Hm also ich hole mir ja auch ab und zu kkz für rennauto was nicht angemeldet ist und selber habe ich mal mit nen angemeldeten lkw nen hänger mit rote 06 kz bewegt und auf der rücktür was drauf gehabt durch leipzig durch und nicht angehalten worden es ist ja nen wohnwagen und kein anhänger wo man was draufladen kann und wen ne kontrolle ist immer ne gute ausrede haben wen man sagt man wahr auf einer veranstalltung oder treffen und sich nicht gleich leicht bei gibt kriegt man das schon geregelt denke ich.
Sonder kfz gilt das auch wen in de papiere zugmaschine steht das steht nichts mit lkw .
und 5700kg leer und 10500kg GG mit wohnwagen überschreite ich ja nicht die 7,5 tonnen wen der lkw leer ist un zu sport hobby und freizeit zwecken darf man mit hänger fahren bis 7,5 T soweit ich mich belessen habe ,
Ich sage mal so ich werd da sein mfg Chris
Fragen zum Kurzeitkennzeichen
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Hm also ich hole mir ja auch ab und zu kkz für rennauto was nicht angemeldet ist und selber habe ich mal mit nen angemeldeten lkw nen hänger mit rote 06 kz bewegt und auf der rücktür was drauf gehabt durch leipzig durch und nicht angehalten worden es ist ja nen wohnwagen und kein anhänger wo man was draufladen kann und wen ne kontrolle ist immer ne gute ausrede haben wen man sagt man wahr auf einer veranstalltung oder treffen und sich nicht gleich leicht bei gibt kriegt man das schon geregelt denke ich.
Sonder kfz gilt das auch wen in de papiere zugmaschine steht das steht nichts mit lkw .
und 5700kg leer und 10500kg GG mit wohnwagen überschreite ich ja nicht die 7,5 tonnen wen der lkw leer ist un zu sport hobby und freizeit zwecken darf man mit hänger fahren bis 7,5 T soweit ich mich belessen habe ,
Ich sage mal so ich werd da sein mfg Chris
hey Chris,es freut uns natürlich,wenn du zum Treffen erscheinst
zu deinen Ausführungen muß ich allerdings sagen,du hast alles in einen Topf geworfen und umgerührt...ich will hier keinesfalls belehrend auftreten,darum einige Erläuterungen...
ein "So.-Kfz" nicht Sonder-Kfz sondern "Sonstige Kfz"...bitte lies dir das weiter oben eingestellte *pdf-Dokument mal duch,da ist definiert,wie eine Zugmaschine definiert ist und ab wann sie als LKW gilt...
der nächste Irrtum dem du aufsitzt,ist der mit dem Leergewicht und GG...es interessiert nicht,was das Fahrzeug beim Bewegen leer wiegt,sondern das eingetragene zulässige Gesamtgewicht,auch wenn du letzteres nicht ausschöpfst...dann kommt hinzu,daß du mit mehr wie 7,49t eh überhaupt nicht mit deiner Zugmaschine fahren darfst,falls diese doch die Vorraussetzungen eines LKW erfüllen sollte...
dann die Sache mit dem Anhänger...eine Wohnwagen ist auch ein Anhänger,denn es gibt keine Unterscheidung zwischen Wohnwagen und Anhängern...einen Anhänger für Sportzwecke darfst du mitführen,wenn dieser denn ausdrücklich als so ein Typ in den Fahrzeugpapieren zugelassen ist...
ich hoffe,es hat etwas Licht ins Dunkel gebracht
viele Grüße
maffi
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...dann kommt hinzu,daß du mit mehr wie 7,49t eh überhaupt nicht mit deiner Zugmaschine fahren darfst................. falls diese doch die Vorraussetzungen eines LKW erfüllen sollte...??? Warum nicht? Entweder SZM oder LKW - auch wenn Änderungen diesbezüglich in Planung sind.
Und SZM darf auch über 7,49 T ZGG Sonntags fahren.Viel interesanter ist eher die Frage warum da Zugmaschine steht. Ist es nämlich landwirtschaftlich oder forstwirtschaftlich begründet dann sind noch viel mehr Beschränkungen zu beachten.
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"Ist es nämlich landwirtschaftlich oder forstwirtschaftlich begründet"
Zugmaschine und grünes Kennzeichen sind zwei Paar Schuhe.
Grundsätzlich darf die Sonntags mit einem oder zwei Anhängern fahren.
Egal ob mit schwarzem oder grünem Kennzeichen.VG Thomas
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??? Warum nicht? Entweder SZM oder LKW - auch wenn Änderungen diesbezüglich in Planung sind.
Und SZM darf auch über 7,49 T ZGG Sonntags fahren.Viel interesanter ist eher die Frage warum da Zugmaschine steht. Ist es nämlich landwirtschaftlich oder forstwirtschaftlich begründet dann sind noch viel mehr Beschränkungen zu beachten.
ach ja*seufz...Chris hat etwas von Zugmaschine geschrieben als Zulassungsart,nicht von SZM oder LKW...und diese Zugmaschine ist je nach prozentualer Beladungsmöglichkeit eventuell auch als LKW anzusehen...wenn ich mir dabei so sein angegebenes Leergewicht und das zulässige Gesamtgewicht anschaue,dann darf er mehr wie 40% seines Leergewichtes zuladen und somit ist die Zugmaschine als LKW anzusehen...die genaue Definition steht auch hier für alle noch mal in dem Ausschnitt aus dem Dokument von weiter oben,incl. der Berechnungsmöglichkeiten der Zuladung...steht ganz unten links zu lesen auf dem Bildviele Grüße
maffi
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Im moment ist steht nichts da ob landwirtschaft oder forstwirtschaft laut papiere darf ich auch bloß ne hilfsladefläche drauf haben mit einer länge von 2600mm ja leider steht gesamt gewicht höher als 7,5 und wen ich zb ohne hänger und 5 tages platten fahre und da 7,5 t eintrage den brief will doch keiner sehen und hatt man sowieso net mit . hm mfg Chris
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Ich bin zu faul alles durchzulesen, hier mal meine Frage, Papiere Zugmaschine unter 7,5t H Zulassung, Tieflader H Zulassung Gesamtmasse 12t, Sonntags fahren möglich ? Zum oder vom Treffen .
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Steht in den Papieren Zugmaschine, oder Zugmaschine-Ackerschlepper, gibt es kein Sonntagsfahrverbot mit Anhänger(n)
Schlüsselnummer 87000 bzw 87100
Gewichte spielen keine Rolle.
Fahren mit schwarzem Kennzeichen also immer und überall hin mit jeder Art von Ladung.
Und bei deinem H auch in die Umweltzonen -
Kommt noch besser, also Zulassung erfolgt mit rotem 07er Kennzeichen und der Tieflader (habe ich vor) mit Folgekennzeichen ebenfalls 07er, vorn S4000 Z (Zugmaschine) steht auch dann so in der Zulassung mit (hintendran) Tieflader Gesamtmasse 12t Bj 1957.
Geht eigentlich nur für die Rückreise meistens Sonntag.
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So ähnlich soll das Geschiebe in 1:1 aussehen
erstes Bild