Fragen zum Kurzeitkennzeichen

  • Wie ist das eigentlich mit den sonntag fahren und nen wohnwagen hinten dran am w50 . w50 ist mit 5 tages kennzeichen ausgerrüstet habe bloß 60km anfahrt normale straße dürfte doch eigentlch net so wild werden oder sein oder was meint ihr?? mfg Chris

    moins Chris,


    eigentlich darfst du am Kurzzeitkennzeichen garnichts hinten anbinden...was soll man dir nun dazu raten? kann gut gehen oder auch ins Auge,die Entscheidung mußt du ganz allein treffen...


    viele Grüße


    maffi


    >>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>><<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<


    Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse :D ;)


    Wenn jeder an sich denkt, ist an alle gedacht...



  • moins Chris,
    eigentlich darfst du am Kurzzeitkennzeichen garnichts hinten anbinden...was soll man dir nun dazu raten? kann gut gehen oder auch ins Auge,die Entscheidung mußt du ganz allein treffen...
    viele Grüße maffi


    na da bin ich aber überrascht, warum soll man denn an ein k-kz nichts anhängen dürfen!
    fakt ist, wenn der w50 ein zgg > 7,5t hat darf er am so. nicht fahren. vg, steffen

    "Vergessen Sie auch nicht, dass jedes Kraftfahrzeug wertvolles Volksvermögen darstellt, das möglichst lange zu erhalten nicht nur einen persönlichen Vorteil bringt, sondern auch eine nationale Pflicht darstellt!" VEB Fahrzeug - und Gerätewerk Simson, Suhl

  • moins Leute,


    ich will jetzt hier keine Diskussion vom Zaun brechen über die Sachlage...in der FZV ist klar deklariert,für was ein Kurzzeitkennzeichen verwendet werden darf...ok,es steht nicht explizit drin,ob diese Konstellation machbar ist oder nicht - sprich Fahrzeug mit Kkz und zugelassenem Anhänger hinten dran...eigene Erfahrungen besagen,daß ich schon den Anhänger abhängen mußte,von einem mit Kkz beblechten Zugfahrzeug...weiterhin wird die Bedeutung eines Kkz von den meisten Nutzern sehr lapidar behandelt...es ist nur für Überführungs-,Probe- und Prüfungsfahrten zulässig...das bedeutet,Überführung nach dem Kauf auf direktem Wege nach Hause und danach noch eventuell zum Prüfingenieur oder zur Zulassungsstelle,jedoch nicht noch damit in der Gegend rumzujuckeln...andersherum auch zum Zwecke des Verkaufes...so die damalige Aussage des netten Polizeibeamten,der mich den Anhänger hat abhängen lassen...


    dazu hier die FzV: http://www.verkehrsportal.de/fzv/fzv_16.php
    und für die Begriffserläuterung das noch: http://www.verkehrsportal.de/fzv/fzv_02.php


    was ihr daraus macht,ist mir egal und jedem seine eigene Entscheidung...


    auf was Chris noch achten sollte,wenn der W50 als LKW eingestuft ist,dann darf er ihn sowieso nicht am Sonntag mit Anhänger bewegen...


    viele Grüße


    maffi


    >>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>><<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<


    Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse :D ;)


    Wenn jeder an sich denkt, ist an alle gedacht...



  • Beitrag gelöscht wegen Austritt aus dem Forum

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 Mal editiert, zuletzt von imodra ()

  • Anhänger und LKW heißt Sonntagsfahrverbot, egal wie schwer.


    "fakt ist, wenn der w50 ein zgg > 7,5t hat darf er am so. nicht fahren. vg, steffen "
    ja aber womo w50/l60 o.ä. kleiner 7,5t zgg darf am so. fahren! auch mit so einem k-kz, na das ist wohl nicht 100% geklärt? vg

    "Vergessen Sie auch nicht, dass jedes Kraftfahrzeug wertvolles Volksvermögen darstellt, das möglichst lange zu erhalten nicht nur einen persönlichen Vorteil bringt, sondern auch eine nationale Pflicht darstellt!" VEB Fahrzeug - und Gerätewerk Simson, Suhl

  • Moins...


    also Wüstendiesel hat recht !


    Soko-Steffen hat nur teilweise Recht,denn alle "So.Kfz" dürfen am Sonntag fahren,egal wie schwer und auch mit oder ohne Anhänger...


    die Kurzzeitkennzeichenfrage werden wir hier wohl nicht klären können...am besten ist wirklich,Chris fragt bei der ortsansässigen Polizei nach,was die ihm so erzählen...Zulassungsstellen haben da wohl die wenigste Ahnung von...außerdem kommt es drauf an,ob Chris Fahrzeugpapiere hat und was da drin steht über Gesamtgewicht und die Typisierung als LKW oder was auch immer...


    für alle auch nochmals was zu lesen als Anhang über die Sonntagsfahrverbotsgeschichte...


    viele Grüße


    maffi

    Dateien


    >>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>><<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<


    Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse :D ;)


    Wenn jeder an sich denkt, ist an alle gedacht...



  • Kurzzeitkennzeichen
    und in der Gegend herumjuckeln?
    Aber sicher doch.
    Es heißt:
    Probefahrt: die Fahrt zur Feststellung und zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeugs
    So, und wenn meine Karre 10 Jahre gestanden hat, dann sind mMn 500 Kilometer Probefahrt noch zu wenig.
    Mit Anhänger? why not? Erstens soll die Zugleistung getestet werden, und Zweitens, bei Überführung eines Gespanns könnte der Anhänger ja zugelassen sein.
    Man hat ja schließlich zB beides gekauft.
    zB Sattelzugmaschine KzK und Auflieger zugelassen.
    Ist der Anhänger auch ohne Zulassung, würd ich für den glatt auch KzK besorgen.


    Also, ich bin da absolut schmerzfrei und würde im Falle einer Kontrolle und Untersagung der Weiterfahrt auch nicht klein bei geben.


    VG Tom

Zulassung und Anmeldung

Zulassung und Anmeldung von IFA Nutzfahrzeugen