Fahrzeugausstattung Pflichtsachen

  • Hi,


    sagt mal Leute,
    was muss ich eigentlich so alles mitführen??


    Also so Sachen wie, Sanikasten, Warndreieck.....


    Schon die erste Frage:
    Der L 60 hat ja 3 Sitze.
    Brauch ich da auch 3 Warnwesten???
    Was muss ich bei einer Kontrolle, der Rennleitung alles zeigen??

  • Nabend!


    Sanikasten und Warndreieck ist richtig. Bei Kfz über 3,5 t ist eine Warnleuchte die gelbes Blinklicht ausstrahlt und vom Kfz-Bordnetz unabhängig funktioniert. Also mit Batterien. Warnwesten müssen nur in Kfz mitgeführt werden, die gewerblich genutzt werden. In privat genutzten Fahrzeugen besteht keine Pflicht. Ein Reserverad oder Ersatzglühlampen müssen auch nicht mitgeführt werden.


    Gruß Roland

  • Moin,


    das ist ein gutes Thema: das mit dem Blinklicht wußte ich nicht, auf jeden Fall muß in LKW ein Feuerlöscher mitgeführt werden, allerdings konnte mir weder ein Autohaus noch die Dekra sagen, wie groß der sein muß. Daher habe ich immer nur 5 Liter dabei.


    Dr. Net

  • Mein (unverifizierter) Senf dazu:


    1. manche Länder (Österreich?) verlangen pro Person, welche bei einer Panne (z.B.) das Fahrzeug verlassen müssen/tun eine Warnweste.
    2. ich glaube, ein (oder mehrere?) Unterlegkeile gehören auch zur Pflicht.


    Feuerlöscher war mir neu, macht aber sowieso Sinn.


    Ansonsten findet man sicherlich was bei www.adac.de - ich schaue da mal später rein :)

    Wege entstehen wenn wir sie gehen.

  • Hallo zusammem!


    Stimmt Unterlegkeil. Habe es mal in der StVZO rausgesucht.
    § 41 Bremsen und Unterlegkeile.
    (14) Die nachstehend genannten Kraftfahrzeuge und Anhänger müssen mit Unterlegkeilen ausgerüstet sein. Erforderlich sind mindestens
    1. ein Unterlegkeil bei
    a) Kraftfahrzeugen - ausgenommen Gleiskettenfahrzeuge - mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 4 t,
    b) zweiachsigen Anhängern - ausgenommen Sattel- und Starrdeichselanhänger (einschließlich Zentralachsanhänger) - mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 750 kg,
    2. 2 Unterlegkeile bei
    a) drei- und mehrachsigen Fahrzeugen,
    b) Sattelanhängern,
    c) Starrdeichselanhängern (einschließlich Zentralachsanhängern) mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 750 kg.
    Unterlegkeile müssen sicher zu handhaben und ausreichend wirksam sein. Sie müssen im oder am Fahrzeug leicht zugänglich mit Halterungen angebracht sein, die ein Verlieren und Klappern ausschließen. Haken oder Ketten dürfen als Halterungen nicht verwendet werden.


    In Punkto Feuerlöscher: Nur Kraftomnibusse müssen mindestens einen Feuerlöscher und In Doppeldeckerbusse müssen mindestens 2 Feuerlöscher mit jeweils 6 Kg Füllmenge mitgeführt werden.


    Gruß Roland