W50 dreiseitenkipper mit kran ldk1250 anmelden

  • Hallo,


    ich bin an einem w50 Allrad Dreiseitenkipper mit Ladekran interessiert und möchte mir diesen zum "spielen" für Haus und hof zulegen das Fahrzeug ist BJ89 und seit 2007 abgemeldet.Er hat keinen Unterfahrschutz,Anschnallgurte und der Kran wurde nachträglich eingebaut und nicht eingetragen desweiteren hat er eine Einleiter Bremsanlage.Wird auch hier im Forum Angeboten.Aufgrund des Baujahrs fällt ne H Zulassung erst mal flach, wäre erst 2019


    Ich war heut mit dem kopierten Schein bei der Dekra und der Prüfer hat mir von dem Fahrzeug abgeraten.Wegen dem Kran (Kranprüfung)


    Hier meine Frage:-Kann mir jemand Auskunft geben ob und wie ich das Fahrzeug Anmelden könnte ohne große Kosten zu haben, ich will ihn erst mal nicht restaurieren sondern erst mal mit "arbeiten".


    -Viele der W50 im Netz haben keinen Unterfahrschutz und sind trotzdem angemeldet, ist das wegen dem Allrad?


    -Ich komme aus Nordhessen und trotzdem kann niemand so richtig was mit dem W50 anfangen, ist es besser in den neuen Bundesländern beim TÜV?


    -Das Fahrzeug war ja bis 2007 immer angemeldet also müßte er doch jetzt auch wieder die Plakete kriegen oder?


    -Bekomme ich das Fahrzeug auch ohne Kranprüfung angemeldet?


    Über eine Auskunft würde ich mich sehr freuen.Denn vielleicht würde es dann einen neuen begeisterten W50 fahrer geben


    Vielen Dank im Voraus

  • Hallo und erstmal willkommen hier,
    Für deine Anmeldung des Kippers, sehe da ein Problem in der Zulassung. Wenn der LDK nicht eingetragen war, musst du, um den Kran eingetragen zu bekommen, die EU Maschinenrichtlinie erfüllen. Gilt für alle neuen Kräne oder Krananbauten. Die da sagt, ab 1t Traglast ist ein Anheben der Last nur mit ausgefahrenen Abstützungen möglich. Ohne ausgefahrene Abstützungen, kein Anheben. Das geht beim LDK nur mit einigen Aufwand, wenn überhaupt, nachzurüsten. Ansonsten ist nach UVV, jährlich eine Kranprüfung zu machen und im Kranprüfbuch nachzuweisen.
    An deiner Stelle würde ich den LDK abnehmen und den W50 durch den TÜV bringen. Ob du dann später den LDK wieder aufsetzt und ihn dann versuchst eingetragen zu bekommen, kannst du dir ja noch überlegen.


    Gruß
    peking

  • Vielen Dank für die schnelle ausführliche Antwort.


    Mit dem Gedanken den Kran abzunehmen habe ich auch schon geliebäugelt und es wird wohl kein Weg dran vorbeiführen.Aber gerade der Kran macht den Reiz des Fahrzeugs aus.

  • Hallo


    richtig günstig in den Steuern(ca.700€ als normaler LKW)wird das
    Fahrzeug auch ohne Kran nicht,wenn das zulässige Gesamtgewicht 9900Kg
    beträgt.Dazu kommen noch die Kosten für die Sachverständigenprüfungen
    jedes Jahr,immer im Wechsel Hu und Sicherheitsprüfung.Unter 7,5t hat man
    dann schon keine Sp mehr,Steuer dann ca.500€ und wenn der
    Sachversändige weiß das das Fahrzeug nur privat genutzt wird ist auch
    nicht unbedingt ein BGV für den Kran wie die UVV Prüfungen Heute heissen
    notwendig-BVG=Berufsgenossenschaftliche Vorschriften für
    Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz-die sind für Unternehmen erdacht
    wurden.Was komisch ist,das der Kran nicht in den Papieren eingetragen
    ist,was da auf den Bildern vom Fahrzeug zu sehen ist sieht aber wie ein
    DDR Umbau aus.Ich würde erst mal überprüfen ob die Papiere wirklich zu
    diesen Fahrzeug gehören.Denn in dieser langen Zeit ist vielleicht etwas
    verwechselt wurden was noch keiner bemerkt hat.


    Ein Unterfahrschutz braucht an Fahrzeuge für Geländeeinsatz nicht
    nachgerüstet werden wenn sie den Gebrauswert einschränken,was ja am
    Kipper der Fall ist.Im Osten hat die DEKRA die Datensätze aller in der
    DDR Zugelassenen Fahrzeuge gesichert und sollte über den W50 Bescheid
    wissen.Alle Prüfer sind aber nicht gleich,am besten vorher
    nachfragen.Sicherheitsgurte sind in Ost LKW keine Vorschrift gewesen und
    im Westen mit Stichtag 6/89 glaube ich eingeführt wurden.Der W50 hat
    eine Luftunterstützte Hydaulische Zweikeisbremse.Die Einleiterbremse ist
    die Anhängerbremse.Damit kann man Einleiterluftgebremste Anhänger bis
    25km/h oder wenn der Anhänger eine Ausnahmegenemeigung für höhere
    Geschindigkeiten besitzt auch schneller fahren,solche
    Ausnahmegenemigungen gibt es in Brandenburg ohne Probleme,meine ist
    unbeschränkt Gültig und kostete ca.80€.Ob das in Nordhessen auch so
    gehandhabt wird???


    Wenn man seine Land-oder Forstwirtschaftliche Flächen im Haupt-oder
    Nebengewerbe bewirtschaftet könnte man versuchen den Kipper dort in den
    Maschinenpark mit Einzugliedern.Dann Steuerbefreit ist es eine günstige
    Zulassung nur hat nicht jeder einen solchen Betrieb.


    Grüße Bernd

  • Ich habe heute nochmal mit der Dekra telefoniert und hatte zum Glück einen Sachverständigen aus den neuen Ländern,der hat mir auch nochmal sehr gute Auskünfte gegeben.


    Im Moment bin ich so weit, das ich nochmal Prüfe das Fahrzeug doch irgendwie auf 7.5 Tonnen abzulasten (mit Kran),oder einfach den Kran runtermache.

Zulassung und Anmeldung

Zulassung und Anmeldung von IFA Nutzfahrzeugen