Das Sonntagsfahrverbot gilt für alle LKW mit Anhänger. Alle SO-Kfz dürfen Anhänger auch am Sonntag ziehen unabhängig vom Gesamtgewicht.
Fragen zum Kurzeitkennzeichen
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...und die mit grün fahren dürfen alles,sowie 25h am Tag durchfahren (mit oder ohne Anhängsel spielt auch dann keine Rolle )
Und noch zum 04er(Kurzzeit),förderlich ist ja die ganze Sache überhaubt nicht was den Oldtimerbestand und insbesondere mal eine Überführung anbelangt.
Was hat die Politik sich dabei eigentlich gedacht? Wahrscheinlich garnichts.... ist das. -
das mit dem Sonntagsfahrverbot ist leider Bundesland abhängig...hier in Brandenburg gilt es voll... in Berlin (und anderen Bundesländern nach Bundesrat-Beschluss) nicht mehr für "privat genutzte Fahrzeuge"...die ganzen Pferdeleute und andere Grosstierliebhaber sind da ja alle von super betroffen...denn die können immer am Sonntag bis 22Uhr stehen nach einem Wettkampf...
Ich denke die Bevölkerungsgruppe wird das eher richten als die Oldi-gruppe...sind einfach mehr gut betuchte dort unterwegs die Töchterchen nicht Sonntagnacht irgendwo abholen wollen...
Jedenfalls muss man aufpassen wo man am WE unterwegs ist in welchem Bundesland
Das mit der SP verstehe ich nicht...das ist doch schon ewig nicht mehr notwendig...für alle "privat genutzten Fahrzeuge" (also auch moderne LKW) gilt die SP-Verpflichtung nicht mehr...einziger Haken man muss einmal zur Zulassungstelle und dort glaubhaft erklären man fährt unter ??? km (weiß nicht mehr genau wieviele...kann man aber googlen) im Jahr und schon kriegt man eine Eintragung im FZ-Schein und das Thema ist durch...hatt ein Freund vor Jahren schon bei seinem Ural-Womo gemacht als er das Ding noch regulär anmelden musste da das Ding zu neu war...
gruß
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@ imodra ... das weiß ich auch. Ich ging nur auf das Thema " richtige Zulassung " ein. Eben nur mit " H " ... 07er kommt für mich nicht in Frage, weil es sich für mich nicht lohnt. Der ganze Schmuß würde mich hier so ca. 600 Taler kosten .... da kann ich ja 6 Jahre zum TÜV für fahren.
Das mit dem Sonn- u. Feiertags-Gedöhns krieg ich heute nochmal zugeschickt. Irgendwie hat man jetzt im § 30 STVO erreicht, das Fahrzeuge die nicht ( mehr ) zum gewerbl. Güterverkehr benutzt werden, nun auch drin stehen. ..... abwarten Jungs und Mädels, es wird nachgereicht.
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Sooooo ... hier hab´sch mal PDF-Dateien für diejenigen die´s interessiert.
Bei dem aus Niedersachsen ist Punkt 2.9 interessant. Der aus Ba-Wü ist im Punkt 2.5 erleuchtend und der ADAC bestätigt das ganze nochmal Bundesweit. Mit diesem Wisch auf Euer zuständiges SVA und die einmalige Genehmigung für Euer Fahrzeug beantragen. Abgelehnt werden kann sie nicht, denn es ist ja Bundesrecht. Es kann nur Geld kosten .... wieviel liegt im ermessen des SVA. Aber wenn man freundl. ist, sind´s die Damen vom Amt auch.
Ich hab den Gang Ende April vor mir. Wenn´s jemand von Euch vorher versucht, kann er ja hier mal berichten. ..... und denkt dran, immer freundl. sein, dann klappt´s wahrscheinl. reibungsloser.
Zulassung und Anmeldung
Zulassung und Anmeldung von IFA Nutzfahrzeugen