Anhängerkupplung W50 TLF16

  • moin timi,


    nur am Rande bemerkt...muß dir leider widersprechen...rein theoretisch hast du vollkommen recht mit deinen Ausführungen...allerdings darf am L60 das ungebremste Gesamtgewicht 1,5t betragen...ist sogar noch teilweise in den kfz-Briefen so eingetragen...


    viele Grüße


    maffi


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    Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse :D ;)


    Wenn jeder an sich denkt, ist an alle gedacht...



  • Hallo,
    ich ziehe meinen HL10 auch ohne Bremse, und das ist auch so im W50 Schein eingetragen. Über 750kg. ich glaube 1500kg ungebremst ist eingetragen...
    Beim LO ist das auch so, der hat ja keine Luft. Und der HL10 ist definitiv nicht auflaufgebremst.


    Grüße

  • http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__42.html
    Ein Einachsiger Anhänger darf an einem PKW oder Kraftrad als ungebremste Variante 50% des Zugfahrzeugsleergewichts +75K betragen max. aber 750KG schwer sein (das ZGM darf darüber sein hier kommts aufs das tatsächliche vorliegende Gewicht an)... siehe oben. Einachsanhänger für PKW können eine Bauartbedingte "ausreichende eigene Bremse" haben und gelten dann als "gebremst" das kann auch eine Auflaufbremse sein.


    Beim LKW ist die Anhängelast ebenfalls variabel. Sie beträgt ungebremst max. das ZGM des Zugfahrzeugs... bzw. nicht mehr als den vom Hersteller bzw. amtlich zulässig erklärten Wert... (d.h. den unter O2 stehenden Wert in KG), ob der Anhänger nun eine eigene Auflaufbremse hat oder gänzlich ungebremst ist macht keinen Unterschied dabei.
    Wenn ein L60 dort 1,5t für ungebremst eingetragen hat.... sind es eben "nur" diese 1,5t auch wenn das ZGM des L60 über 10t beträgt...
    Eine durchgehende Bremse (das ist wohl die genannte zweileiter luftbremsanlage) erlaubt bis zum 1,5 fache des ZGM vom Zugfahrzeug -bzw. nicht mehr als der Hersteller bzw. amtlich zulässig erklärte Wert (d.h. den unter O1 stehenden Wert in KG.)


    Bei meinem abgelastetem W50 (7,5t) heißt das: Ungebremst wären 7,5t möglich -leider aber unter O2 nur 750KG zulässig erklärt.... (obwohl hier lt. Dekra ebenfalls 1,5t möglich wären..) mit durchgehender Bremse wären es theoretisch 11.25t, hier sagt O1 aber 9000KG. Heißt nur wenn der Anhänger in einem Zug mit durchgehender Bremse betrieben wird kann man sich auf die unter O1 unter gebremst angegebenen Last beziehen.... (so würde ich die Vorschriften lesen)


    In den letzten Jahren wurde die StVZO erheblich umgeschrieben und in die FZV etc. und EU-Recht zerfitzelt dabei ist das alles natürlich nicht logischer geworden, insbesondere wenn man sich fragt welche konkrete Last darf denn nun wo dran? Kommt man sich beim lesen vor wie in einen Asterix Comic (...Das Haus der Verrückte macht)... Denn man wird von dem einen § zum anderen in der nächsten EU-RILi geschickt...


    So ein 25km/h Anhänger im "LoF-Betrieb" heißt u.U. auch dass er von einem Land- oder Forstwirt betrieben werden muss. Einen solchen Anhänger auszuleihen und damit für den eigenen Ofen Holz zu holen ist kein LoF Betrieb -weil der Nutzer selbst kein Land- oder Forstwirt ist sondern lediglich Forstgüter befördert.
    Heißt, auch wenn Du Holz fährst ... wäre ich da vorsichtig.
    Nachbarschaftshilfe wäre das Leihen des Anhängers... die ist auch im Gesetz erwähnt -meint aber die Hilfe zwischen den Land- /Forstwirten.


    Aber wie gesagt, das Straßenverkehrsamt schriftlich um entsprechende amtliche Auskunft bitten, dann kannst Du Dich darauf berufen.


    P.S."Die Anhängelast bei Kraftfahrzeugen nach § 30a Absatz 3 und bei motorisierten Krankenfahrstühlen darf höchstens 50 Prozent der Leermasse des Fahrzeugs betragen." Nachdem ich dann den §30a Absatz 3 StVZO gelesen habe... war ich auch nicht schlauer als vorher... so kann ich z.B. die hier getroffenen Aussagen (KLICK) nach heutiger Rechtslage nicht mehr so nachvollziehen.

  • Hab mich jetzt noch mal genauer erkundigt und mal nach den Schulungsunterlagen sinngemäß zusammengetragen:
    1. Die Zulassungsfreiheit eines 25 km/h Anhängers ist nur mit einem als Zugmaschine in den Papieren eingetragenen Fzg. gegeben.(ggf. grünes Kennzeichen ohne Plaketten)
    2. Da es aber möglich ist den 25km/h Anhänger ganz normal zu zulassen( §3(3) FZV)
    Ist er zugelassen -darfst Du ihn auch mit dem LKW ziehen. (grünes AKZ+ Zulassungsplakette)
    3. Es bestehen aber ggf. weitere Nutzungsabhängige Einschränkungen, wenn der Anhänger für LoF Steuerbefreit ist (KRAFTSTG § 3 ) darfst Du ihn mit dem W50 nur zu LoF Zwecken benutzen. Denn auch wenn der LoF Anhängerzugelassen wurde (Antrag) ist er dem Grunde nach vom zulassungsverfahren ausgenommen und ist steuerfrei. Eine zweckentfremdete Nutzung ist hier "nur" ein Verstoss gegen das KFZ Steuergesetz ggf. noch gegen das Pflichtversicherungsgesetz....
    Bei der LoF-Nutzung ist man z.T. recht kleinlich. Leihst Du Dir als nicht Landwirt den Anhänger und holst Holz aus dem Wald zu Dir ist es eine private Nutzung...
    Fährst Du aber im Auftrag des Land- Forstwirtes Holz aus dem Wald zum Kunden ist es LoF -Nutzung. Bei Fall Nr. zwei solltest Du also mit dem Landwirt absprechen, das der Dich an diesem Tag als "Praktikanten" anstellt und in seinem Auftrag Holz aus dem Wald zu einem Kunden zu bringen... dann meine ich dürfte da kaum noch einer einen Ansatzpunkt haben.
    Ist der 25km/h Anhänger jedoch als "normaler" Anhänger. (schwarzes AKZ + Zulassungsplakette) kannst Du ihn ohne weiteres für alles benutzen.
    Der interessierte findet z.B. [Hier Klick]
    Für Anhänger gilt:
    Auflaufbremse:
    - bis zu 8 t zGG und max. bbH 25 km/h (Bremswirkung auf eine Achse reicht)
    - bis zu 8 t zGG und max. bbH 40 km/h wenn die Bremse auf alle Räder wirkt
    - bis zu 3,5t bei bbH über 40km/h wenn die Bremse auf alle Räder wirkt
    Anhänger mit bbH über 40km/h und über 3,5t müssen eine Zweileiterbremsanlage (Druckluft) haben.


    Druckluftbremse:
    Anhänger mit einer Druckluftbremsanlage und einer bbH über 25 km/h müssen seit 1. Juni 1989 mit einer Zweileitungs-Bremsanlage ausgerüstet sein, bereits im Verkehr befindliche Anhänger unterliegen einer Umrüstpflicht bzw. müssen auf 25 km/h zurückgestuft werden.


    Anhängelast Zugfahrzeug:
    Üblicherweise ist in den Fahrzeugpapieren der Lof.-Fahrzeuge keine Anhängelast eingetragen, außer der Hersteller schreibt eine Begrenzung vor.
    steht bei einer LoF Zugmaschine nichts in den Papieren gilt das Zuggesamtgewicht (max. 40 t) zu beachten.


    Zugmaschine:
    Hier ist auch eine Zugmaschine gemeint. D.h. die Zulassungsfreiheit des Anhängers erlischt wenn dieser nicht mit einer Zugmaschine gezogen wird. Bindend ist was in der Zulassung der ziehenden Fzg. steht. Dort müsste -auch bei W50 oder L60- Zugmaschine eingetragen werden, möglich wäre das. Steht aber LKW drin -ist die Zulassungsfreiheit perdü.. Siehe dazu auch hier: [Klick]


    Was heißt das nun für unsere Fälle.
    Soweit man eine entsprechend gebremste Anhängerlast in den Papieren stehen hat, die AHK(Typschild) (mittels D-Wert die Zugmasse berechnen) das abkann. Darf ich z.B. mit meinem W50 abgelastet einen Anhänger mit tatsächlichem Gewicht von 7,49 mit Auflaufbremse fahren, schneller als 40km/h gibt es so einen Anhänger aber nicht. Hat der Anhänger eine Druckluftbremse darf er bis 25km/h bbH auch eine Einleiteranlage haben. Bei bbH über 25km/h und Druckluftbremse muss es eine Zweileiterbremse sein.
    Der normale W50 oder L60 (nicht abgelastet), kann also mit einem Auflaufgebremsten Anhänger(nach bbH,max. 40km/h) bis 8t fahren, sofern unter O1. min. 8t stehen.
    Anhänger, mit Druckluftbremse (Einleiter) nur sofern deren bbH max. 25km/h., Anhänger mit Zweileiterluftdruckbremse bis zu dessen bbH bzw. des Zugfahrzeuges und max. Anhängelast des Zugfahrzeuges.


    Für Einachsanhänger bis 3t Achslast gilt:
    Es ist keine eigene Bremse erforderlich, wenn der Zug die für das ziehende Fahrzeug vorgeschriebene Bremsverzögerung erreicht. (siehe Papiere Zugfahrzeug O.2)
    Achslast des Anhängers max. 1/2 der Leermasse des Zugfahrzeuges, außer bbH des Anhängers nicht mehr als 30km/H dann bis 3t
    Heißt immer die unter O2. eingetragene ungebremste Abhängelast -aber nicht mehr als 3,5t Achslast. Beim L60 als 1,5t bei meinem W50 die eingetragenen 750Kg.


    Das ist der derzeitige Stand aus der Praxis... da muss man nun sehen ob man Traversen wirklich umbauen muss....

  • Hallo Lars...
    da ich ja nicht der vielleser bin... :D :D
    Aber ich muss sagen.. vielen Dank..!
    Da hat man ja doch die ein oder andere Möglichkeit.. wie ich finde..


    Finde irgendie nur merkwürdig...
    Habe neulich auf nen Oldtimertreffen nen S4000 gesehen mit nem Auflaufgebremsten Anhänger---das ist dieser Scheibenfritze aus der Nahe von Potsdam...der fährt damit auf der Autobahn.. mit gute 70 oder 80 0km/h...
    Habe ihn dann angesprochen.. er meint das ist alles ok..so...
    Ich meine der Anhänger hat sicher auch 2,5 bis 3,5 t....
    und ich mag mit dem Zug keine Vollbremsung auf der A2 machen... da liegt man sicher sonst wo....
    Aber fand ich schon krass...
    Grüße Daniel

  • Mmh funktioniert bei gut eingestellter auflaufbremse eigentlich...früher sind es nur so gefahren auch mit zwei Anhänger dran beim. Handelstransport etc...also is vielleicht nicht mehr stand der Technik nu auch bestimmt nicht so perfekt wie ne vernünftige zweiteiltet bremse aber es funktioniert....


    MfG lemmi

  • wenn scheibenfritzes Anhänger nicht schwerer als 3,5t ist.... die bremse auf alle vierte wirkt... ist alles i.o.

  • Servus und Danke für die gute Erläuterung!


    Habe am Wochenende mit meinem Onkel gesprochen, er meinte am W50 war zu DDR Zeiten überhaupt kein gebremster Anhänger zugelassen, nur am S4000.
    Also entweder ungebremst bis 1,5t (sind ja bei mir auch eingetragen) oder Luftgebremst (heute dann nur noch Zweileiterbremse auf alle 4 Räder wirkend).


    @charli100motorad:
    Hast Du ggf. nen Link welche Schrauben Du genommen hast bzw. wie hast Du diese gesichert - nur mit Federring und Mutter, Drehmoment? Wäre zumindest eine Alternative zum Einnieten und könnte ich dann Daheim selbst machen.


    PS. Getriebe hängt wieder drin - muss jetzt nur noch die Wellen/Gestänge wieder dran schrauben :-)

  • Hi,
    also wie es zur DDR Zeit rechtlich war.... habe ich keine Lust mehr zu recherchieren.... ;) Da freut man sich über die Besserung.
    Aus meiner Erinnerung aber kann ich mich nicht daran erinnern an unseren Fahrschul-W50 je einen Druckluftdingens an den Hänger gemacht zu haben. Der Hänger war auch kein HW80 sondern eher was kleines. Möchte sagen jedenfalls unter 3,5t ZGG und Auflaufgebremst.
    Lufgebremste Einleiter Anhänger dürfen heute auch noch gefahren werden -wenn sie auf 25km/h heruntergestuft werden.
    Luftgebremste die schneller als 25Km/ sein sollen, müssen wie Du richtig ausführst Zweikreis-Druckluftbremsen haben die auf alle Räder wirken.
    Aber auch ein Anhänger mit Auflaufbremse ist "gebremst" und in verschiedenen Geschwindigkeits/Masseverhältnissen nutzbar. Eine Zweikreisdruckluftbremse für Anhänger braucht es nur, wenn der Anhänger über 3,5t und über 40km/h bbH hat.
    Man muss also nicht jedes Fahrzeug mit der Druckluftbremsanlage ausstatten. Ich mein ein Auflaufgebremster 40km/h Anhänger mit 8t.... Das ist viel Holz und so weit sind die Wege ja nicht... Und wer die Vmax seines W50 auch mit Anhänger ausreizen mag.... der darf eben nicht mehr als 3,5t mit Auflaufbremse ziehen... 3,5t ist auch eine Menge Holz... Die erreicht der Scheibenfritze aus mit seinem Gespann nie.


    Das Drehmoment müsste im Handbuch stehen. Nenngröße und Schraubenhärte beachten, ansonsten gibt es dafür Standardtabellen: [Hier z.B.] Bei Passschrauben ist das Gewinde nicht durchgehend. Wichtig ist die richtige Festigkeitsklasse. Die "Normalschraube" hat 8.8 (ist eingeprägt) Die Baumarktschraube (ungeprägt) hat 4.6 und schlechter... Eine Festigkeit 10.5 ist mir nicht geläufig... Ich kenne nur 10.9. Du musst also aufpassen das die Schraube nicht zu lang ist.(sonst schraubst Du die Mutter auf den Schaft und erreichst das Drehmoment die Verbindung bleibt aber lose. Auch nicht zu kurz, das Gewinde muss etwas aus der Mutter schauen. Also mal messen wie die Materialstärke ist, incl. Unterlegscheiben. Bei der Mutter auch drauf achten die ebenfalls eine 10.9 er Festigkeit zu haben. Als Sicherung würde ich eine Selbstsichernde Mutter dem Federringvorziehen, denn auch bei den Federringen gibt es Festigkeitsunterschiede, habe es schon öfter gehabt das so ein Federring einfach "breitgedrückt" wird. Eine Kennzeichnung haben die Teile aber m.E. nicht, daher tendiere ich eher zur selbstsichernden Mutter oder einer Federscheibe.

  • tach
    ich habe bei meinem rahmen nur,, schwarze "schrauben in 12.9 x 12 verbaut inclusive der gleichen muttern.
    wenn die fest werden steht der schlüssel auf n ruck.10.9 müsste aber auch reichen.

    Links stehen Bäume,Rechts stehen Bäume und mittendrin sind IFA Träume!

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