Anhängerkupplung W50 TLF16

  • ATBS in Braunschweig macht so etwas auch. Falls Interesse einfach anfragen. (Meine Frau arbeitet in der Firma)
    abgegrüsst
    R :) nny :-)

    Man(n) kann im Leben nicht alles haben, aber ohne IFA ist es schon ganz schön hart.

  • Hallo zusammen,


    will das Thema AHK am TLF noch einmal aufgreifen.
    Da an der originale Traverse wohl nie für mehr als 4,5t Anhängelast vorgesehen war und bei meinem exTLF, wo später nur noch die Pritsche drauf ist,
    ich diesen massiven Stahlträger schon aus Gewichtsgründen nicht dran haben möchte, habe ich mir eine Traverse von einem W50L organisiert.
    Nutzen möchte ich die AHK zum ziehen eines kleinen ungebremsten Anhängers bis 1,5t und zum ziehen von Traktoranhängern mit Auflaufbremse über kurze Distanzen (nur mit 25km/h, da ich keine Luftbremse nachrüsten möchte) - ist alles heute schon mit dem TLF möglich.


    Nachdem ich die Rahmenreste (war nur mit dem Schneidbrenner abgeschnitten worden) aus genietet habe,
    habe ich das Lochbild am Heck verglichen -> es müssen nur 4 Löcher gebohrt werden, alle anderen passen mit den jetzigen überein.
    Meine neue Traverse ist die "kleine" Version mit der 75mm Bohrung (eine BK63 A108 habe ich dazu bekommen)


    Nun habe ich folgende Fragen:


    Wie bekomme ich jetzt heraus, und es vor allem auch eingetragen, für welche Lasten die Traverse zugelassen ist?
    Im Fahrzeugbrief vom Spenderfahrzeug sind leider keine Anhängelasten eingetragen obwohl sogar eine Einleiterbremse dran war.
    Die BK63 welche ich habe darf 8t ziehen, dies würde mir ausreichen. In den Unterlagen zur Allradpritsche mit dem langen Radstand habe ich 9t gelesen (wahrscheinlich mit anderer Kupplung).


    Gab es von der Traverse mit der 75mm Bohrung mehrere Versionen für verschiedene Anhängelasten?


    Danke & Grüße an alle!!

    Dateien

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  • Wie Du ja gesehen hast steht unsere Pritsche auch auf einem TLF. Also ich würde mir das Ein- Ausnieten der Hecktraverse auch sparen und zur Not eben auch Re - Li abschneiden.
    Wir haben die Traverse aber gelassen wie sie ist. Ich mein Gewichtsersparnis?? Ob die paar Kg. den Kohl Fett machen?
    Was wir jedoch ggÜ. der "normalen" Allradpritsche bzw, IFA Pritsche verändert haben sind diese "Erhöhungen" der Quertraversen an den Befestigungspunkten am Rahmen. Die Allradpritschen stehen so im allgemeinen noch etwa 12cm höher. Habe jetzt auf die schnelle kein Bild von dieser Stelle... Bei uns liegen die Quertraversen direkt auf dem Rahmen. Dadurch fällt die Abschlusstraverse des TLF gar nicht so auf bzw. kann wg. des Überhangs der Pritsche noch zur letzten Abstützung genutzt werden.
    Meine AHK passt einwandfrei und auch der TSA Anhänger hat genau die richtige Höhe... Und 75mm hat die TLF Traverse auch für den kleinen Hänger reicht das.

  • Das mit dem Einkürzen habe ich mir auch schon überlegt, dann bekomme ich aber wieder nur 4,5t eingetragen.
    Bei der anderen Traverse ist noch eine weitere Verstärkungsplatte drauf (Bild 3), daher hält diese wohl auch mehr aus. Auch wenn ich die Anhänger nur Kurzstrecke (bis 10km) ziehe,
    wollte ich die 8t eingertragen haben. Für mich und auch wenn ich in eine Kontrolle komme muss es passen.


    @Maximus: Am Wochenende wechsle ich zum 2. mal das Getriebe (bei jetzigen kam mir zu viel Metall beim Ölwechsel mit), dann habe ich eins ohne Nebenantriebe dran und dann mache ich mich endlich an die Pritsche. Das mit dem "Tieferlegen" hatte ich mir bei Deinen Bildern auch schon angesehen, ich werde aber noch mal messen, da die Ballonräder + Kotflügel doch ganz schön aufbauen. Bei mir sind die Erhöhungen glaube auch nur 8cm - messe ich nachher gleich noch mal nach. Es gab auf jeden Fall 2 Höhen, bei der höheren Variante (von so einer habe ich meine Hecktraverse) ist das Ersatzrad vorn unter der Pritsche gewesen.

  • raudi01
    Das ist ja eine gute Idee, wenn Du alles richtig machen willst, für Dich und die Kontrolle. Das wird aber auch mit der um genieteten Traverse nicht so einfach....
    Problem ist der Anhänger 25km/h, der ist Zulassungsfrei und wenn Du den an Deiner 4,5t Traverse ziehst ist das solange o.K. wie das ganze Geschoss nicht schwerer ist und Du auch nicht schneller fährst. Der Anhänger hat nämlich in diesem Sinne kein ZGM welches bei der Kontrolle mit Deiner zulässigen Anhängelast verglichen werden könnte. Der Hänger braucht eine ABE, die zu Hause liegen darf.... lediglich der Rahmen des Anhängers muss eine TP-Nr. gemäß § 59 StVZO haben...


    Dein Gespann hat, auch wenn Du die Traverse umbaust viel schwerwiegendere Fallen parat.
    1. Dein Fuffi ist zwar kein Rennwagen -aber definitiv schneller als 25km/h, fährst Du damit schneller und wirst z.B. mit 30km/h gelasert, hast Du ein zulassungs- steuer- und pflichtversicherungsrechtliches Problem mit dem Anhänger -der ist durch die 5km/h nämlich, zulassungs- und damit versicherungs- und steuerpflichtig...
    Das wird richtig gemein...


    Weiteres Kriterium: Ist die sogenannte LoF -Zweckbindung, die sich hier ergibt.


    FZV § 3 Notwendigkeit einer Zulassung hat geschrieben:...
    (2) Ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren sind
    ...
    2. folgende Arten von Anhängern:
    a) Anhänger in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben, wenn die Anhänger nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke (LoF-Betrieb) verwendet und mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h hinter Zugmaschinen oder selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mitgeführt werden,
    ...
    Anhänger im Sinne des Satzes 1 Nummer 2 Buchstabe a bis c sind nur dann von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren ausgenommen, wenn sie für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch § 58 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind.


    Die Bedingungen wären also
    1. in einen lof Betrieb
    2. lof Zweck
    3. hinter Zugmaschine
    4. max 25 km/h durch Geschwindigkeitsschild


    Meistens wird die Bedingung "lof Betrieb" nicht erfüllt und damit wird der Anhänger zulassungspflichtig... Folge siehe oben!
    Werden alle Bedingungen erfüllt kann der Anhänger auch hinter einerZugmaschine mit schwarzen Kennzeichen geführt werden.
    Ausserdem sind bei zul. freien Anhängern noch die Voraussetzungen aus § 4 FZV für die Inbetriebnahme erforderlich
    - wenn sie einem genehmigten Typ entsprechen oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist. --> ABE


    Es wird schwierig den W50, gerade dann wenn Du ihn als Pritsche herrichten willst als LoF-ZM zugelassen zu bekommen... siehe hier KLICK


    Will Dir damit sagen: Es lohnt sich nicht wirklich über die Traverse nachzudenken... Wenn Du in eine Kontrolle mit Deinem Gespann(W50 + 25km/h Anhänger) kommst.... ist das eher ein untergeordnetes Problem...... Möchte arge Zweifel anmelden, dass Du das für die Kontrolle "passend" bekommst...

  • Danke für die Erläuterung!


    Den Traktoranhänger wollte ich nur dran haben, um das Holz aus dem Wald meines Bekannten (ist auch sein Anhänger) zu mir zu fahren,
    dachte dies gilt als LoF Betrieb - mit 25km/h. Für alle anderen Transportgüter reicht mir die Pritsche aus, und da darf ich doch dann alles aufladen und auch schneller fahren - wird eine schwarze Nummer und wenn´s klappt auch wie bei Dir mit H.


    Habe mir meine Traverse heute noch mal genau angesehen, die muss auf jeden Fall raus, siehe Bilder. Ist aber auch nicht so aufwendig, für das Rausbohren braucht man ca. 1,5h/ 2h ich muss mir jetzt nur jemanden suchen der mir die Traverse einnieten kann.


    Meine Pritsche hat die Erhöhungen welche nur 8cm sind, hab´s eben nachgemessen.
    Die Frage ist, wie weit der W50 im Gelände mit ca. 2,2t Zuladung einfedert/verschränkt. Aktuell habe ich 17cm bis zur Rahmenoberkannte, mit den Ballonreifen werden es nur noch 12cm sein. ich muss mal schauen ob ich die Querträger der Pritsche vor bzw. hinter die Räder bekomme, dann hätte ich ca. 24cm bis die Reifen am Pritschenboden schleifen, das sollte dann ausreichen um die Erhöhungen weg zu lassen. Ich messe auch noch mal den Weg der Blattfeder zum Federwegsbegrenzer, der sollte ja als Maß für den Freigang der Räder + 1-2cm Reserve ausreichen.

  • Hallo


    brauchst die Traverse nicht wieder einnieten reichen 10.5 schrauben (Passschrauben ) aus um sie zu befestigen habe es bei mir auch gemacht und den mann von der Dekra vorher gefragt !!!!!

  • Ja, LoF -Zweck wäre dann gegeben.
    Allerdings ist Dein W50 mit "H" keine LoF -ZM -sondern immer noch LKW. Heißt die Traverse würde zwar auf jeden Fall die 8t abkönnen -wäre mit dem Anhänger aber dennoch ein zweitrangiges Problem.
    Wenn Du Deinen W50 mit "H" zugelassen hast. Würde ich an Deiner Stelle mal einen Brief an Dein örtliches Straßenverkehrsamt schreiben. Mit der Bitte um "amtliche Auskunft"
    Darin eine Kopie des Fzg-Schein und dann die Frage dazu ob Du mit diesem Fahrzeug einen zulassungsfreien LoF Anhänger 25km/h über den öffentlichen Verkehrsraum aus dem Wald mit Holz auf Dein Grundstück ziehen darfst. Deren Auskunft ist für Dich bindend und Du weißt ob Du im Zweifel nach einer Kontrolle Post bekommst. Die feststellenden Kollegen werden nämlich diese Sache im Zuge der Ermittlungen mit dem Straßenverkehrsamt absprechen bzw. clevererweise vor einer Anzeige bei denen nachfragen.... Wenn Du bei der Kontrolle den Brief des SV mit einer positiven Antwort dabei hast -haste auch Ruhe...
    Zur Pritsche und Verschränkung. Die hinteren Kotflügel sind bei unserem noch nicht am Pritschenboden anliegend. noch ca. 5cm Luft.
    Bisher haben die Räder (Zwillinge 8.25 20) nirgends geschliffen und wir waren auch schon über den einen oder anderen Hügel...
    P.S. Ich habe mal in meinem Prüfbericht nachgesehen.
    Da steht unter "O1" (Techn. zul. Anhängelast gebremst in kg) 9000 und bei "O2" (Techn. zul. Anhängelast ungebremst in kg) 750
    Ansonsten ist eine Originale Kupplung dran. BK63 W108, die ist jetzt auch eingetragen.
    Die Traverse ist hinten noch immer Original... Ich denke mal der Dekramann hat einfach den Datensatz einer normalen W50 /LA Pritsche für meinen angepasst und die Daten übernommen, denn den TLF bekommt man ja nicht zivil zugelassen und da hat er ggf. vergessen das zu ändern oder es ist worscht.... Na, mich stört es nicht... Aber ggf. würde das bei Dir auch keinem auffallen und mit mehr als 4,5t fährst auch kein Holz.
    P.S. Irrtum meinerseits korrigiert mit dem D-Wert der Kupplung kann man den max. Masse des Anhängers ermitteln welche die Kupplung kann... das liegt aber bei einem D-Wert von 5500Kg über den 9000Kg die eingetragen sind...

  • Um das ganze TÜV konform hinzubekommen, benötigst du bei allen Anhängern die zulgg 750 kg übersteigen, eine zweileiter luftbremsanlage!
    Das beim Tlf im Brief steht das sie gebremste 2 achs Anhänger bis 4,5t ziehen dürfen, ist soweit ja schön und gut.
    Nur ist in der Bedienungsanweisung beschrieben das mit dem TLF keine auflaufgebremsten Anhänger gezogen werden dürfen!
    Außerdem Muss nach stvo, jeder Anhänger über 750kg zulgg. mit einer Bremse ausgestattet sein.
    So ist das für PKW,LKW und Busse jeder Art!

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