Was Eintein beschrieb dürfe dann meiner sein. Vom DSK zum kurzen mit LAK 2 Aufbau.
Welche Vorteile hat eine Ablastung?
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Was Eintein beschrieb dürfe dann meiner sein. Vom DSK zum kurzen mit LAK 2 Aufbau.
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Hi,
Bei Änderungen der Fahrzeugart erlischt die BE, deshalb fährst Du ja mit dem Umbau zum TüV der schreibt seine Abnahme und schlüsselt auf die neue Fahrzeugart um, dann geht´s zur Zulassungsstelle und aus dem LKW "Kipper" wird ein "Plane-Spriegel" oder "ATL" damit lebt dann eine neue BE für diese neue Fahrzeugart auf.
Ich habe neulich in McPom im Sommer einen Kollegen getroffen, der meinte meine BE wäre erloschen, weil ich meinen LKW Plane Spriegel durch den aufgeladenen Wohnwagen als Wohnmobil nutze....
Es kommt aber nicht auf die Nutzung an, sondern ob es eine "technische Änderung" am Fahrzeug ist, die eine Änderung der Fahrzeugart nach sich zieht. Wenn ich ein Feldbett und einen Spirituskocher auf der Pritsche habe und darin wohne, habe ich ja technisch kein Wohnmobil. Ich habe einen Wohnwagen als Ladung und die Schraubverbindungen zur Pritsche dienen lediglich der Ladungssicherung. Hat eine Weile gedauert bis der gute das auch so gesehen hat. Ich habe ihm ans Herz gelegt mal bei der Dekra anzurufen und sich zu informieren bevor er sich hier unglücklich macht und mich hier rechtswidrig festhält oder die BE einzieht. Er hat dann noch gemosert ob denn meine Befestigung zur Ladungssicherung ausreicht. Ich habe ihn dann gefragt ob er weiß welche Scherbelastung und Zugbelastungen je zwei Bolzen M12 und M14 so vertragen und ob er weiß welchen Flächendruck und damit Reibungswiderstand damit erzeugt wird wenn man die mit Standartdrehmoment anzieht? Nein -wußte er nicht. Solange ich nicht mit Vollgas gegen eine Wand fahre bewegt sich mein Wohnwagen nicht. Bei 72 Km/ gegen die Wand und Stop nach 0,6m (Knautsch)0,06s schiebt der Wohnwagen mit etwa 30.000Kg auf der Pritsche... Da sind die Bolzen, soweit alles andere am Platz bleiben würde.. stark verformt aber noch nicht ab... Aber bei diesem Crash wäre mein Wohnwagen wohl das kleinste Problem.
Die TüVer machen da auch keine Probleme, die wissen ja was eine technische Änderung ist.....und was eben Ladung. Theoretisch kannst Du Dir unter der Plane ein Holzhaus bauen. Hauptsache die Ladung ist gesichert.
Die BE würde erlöschen, wenn ich die Pritsche herunter nehme und den Wohnwagen direkt fest mit dem Fahrzeugrahmen verbinde. Habe ich einen "ATL" z.B. sind viele W50 mit LAK so zugelassen, könnte, sofern die Aufnahmen passen auch ein Eurocontainer, eine Pritsche oder was eben passt aufgesetzt werden ohne das die BE erlischt, wenn ich sonst im LAK wohne oder einen Werkstattaufsatz habe.
Lasse ich aber den W50 mit LAK als WoMo zu und wechsele den Ladungsträger auf Pritsche oder Lastcontainer ist die BE weg..... -
Genau so und dazu noch eine extrem handfeste Argumentation gegenüber dem "Freund und Helfer";-)
Das meine ich auch. mein Tüver meinte auch noch, um auf nummer sicher zu gehen, kann man den WoMo-Ausbau bzw das selbst gebaute Holzhäuschen unter der plane auch als permanente Ladung eintragen lassen und alle sind bei einer kontrolle glücklich! -
Hi,
als Permanente Lösung würde ich es nicht eintragen lassen -jedenfalls nicht das es am Ende auf eine andere Fahrzeugart hinausläuft. Der Prüfer hätte bei uns auch WoMo eingetragen, dann hätte ich aber kein H-Gutachten bekommen. Insofern nützt die Ablastung besonders bei älteren LKW. Die kommen mit H-Zulassung als LKW steuerlich und Versicherungstechnisch sehr preiswert. Sonntags darf gefahren werden, Umweltzone kein Problem auch mit schwarzem Papperl...
Wenn Dein TüVer gut drauf ist bescheinigt er Dir, dass Deine Art der Ladungssicherung den Vorschriften entspricht und Du ersparst Dir im Ernstfall die Diskussion. Viele unserer neuen Kollegen kommen gleich nach dem Abi auf die Straße und wissen nicht was einen M12 von einem M14 Bolzen unterscheidet, Flächendruck, Reibungswiderstand oder Anzugsdrehmoment... Ich hatte mal einen Praktikanten der wollte auch einen "Stillegen" weil der seinen kleinen Rasentraktor mit nur zwei M12 Schrauben auf dem Hänger befestigt hat.... Der wollte gleich mit dem Gärtner zur Dekra. Ich habe ihm dann am nächsten Tag eine Schraube mit einer Öse dran mitgebracht. Eine war eine M8 Augenschraube da stand: 270KG drauf....und gefragt ob die bei 271 Kg abreißt.... Außerdem ein Buch über Verbindungstechnik. Dann habe ich ihm aufgegeben er soll mir ausrechnen wie schnell der Mensch gegen eine Wand fahren muss um die Schrauben abzureißen, wenn der Trecker 150Kg wiegt. So gut war das Abi dann doch nicht... aber er kam zum Schluss - na es sollte jedenfalls halten....
Hab jetzt mal in einem meiner alten Bücher eine Beispielrechnung für eine Verbindung gefunden, die bei 2 facher Sicherheit 24KN (ca.2500Kg) Scherbelastung aushält. Das wäre ein Bolzen 8.8 in M12. Ich denke daher, dass ich mit meinen Schraubverbindungen auf der sicheren Seite bin.
Zulassung und Anmeldung
Zulassung und Anmeldung von IFA Nutzfahrzeugen