Blaulicht auf Oldtimern

  • Nach dem mich vor kurzem ein besonders eifriger Polizist mit seinem Streifenwagen bis vor die Haustür verfolgte und dann auf meinem Privatgrundstück eine allg Verkehrskontrolle ankündigte möchte ich zum Thema Blaulicht auf Oldtimern folgendes schreiben. Richtig ist, daß eine Rundumkennlicht Anlage auf Privatfahrzeugen nicht montiert sein darf. Auch dann nicht, wenn sie Funktions untüchtig gemacht wurde (Atrappe). Das teilte mir auch der Hauptmeister der örtlichen Polizei freudig erregt mit und forderte mich auf binnen 7 Tagen die Anlage von meinem Oldtimer zu demontieren und das Fahrzeug beim Pol. Revier vor zu führen. So. Jetzt komme ich zum Oldtimer. Jeder hier im Forum wird wissen, daß ein Oldtimer nur ein Fahrzeug sein kann, welches sich im original Zustand befindet. Deshalb heißt es in der StVZO daß für ehemalige Einsatzfahrzeuge eine StVZO konforme Lösung zu finden ist. Was genau wird dabei nicht näher definiert. Es ist aber so, daß eine Rundumleuchte, wenn sie komplett leer geräumt wurde keine Rundumleuchte und kein Blaulicht mehr ist. Auf einem Oldtimer stellt dies auch keine Atrappe da, sondern einen Kunststoffaufbau, welcher zum ´´äußeren Erscheinungsbild´´ des betroffenen Oldtimers zwingend dazu gehört! Denn das schreibt die StVZO dann wieder vor. Das ´´äußere Erscheinungsbild´´ bei einem Oldtimer muß original sein. Daher wird die in der StVZO geforderte ´´StVZO konforme Lösung´´ regelmäßig in den zum äußeren Erscheinungsbild gehörenden Kunststoffaufbauten bestehen. Da es wahrscheinlich noch mehr schlaue Polizisten gibt die vielleicht auch gerne einen solchen Oldtimer hätten, deren Ehefrauen es ihnen aber nicht gestatten und der normal Bürger das deshalb auch nicht darf, werden wohl auch zukünftig Diskussionen auf der Straße losgehen. Dann hinterfragt doch einfach mal wie der Herr Wachtmeister seine Abmahnung begründet. Das wird er nicht können, weil es andere Regelungen nicht gibt. Dafür aber eine Menge Willkür. Und damit ich meinen Text hier auch ein wenig belegen kann, hänge ich ein Schreiben der zuständigen Behörde, von deren Chefin persönlich geschrieben mit an. Wer unbedingt möchte kann dieses auch gerne ungeschwärzt von mir erhalten. Ich wollte hier sicherheitshalber keine Namen, auch nicht der Behörde online Stellen. Bei Interesse einfach ne PN. Gruß erstmal an alle.

  • Also ich kenne das so das ohne Ausnahmegenehmigung nichts geht zumindestens nicht in Brandenburg. Ich spreche aus Erfahrung ich selber habe einen Barkas VUB (Verkehrsunfallbereitschaftswagen der Volkspolitei). Aber bei euch in MC Pomm soll es ja ein bissl lockerer sein.

    Den IFA in seinem lauf hält weder Ochs noch Esel auf.

  • Was steht denn drinn in der Ausnahmegenehmigung? Also Das Schreiben hast Du ja sicher gelesen. Die Behörde beruft sich da ja auf ein verbindliches Gerichtsurteil. Das dürfte wohl auch in Brandenburg gelten. Und nicht nur in M/V. So mal das Urteil von einem Gericht in NRW gesprochen wurde.

  • Uff - mal so grundsätzlich - hat der Polizist Dein Fzg. im öffentl. Verkehrsraum entdeckt und ist Dir wohl mangels geeigneter Anhaltemöglichkeit bis auf Dein Privatgrundstück gefolgt - es hätte auch völlig rechtskonform das Deines Nachbarn, das des Supermarktes oder das Grundstück von wem auch immer sein können - also kein Grund zur Aufregung.


    Als nächstes gibt es ca. 2100 Gesetze in Deutschland, 46000 Einzelvorschriften, rund 3200 Rechtsverordnungen und dazu nochmal gut 47000 Einzelvorschriften und mittlerweile für jeden Scheiß (tschuldigung) irgendein Gerichtsurteil in die eine und andere Richtung. Mach mir bitte vor, wie Du das alles aus'm Kopp wissen willst, damit würdest Du ganze Berufszweige arbeitslos machen!


    Grundsätzlich hat er sich an eine klare Ansage in der StVZO/FZV gehalten und Deine Anlage moniert. Über zulassungstechnische Besonderheiten im Zuge einer H-Begutachtung und deren Rechtssprechung muß er nix wissen, kann er aber, wenn er sich dafür interessiert. Also nimmste Deine Schreiben mit, legst die ihm vor und erklärst ihm bitte höflich, dass er sich geirrt hat - Punkt, Aus, Ende. Nur weil er während der Ausübung seines Berufes eine Uniform trägt, ist's auch nur ein Mensch, der irren darf oder bist Du in Ausübung Deines Berufes vor Fehlern gefeit und machst zu 100% alles richtig oder läßt Du Dir etwa von jedem dahergelaufenen Schnösel Deinen Beruf erklären, vor allem was Du darfst oder nicht darfst???

  • Also um Fehler machen oder sich irren dürfen geht es ja gar nicht. Um das nochmal zu konkretisieren. Sondern um das ganze Auftreten des Herrn Beamten und die Art und Weise wie er mit mir geredet hat. Ich selber bin ja nicht einmal zu Wort gekommen. Ich habe auch schon sehr nette Gespräche mit sehr netten Polizisten gehabt. Es geht eben auch anders. Und es ist immer der Ton der die Musik macht. Dieser hier hat es aber regelrecht genossen. Und das obwohl er Dinge von sich gegeben hat, die ganz offensichtlich nicht geltendem Recht entsprechen. Ich habe zum Beispiel auch die Auflage bekommen meinen Namen im Führerschein ändern zu lassen. Habe vor 8Jahren geheiratet und den Namen meiner Frau angenommen. Die Behörde sagte damals wie heute das der Führerschein weiterhin so wie er ist gültig bleibt. Und auch mit der Polizei gab es nie Schwierigkeiten. Bis zu diesem Tag. Der Herr Beamte wollte mir das so nicht glauben. Er glaube aber das es so nicht sein dürfte. Nun frage ich mich wie kommt ein Polizeibeamter dazu mich für Dinge abzumahnen die er selber nicht genau weiß, geschweige denn belegen kann. Er muß mir doch schließlich nachweisen das ich was falsch gemacht habe. Nicht umgekehrt. Wenn das keine Willkür ist, was dann. Dieser Mensch hatte einfach nur Spaß daran sich mal wieder jemanden mit einem solchen Fahrzeug zu greifen und hat es auch sichtlich genossen. Und sowas kotzt mich einfach nur an. Wahrscheinlich ist er einfach nur genervt das er jedes mal zum Ostblocktreffen die Kreuzung für die ´´Idioten´´ sperren muß. Aber das ist nun wirklich sein Problem. Ansonsten habe ich aber mit unserer Polizei nur sehr gute Erfahrungen gemacht. Um das auch nochmal ganz deutlich zu sagen!

  • Ich würde auf ein Schriftstück warten nur damit kannste auch Einspruch einlegen, aber Ribnitz Dammgarten hat sowieso eine eigene Polizeipräzens, mich haben sie amgehalten, ich habe eine Sierene aus dem 2, WK drauf und angemacht, bei diesen Vögeln darfste ja nicht mal ein Radio anmachen, diese Kontrollen und Schikanen machen sie bestimmt nur so lange bis Keiner mehr nach Pütnitz fährt, dann haben sies geschaft.

  • Schriftstück ist gut. Hab so´ne Mängelkarte bekommen und soll binnen 7 Tagen vorstellig werden. Das werde ich auch. Mit (leerem) Blaulicht auf dem Dach und dazu gehörigen Papieren. Mal sehen was er sagt. Ich habe alles abgesegnet. Vom TÜV und von der Straßenverkehrsbehörde. Schwarz auf weiß. Man muß natürlich lesen können. Und mit dieser Führerschein Geschichte kann er mich mal. Dat soll er mir mal zeigen wo das steht, wenn selbst die zuständige Behörde sagt dat der Blödsinn erzählt.

  • Moin, ich ( auch aus M/V ) hatte keine solche Probleme. Die Dekra in Schwerin hat mir das TLF anstandslos als Oldtimer abgenommen, Zulassung war auch kein Problem. Alles mit ( abgedeckten ) Blaulichten. Bei der Kontrolle in Pütnitz wurde mir sogar gesagt, mein TLF wäre von allen kontrollierten Fahrzeugen noch einer der besseren gewesen, obwohl die Ballonreifen nicht eingetragen waren..... :). Wahrscheinlich gilt, soviele Polizisten, soviele Meinungen.
    Willi, wenn du im öffentlichen Verkehrsraum deine Sirene in Betrieb nimmst, musste dich nicht wundern. Da ist die Rechtslage ja wohl eindeutig.
    Lg Norbert

  • Na klar habe ich die Ausnahmegenehmigung gelesen ich habe sie ja schließlich vor ein paar Jahren erteilt bekommen. Gerichtsurteil wieso? Es gibt eine so genannte Straßenverkehrs Zulassungs Verordnung darin gibt es z.b. einen § 52 und einen § 70 und diesen muss jeder befolgen der in Deutschland ein Fahrzeug führt bzw. Zulässt. Aber jede Zulassungbehörde geht mit diesen Thema anders um die einen sehen es lockerer und die anderen strenger.

    Den IFA in seinem lauf hält weder Ochs noch Esel auf.

  • TÜV war bei mir auch kein Problem. Im Gegenteil. Da wurde mir sogar aufgetragen für die Zulassung als Oldtimer die originalen Rundumleuchten, natürlich leer, wieder drauf zu bauen. Wegen dem äußerlichem Erscheinungsbild welches eben original sein muß. Nach Klärung der Rechtslage der Fachgebietsleiterin aus der Zulassungsbehörde war auch die Zulassung kein Problem. In den Papieren steht auch drin; elektrische Leitungen und Signalhorn entfernt, Innenleben der Rundumleuchten ausgebaut. Also nicht mal abdecken erforderlich und laut Behörde auch nicht zulässig. Zumindest das bloße Abdecken. Und die Ballonreifen mußt Du auch nicht mehr eintragen lassen. Aber das ist ja schon eine Weile so.

Zulassung und Anmeldung

Zulassung und Anmeldung von IFA Nutzfahrzeugen