Blaulicht auf Oldtimern

  • Na klar habe ich die Ausnahmegenehmigung gelesen ich habe sie ja schließlich vor ein paar Jahren erteilt bekommen. Gerichtsurteil wieso? Es gibt eine so genannte Straßenverkehrs Zulassungs Verordnung darin gibt es z.b. einen § 52 und einen § 70 und diesen muss jeder befolgen der in Deutschland ein Fahrzeug führt bzw. Zulässt. Aber jede Zulassungbehörde geht mit diesen Thema anders um die einen sehen es lockerer und die anderen strenger.

    Wollte nicht wissen ob Du die Ausnahmegenehmigung gelesen hast, sondern was drin steht

  • Kann es sein das du etwas gereizt bist? Wenn ich das nächste mal am Auto bin werde ich die Ausnahmegenehmigung mitnehmen und hier also anonymisierte Kopie einstellen.

    Den IFA in seinem lauf hält weder Ochs noch Esel auf.

  • Im Rest Deutschlands sagt dir jeder das Blaue RKLs abgedeckt werden müssen. Auch bei Oldtimern.

  • Kann es sein das du etwas gereizt bist? Wenn ich das nächste mal am Auto bin werde ich die Ausnahmegenehmigung mitnehmen und hier also anonymisierte Kopie einstellen.

    Keines Weg´s. Wenn es so rüber kam entschuldige. Aber was in so einer Ausnahmegenehmigung steht interessiert mich tatsächlich. Wie gesagt, die für mich zuständige Behörde sagt abdecken ist nicht zulässig. Es sollen alle elektrischen Leitungen raus und das Innenleben der Rundumleuchten muß demontiert werden. Leuchtet ja auch ein, denn dann sind es ja keine Blaulichter mehr und das originale Erscheinungsbild zwecks Oldtimer ist auch gegeben. So hat es der TÜV bei mir gefordert. Mußte sogar die Westdeutschen Blaulichter gegen die Ostdeutschen tauschen. Dann war der TÜV zufrieden.

  • Nabend Jungs
    Habe auch eine Feuerwehr in meiner Sondergenehmigung steht Blaulicht und martinshorn darf nur auf Veranstaltungen betrieben werden und im Straßenverkehr müssen die Blaulichter abgedeckt sein

  • Ich mach ja gelbe Leuchten drauf, wär ein Vorschlag, gelbe Kappen, mit ner Socke abdecken und die lange Zunge zeigen, sieht aber orginal aus mit Abdeckung, besser als ganz abbauen.



    Das Problem ist das der Gesetzgeber sagt das Farbiges Blinklicht verboten ist und gelb ist auch eine Farbe.

    Den IFA in seinem lauf hält weder Ochs noch Esel auf.

  • §38 StVO Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht
    (3) Gelbes Blinklicht warnt vor Gefahren. Es kann ortsfest oder von Fahrzeugen aus verwendet werden. Die Verwendung von Fahrzeugen aus ist nur zulässig, um vor Arbeits- oder Unfallstellen, vor ungewöhnlich langsam fahrenden Fahrzeugen oder vor Fahrzeugen mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung zu warnen.


    dann pin ich mir nochne 6 dran, aber meiner fährt nur 60kmh, dann ist es doch Auslegungssache, aber irgendwas ist immer !!!!!

  • § 52 StvZo


    (4) Mit einer oder, wenn die horizontale und vertikale Sichtbarkeit (geometrische Sichtbarkeit) es erfordert,
    mehreren Kennleuchten für gelbes Blinklicht – Rundumlicht – dürfen ausgerüstet sein:
    1. Fahrzeuge, die dem Bau, der Unterhaltung oder Reinigung von Straßen oder von Anlagen im Straßenraum
    oder die der Müllabfuhr dienen und durch rot-weiße Warnmarkierungen (Sicherheitskennzeichnung), die dem
    Normblatt DIN 30 710, Ausgabe März 1990, entsprechen müssen, gekennzeichnet sind,
    2. Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart oder Einrichtung zur Pannenhilfe geeignet und nach dem
    Fahrzeugschein als Pannenhilfsfahrzeug anerkannt sind. Die Zulassungsbehörde kann zur Vorbereitung ihrer
    Entscheidung die Beibringung des Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für
    den Kraftfahrzeugverkehr darüber anordnen, ob das Kraftfahrzeug nach seiner Bauart oder Einrichtung zur
    Pannenhilfe geeignet ist. Die Anerkennung ist nur zulässig für Fahrzeuge von Betrieben, die gewerblich oder
    innerbetrieblich Pannenhilfe leisten, von Automobilclubs und von Verbänden des Verkehrsgewerbes und der
    Autoversicherer,
    3. Fahrzeuge mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung, sofern
    die genehmigende Behörde die Führung der Kennleuchten vorgeschrieben hat,
    4. Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Ausrüstung als Schwer- oder Großraumtransport-Begleitfahrzeuge ausgerüstet
    und nach dem Fahrzeugschein anerkannt sind. Andere Begleitfahrzeuge dürfen mit abnehmbaren
    Kennleuchten ausgerüstet sein, sofern die genehmigende Behörde die Führung der Kennleuchten
    vorgeschrieben hat.


    Nun kann sich jeder ausmalen was so darf...

Zulassung und Anmeldung

Zulassung und Anmeldung von IFA Nutzfahrzeugen