Na klar habe ich die Ausnahmegenehmigung gelesen ich habe sie ja schließlich vor ein paar Jahren erteilt bekommen. Gerichtsurteil wieso? Es gibt eine so genannte Straßenverkehrs Zulassungs Verordnung darin gibt es z.b. einen § 52 und einen § 70 und diesen muss jeder befolgen der in Deutschland ein Fahrzeug führt bzw. Zulässt. Aber jede Zulassungbehörde geht mit diesen Thema anders um die einen sehen es lockerer und die anderen strenger.
Wollte nicht wissen ob Du die Ausnahmegenehmigung gelesen hast, sondern was drin steht