TLF 16 W50 Werkstatthandbuch, technische Daten

  • Guten Morgen, ich habe ein TLF 16 W50. Die Bedienungsanleitung für feuerwehrtechnishce Ausrüstung habe ich. Mir fehlt ein Handbuch für das W50-Fahrgestell mit Angaben zu den Schmiermitteln (Motoröl, Getriebe usw.), und Anleitung zu den Wartungsarbeiten (Kupplung, Bremsen usw.) Kann jemand weiterhelfen? Wer hat eine Übersicht mit den technischen Daten, da mein TLF mit 10.3t Leergewicht eingetragen ist, was aber auch dem zul. GG entspricht. Hat schonmal jemand ein TLF auf 7,49t abgelastet, und gibt es eine Möglichkeit , das Fahrzeug anzumelden und dabei unter 500,-- Euro Steuern zu kommen. Vielen Dank für eure Hilfe. Gruß Jens

  • Hallo
    Anleitungen und Reparaturhandbuch zum W50 gibt es als gute Kopie günstig bei z.B.ebay.Im Anhang das gewünschte Datenblatt.
    Wenn die die Anforderungen als Oldtimer erfüllt werden kann man ihn auch als solchen versuchen anzumelden.
    Grüße Bernd

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  • Moin, ich hab dasselbe Fahrzeug wie du. Es hatte anfangs auch ein eingetragenes zGG von 10,3 to. Da der feuerwehrtechnische Ausbau aber raus war, bin ich erst auf die Waage ( reales Gewicht 6,1 to ) und bin dann mit der Wiegekarte zur Dekra. Da wurde dann die H Abnahme gemacht ( EZ 1975 ), umtypisiert auf LKW geschlossener Kasten und abgelastet.
    Wurde mir dann so auf der Zulassungsstelle auch eingetragen. Steuer 191 Euro wegen H Kennzeichen.
    Also eigentlich ganz einfach.... Sollte man meinen, hängt aber auch vom Prüfer und dem Amt ab. Gutes Gelingen.
    Lg

  • Hallo KurierT,
    da ich das Fahrzeug auch weiterhin mit Tank und Pumpe betreiben möchte (Kinderbespaßung, Teichbefüllung und ähnliches) könnte ich gar nicht alles ausbauen. Oder hattest du das noch drin bei den 6,1t?
    Ausserdem könnte ich ihn dann auch nicht mit Wasser volltanken, da die 2000 Liter ja 2t ausmachen, richtig?
    Hast du eigentlich das Blaulicht und Martinshorn noch dran, und wenn ja, muss man das bei Fahrten über öffentliche Strassen nicht abdecken? Ich suche nämlich schon verzweifelt nach Abdeckungen für die Rundumleuchten. Weiß jemand, wo man die bekommen kann?


    Gruß Jens

  • Hallo
    das Blaulicht brauchst du nicht abdecken, besonders nicht, wenn du das Fahrzeug mit H-Kennzeichen fährst. Genauso wenig must du das Martinshorn ausbauen. Du darfst halt beides logicherweise nicht im öffentlichen Verkehrsraum aktivieren. Ist aber die frage ob das in allen Bundesländern gleich geregelt wird. Ansonsten brauchst du dir da eigentlich keine Gedanken machen.

  • Moin, @ Thomas6560, da liegt das Problem. Jedes Bundesland kocht sein eigenes Süppchen. In MV muß das Blaulicht abgedeckt sein, ob H oder nicht. Martinshorn hab ich nicht drin, das hatte sich also erledigt.
    @ Jolli.Joker, bei den 6,1 to war das Auto leer. Für die Blaulichter hat mir meine Frau drei sehr schöne Hauben gehäkelt. Und zwar in genau demselben Farbton wie die Lichter. Wenn man nicht direkt davor steht, sieht man den Unterschied nicht. Also abgedeckt und trotzdem schön blau.....
    Lg

  • gibt es da nicht jetzt eine neue regelung für feuerwehrfahrzeuge die jetzt neu in privat handzugelassen werden die haben das glaube ich geändert mir war so als ob die blaulichter runter müssen und das horn ausser funktion gesetzt werden muss aber am besten du fragst dein TÜV prüfer :]