Beim 07 Kennzeichen musst du ja auch ein Fahrtenbuch führen und darfst nur Probefahrten, Überführungsfahrten und Fahrten zur Oldtimerveranstalltungen machen. Beim H Kennzeichen brauchst du kein Fahrtenbuch führen und kannst fahren wann du willst aber ich glaube Fahrten zur Arbeit und Gewerblich sind Verboten.
es ist vollbracht,H-Kennzeichen und Womozulassung
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Hallo Zusammen,
nun nochmal für Alle!!!!!!!!!!!!!!!!!!Das H-Kennzeichen kannst du Gewerblich zu 100% nutzen. Musst das nur bei deiner Versicherung angeben!!!
Grüße Daniel
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Moin moin. Da ich gefragt wurde wie er versichert ist und was er kostet. er ist als Womo versichert und kostet 180Euros im Jahr.
Gruß Quecke -
Wenn ich es richtig verstanden habe, gibt es Seitens des "Staates" also keine weiteren Einschränkungen, nur eben die Bestandene H-Abnahme.
Von Seiten der Versicherung kann es Einschränkungen geben - meine Versicherung lässt z.B. nur private Nutzung zu, alles übrige ist egal.
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Hallo,
auch von mir mal eine kleine Meinung zum Thema Oldtimerzulassung und Wohnmobil.
Vor 3 Wochen habe ich den Leiter der für mich zuständigen Zulassungsstelle zum Thema W50 LAK als Wohnmobil und Oldtimerstatus (bei mir auf 07er) befragt. Mir ging es darum das Fahrzeug so umzuschlüsseln damit ich am Sonntag einen Anhänger mitführen darf. Dazu wäre am naheliegendsten Wohnmobil oder So-Kfz Ruhe- und Aufenthaltsfahrzeug daraus zu machen. Er würde mir ohne Probleme eine schriftliche Empfehlung für die DEKRA die die Umschlüsselung vornehmen muss erstellen. Und zwar für beide Varianten.
Seine Meinung zum Thema Oldtimer und Wohnmobil auf W50 mit LAK ist da ziemlich eindeutig. Er sagt die Oldtimerabnahme bezieht sich ausschliesslich auf das Alter und den Zustand des Fahrzeuges in seiner Eigenschaft als Kulturgut.
Die Verwendungsart des Fahrzeuges bzw die Aufbauart spiele dabei absolut keine Rolle. Klingt für mich ja auch vollkommen logisch.Denken wir mal gut zehn Jahre weiter. Da hat dann auch so ziemlich der letzte zugelassene IFA sein Oldtimer-Alter erreicht. Nun nehmen wir einen der 1990 das erste mal zum Verkehr zugelassen wurde und zwar gleich als Wohnmobil. Wie wollen denn die Herren Prüfer das begründen dieses Wohnmobil nicht als Oldtimer abzunehmen??? (Wenn natürlich Alter und Zustand dieses zulassen)
Also es muss da grundsätzlich ein Umdenken bei den Prüfern stattfinden. Sie sollen schliesslich die technischen Komponenten begutachten und sich nicht als Zünglein an der Waage betätigen.
Genauso ist es in den Zulassungstellen wichtig eine einheitliche Umsetzung der Fahrzeugzulassungsverordnungen durchzudrücken. Ohne wenn und aber.
Diese Leute sollen Dienst am Bürger und nicht gegen den Bürger ausüben.Da muß man als Bürger viel mehr Einwände erheben wenn man meint ungerecht behandelt worden zu sein. Aber das haben viele Deutsche bereits verlernt. Leider.....
So wir fahren jetzt schön ins Freibad.... Urlaub ist schön.
LG UPSMann
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Hallo, auch wenn ich mich hier in die Nesseln setze, meine Meinung ist eine andere. Das H Kennzeichen verkommt immer mehr zum Spar-Kennzeichen. Die Originalität sollte im Vordergrund stehen und nichts anderes. Und ein Ural-Wohnmobil hat es nunmal nicht gegeben, auch mit LAK drauf waren sie es nicht, egal, was man heutzutage da hineininterpretiert. Also meiner Meinung nach entweder H oder Womo. Es geht scheinbar nur noch darum, wie kann ich auf mehr oder weniger legale Art Gesetze aushebeln oder umdeuten, so dass man Geld spart. Wir müssen uns nicht wundern, wenn der Gesetzgeber dem bald einen Riegel vorschiebt. Was ich zum Beispiel in Pütnitz an H's gesehen habe, an Lkw und Pkw, spottet jeder Beschreibung. Da waren einige Trabis m.E. nach nicht mal reif für ne reguläre Zulassung und fuhren mit H's rum.
Lg Norbert -
... Da waren einige Trabis m.E. nach nicht mal reif für ne reguläre Zulassung und fuhren mit H's rum.
Lg Norbertwer ist denn so verrückt und läßt seinen trabi auf H zu geht doch viel kostengünstiger mit saison, es sei denn, der besitzer wohnt in ner umweltzone.
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Kamen aus Artern, nördliches Thüringen, da gibt's wohl eher keine Umweltzone.
Lg Norbert -
Hallo Norbert,
in die Nesseln setzt Du dich damit nicht denke ich. Ist ja nunmal Deine Meinung. Und die steht jedem zu.
Und ich gebe Dir recht in Bezug auf die Typen die das Gesetz entsprechend aushebeln oder umgehen. Wobei man hier deutlich sagen muss das es ja da wiederrum auch an den Prüfern liegt - nämlich an denen die solchen Fahrzeugen alle zwei Jahre wieder neu den TÜV machen. Ein ordentlicher Prüfer würde hier aufgrund der Widersprüchlichkeit zwischen H-Kennzeichen undd Tuning-Rennpappe keine neue Plakette erteilen. Aber da liegt das Problem wieder beim Faktor Mensch. Die Gesetze sind da schon sehr genau ausgelegt. Sie umzusetzen sollte Aufgabe der zuständigen Prüfer bzw Mitarbeiter in den Zulassungsstellen sein. Da dort aber eher Halbwissen gepaart mit Geltungssucht und Machtgeilheit herrscht sind die Leute auf unserer Seite der Theke die gearschten.
Desweiteren glaube ich ist es auch in unserer Kategorie ein anderer Ansatz warum man alternative Zulassungsmöglichkeiten sucht. Ob Quecke den Ural nun als Wohnmobil mit H-Kennzeichen zulässt oder als LKW mit H - der Steuersatz ist exakt der selbe. Da spart er schon erstmal garnix. Und ne gute Versicherung macht dir nen guten Preis aufgrund des H-Kennzeichens - auch unabhängig von der Fahrzeugart Womo oder LKW.
Der Vorwurf geld sparen zu wollen gilt hier wirklich nur für diejenigen die H-Kennzeichen-Fahrzeuge gewerblich einsetzen wollen. Da sollte wirklich ein Riegel vorgeschoben werden.Nehmen wir nochmal Queke seinen Fall - Er hat jetzt durch die Zulassung als Womo den Vorteil das er nicht dem Sonntagsfahrverbot unterliegt. Anders als viele W50 Fahrer kann er den Ural nämlich nicht einfach ablasten um das Verbot zu umgehen. Jetzt kann er gemütlich wie fast alle anderen auch die Treffen am Sonntag Mittag verlassen ohne mit der Angst erwischt zu werden fahren zu müssen.
Und ganau darum geht es mir auch. Der W50 den ich fahre ist zwar abgelastet aber für den ganzen Krimskrams würde ich doch ganz gerne einen Anhänger mitnehmen. Er ist als LKW für ATL zugelassen. Also geht wegen dem Verbot hier auch nicht.
Soll der Gesetzgeber eine Verordnung erlassen nach der Oldtimer-LKW nicht unter das Fahrverbot fallen - schon braucht man keine anderen Varianten in der Zulassung und alles ist chic. Damit wären 90% der Problemfälle vom Tisch denke ich.
LG UPSMann (der jetzt vom Freibad nen Sonnrenbrand hat)
Zulassung und Anmeldung
Zulassung und Anmeldung von IFA Nutzfahrzeugen