Fragen zum Kurzeitkennzeichen

  • genau solche Mißbrauchsmöglichkeiten führen halt stets auch zur Verschärfung von Gesetzen/Regelungen...
    Schlupflöcher werden gestopft und die Allgemeinheit leidet...

    Wege entstehen wenn wir sie gehen.

  • ja stimmt, aber auf einem anderen weg, kann ich mir halt momentan ne unterhaltung eines solchen fahrzeuges nicht ermöglichen- später ist natürlich was anderes mit anmeldung und so geplant!

  • Nabend aus Mannheim,


    ich lese das so das die örtlich zuständige Behörde jene Behörde ist die sich in der jeweiligen, meinem Aufenthaltsort entsprechenden Stadt bzw Verwaltungsbezirk befindet.


    genau das hast du falsch gelesen Upsi ;)


    Würde es bedeuten das ichs nur in meinem Heimatort holen kann dann müsste da schon stehen "in der für den Wohnort des Antragstellers zuständigen Behörde"...


    Vllt hat es auch mit den merkwürdigen Zustädigkeiten nach den Kreisgebietsreformen zu tun. Greifswald ist so ein Beispiel. Das treibt die dollsten Blüten.


    diese Aussage ist vollkommen korrekt,denn es handelt sich um DIE Zulassungsstelle,welche für Antragsteller an dessen Wohnort zuständig ist...


    das hat nix mit HGW zu tun,denn die sind nicht für uns hier zuständig z.Bsp. ...wir müssen nach Anklam :(| ich habe inzwischen bei 3 Zulassungsstellen angerufen, in Demmin, Neubrandenburg und HGW und bekam jedes mal die gleiche Antwort - Anklam ;(



    viele Grüße


    maffi


    >>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>><<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<


    Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse :D ;)


    Wenn jeder an sich denkt, ist an alle gedacht...



  • Also ich lese das wie Upsi.
    Haben wir hier nicht Rechtsverdreher im Forum?
    Wie die Behörden das auslegen ist ja eine Sache, Sinn würde es jedenfalls keinen machen, außer Geldschneiderei.

  • Hallo Gemeinde,


    ab 01.04.2015 ändert sich ja wieder etwas für die Kurzzeitkennzeichen...


    Neuregelung ab 01.04.2015

    • Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung
      Durch die Ausstellung einer amtlichen Zulassungsbescheinigung (alt: Fahrzeugschein) ist künftig eine Mehrfachnutzung erschwert. Damit werden voraussichtlich auch die rechtlichen Probleme beseitigt, die bei Fahrten im Ausland aufgrund der bislang fehlenden amtlichen Eintragungen entstanden sind.


    • Ort der Kennzeichenausstellung
      Nach neuem Recht kann das Kennzeichen sowohl am Wohnsitz des Halters als auch am Standort des Fahrzeuges ausgestellt werden. Sofern sich eine Person mit Wohnsitz in München spontan zum Kauf eines Fahrzeugs in Hamburg entscheidet, kann das Kurzzeitkennzeichen zukünftig auch in Hamburg beantragt werden.


    • Hauptuntersuchung
      Zukünftig dürfen Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen ohne Nachweis der durchgeführten Hauptuntersuchung innerhalb des Zulassungsbezirks nur zur nächstgelegenen Untersuchungsstelle gefahren werden; das Fehlen der gültigen Hauptuntersuchung und die Beschränkung der erlaubten Fahrt wird dabei im Fahrzeugschein des Kurzzeitkennzeichens vermerkt.
      Wurde bei einer Hauptuntersuchung ein Mangel am Fahrzeug festgestellt, dürfen mit dem Kurzzeitkennzeichen neben Fahrten zur Untersuchungsstelle auch Fahrten zum Zweck der unmittelbaren Reparatur geringer oder erheblicher Mängel im Zulassungsbezirk oder einem angrenzenden Zulassungsbezirk durchgeführt werden. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug bei der Hauptuntersuchung als verkehrsunsicher eingestuft wurde; damit soll verhindert werden, dass Fahrzeuge am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, die die Verkehrssicherheit in erheblichem Maße beeinträchtigen.


    Meine Frage ist nun, wie macht ihr das jetzt, wenn ihr keine roten 06, 07 oder H Kennzeichen habt und natürlich auch keine Saisonkennzeichen oder Dauerzulassung???


    abgegrüsst


    R ?( nny .-)

    Man(n) kann im Leben nicht alles haben, aber ohne IFA ist es schon ganz schön hart.

  • Also...... Ich würde die Kiste über den TÜV bringen und dann Kzkz holen. Bzw. An und abmelden wie ich den Lkw brauche.... Wobei man da schonwieder über ein h oder 07 kz nachdenken kann..... Eine andere Möglichkeit gibt es ja dann nicht mehr

Zulassung und Anmeldung

Zulassung und Anmeldung von IFA Nutzfahrzeugen