht, daß wir jetzt qualifiziert genug sind fast alles mit nichts zu bewerkstelligen!

  • Hallo und guten Tag,


    am Anfang wurde geschrieben, dass das Wissen nur aus dem Internet nicht aussreicht. Und das stimmt. Vieles liegt am Tüver des Vertrauens. Es gibt ja auch verschiedene Ausführungen von Kraz, z.B. der Pontonleger hat garantiert Überbreite und ist nicht ohne Ausnahme zu fahren. Und einige die ich kenne, fahren ohne Ausnahmegenehmigung. Es liegt auch manchmal an den Behörden.
    aber eine Ausnahmegenehmigung (man benötigt zwei, eine nach StVZO §70 und eine nach StVO §29) eine kann maximal 3 Jahre und die andere max. 5Jahre Gültigkeit haben.


    Wie man die Fahrzeuge nutzen kann, liegt an der Zulassungsart. Mit 07 stimmt das schon was oben gesagt wurde. Mit H oder schwarzen Kennzeichen interessiert es keinen wann und wohin ich fahre. Nur wo man entlang fährt. Bei einer Überbreite bis 3m habe ich noch nie von Problemen gehört. Ich habe eine dauerhafte Schwerlastgenehmigung (privat) für Überlänge (22m), Kurvenlaufverhalten (<4,5m) und Achslastüberschreitung (12t). Ich darf überall fahren (außer in den Bundesländern, die mich nicht wollen - wenige). Ich darf nur nichts beschädigen und muss bestimmte Auflagen einhalten - Rundumkennleuchten, nicht bei Nebel fahren, zusätzliche Warnlampen und Dreiecke ....)


    Die genehmigungen werden bei den Verkehrsämtern der Landesregierungen beantragt (mit TÜV-Gutachten). Im Gutachten werden auch die Auflagen vorgeschlagen, die die Behörden aus meiner Erfahrung übernehmen >>> also wieder TÜV


    Wer also ein paar konkrete Fragen hat, sollte diese mir persönlich stellen. Helfen kann ich nur für Mutige aus Sachsen-Anhalt. Wenn man innerhalb der Genehmigungslaufzeit eine Verlängerung beantragt (wenn keine Änderungen vorliegen) ist das ohne Probleme und größeren Aufwand möglich. (kein Neuantrag und der nach §29 kann schon per Internet beantragt werden (Sachsen-Anhalt))


    Und nun zum Kraz 255B noch einmal, ich habe jahrelang während meiner Armeezeit unter anderen Fahrschulfahrzeug und meiner Kasachstanzeit als Transport und Bergefahrzeug einige 1000 km Kraz gefahren. Extra aus Deutschland mit genommen. So schlimm wie einige schreiben lenkt und fährt er nicht, sofern alles in Ordnung gehalten wird. Sicherlich sind Platten- und Asphaltstraßen nicht unbedingt das schönste Vergnügen. Aber im Sand und Morast ist er sehr gut. Natürlich nicht so wie meine Tatras, aber die hatte ich damals noch nicht.Ich habe mal Bilder von zwei meiner aus Deutschland stammenden Kraz angehängt. Den Kraz mit dem LAK fahre ich gerade. Es war mein Werkstattfahrzeug. Und ein Bild von meinem Tatrazug, für den ich seit 2005 eine Schwerlastgenehmigung habe.




    gruß




    wpw