SP für LKW ab 7,5t. Für Sonder-KFZ WoMo entfällt alles außer die Tachoprüfung in unseren Gewichtsklassen. Das mit der Tachoprüfung wissen aber nur die ganz spitzfindigen DEKRA-Leute, es steht in ihren unterlagen nämlich auf der letzten Seite ganz unten. Mich hat es in 15 Jahren erst einmal damit erwicht. Bleiben nur die gewichtsmäßig gesperrten Straßen. Das ist alles! A.
Welche Vorteile hat eine Ablastung?
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Hi André,
entfällt die SP nur für WOMO´s oder alle So.-Fahrzeuge?
Weißt Du das auch?
Meine sind ja bzw. werden Bautruppfahrzeuge und Kräne
Gruß
Hanno -
Hallo Hanno!
Für Wohnmobile gibt es keine Sicherheitsprüfung. Aber leider mußt du mit Deinen Kränen und deinem Bautruppfahrzeug wenn es über 7,5 t Gesamtmasse hat zur SP.
Gruß Roland
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Danke Roland, Du warst schneller. A.
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Was? Wie? Tacho? Doch nur bei gewerblicher Nutzung oder wie? Oder Gehts um was anderes als den Fahrtenschreiber?
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Tacho muss auch bei Womos ab, schlag mich tot, 2,8 oder 3,5t zgG.geprüft sein. Aber wie gesagt, ich habe bisher erst einmal einen Prüfer getroffen der das verlangt hatte und der mir auch zeigen konnte das er das verlangen darf. Von daher würde ich im Fall der Tachoeichung keine schlafenden Hunde wecken. A
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Als Hinweis, Ablastung und Überladung haben wir hier schon mal eingehend besprochen... [Klick]
Was mir noch wichtig erscheint:
Die BE erlischt nicht durch überladen. BE erlischt nur wenn Veränderungen am FZ vorgenommen wurden:
Das Erlöschen einer erteilten Betriebserlaubnis setzt nach § 19 Abs. 2 StVZO eine willentliche Umgestaltung der Fahrzeugbeschaffenheit, wie etwa durch Ein- oder Ausbau von Teilen oder Werkarbeiten am Fahrzeug, voraus. Beispiel:
-Technische Änderungen, die das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtern
-Technische Änderungen, durch welche die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird (Also z.B. PKW in Wohnmobil, PKW geschlossen in PKW offen)
-Technische Änderungen, durch die eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist.
Überladen ist keine technische Änderung, auch das durchrosten und verlieren eines Auspuff, verschlechtert das Abgas und Geräuschverhalten. BE bleibt, weil niemand willentlich etwas geändert hat. Veränderungen durch Verschleiß oder Unfall führen nicht zum erlöschen der BE, sonst müsste man die ja nach großen Unfallreparaturen stets neu beantragen...Das Untersagen der Weiterfahrt bei Überladung ist eine Maßnahme der Gefahrenabwehr.... Sowie durch abladen die Gefahr beseitigt ist kann die Fahrt fortgesetzt werden, die BE bleibt.
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versteh ich das richtig, wenn ich aus einem Kipper ne Pritsche baue oder umgekehrt erlischt ohne Umtragung die BE?
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versteh ich das richtig, wenn ich aus einem Kipper ne Pritsche baue oder umgekehrt erlischt ohne Umtragung die BE?
Du kannst die Änderungen ja bei der DEKA abnehmen lassen und das wird dir dann auch eingetragen.
Ich habe mit einem Kipper folgendes gemacht:
- Kippaufbau und Hydraulik komplett zurückgebaut
- Rahmen verlängert
- Wechselfahrgestell
- LAK 2 Aufbaualles wurde mir anstandslos abgenommen und eingtragen.
einstein
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Hallo, bei der Sache von Kipper auf Pritsche war ich auch schon beim TÜV und der legte mir da keine Steine in den Weg.
Er meinte, man könnte die Pritsche sogar komplett selbsständig quasi privat rekonstruieren, natürlich Maßhaltig! Da es sich bei der Pritsche um einen Hilfsrahmen handelt und dieser nichts mit dem Hauptrahmen an sich zu tun. Sprich keine konkrete Verbindung durch Schweißen besteht.
Selbst meine Idee, auf eine Pritsche unterhalb der Plane, also eine Art WoMo zu bauen wurde ohne zu zucken angenommen.Schönen abend
Schusti
Zulassung und Anmeldung
Zulassung und Anmeldung von IFA Nutzfahrzeugen