Hallo. Ich habe mein TLF ablasten lassen. Neben Oldtimer hat er nun 7,5t eingetragen. Ich sehe aber regelmäßig andere KFZ die 7,49t eingetragen haben. Was hat das auf sich? Für die Steuer macht das Sinn. Denn es zählen ja immer angefangene Kubik und Gewicht. Das ist doch aber mit H Kennzeichen egal. Oder gibt es da noch einen anderen Grund?
Zulassung mit 7,49t oder 7,5t ???
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Soweit ich weiß, ist ein LKW erst ab einem Gewicht von 7,5 t ein richtiger LKW. Unter 7,5 t ist er nur ein Kleintransporter. Auf Durchfahrtverbotsschildern steht z.B. auch 7,5 t drauf. Also darf alles durchfahren, was leichter ist. Alles was genau 7,5 t wiegt, nicht.
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Das ist einfach nur ein Zahlenspiel, nix weiter.
Sämtliche Gewichtsbeschränkungen, ob nun in der StVO (bspw. Durchfahrtsbeschränkungen >7,5t) oder Führerscheinrecht sprechen von Lkw über 7,5t und nicht gleich / größer 7,5t. Um derartige Lesefehler zu umgehen, wurde häufig die 7,49t eingetragen, obwohl völliger Blödsinn, einfach damit dort eben keine 7,5 steht.
Mach Dir keenen Kopp drüber und freue Dich, dass Du mal nen Prüfer erwischt hast, der Wert auf die korrekte deutsche Sprache legt. Du darfst alles, was die 7,49-Tonner dürfen, Du darfst alles das nicht, was Lkw über 7,5t zusätzlich dürfen - also wie gehabt.
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Ja, so habe ich mir das auch schon gedacht. Dieses 7,49 ist wahrscheinlich wieder so ein typisch deutsches ´´lieber auf Nummer sicher´´
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tach
sehe ich auch so.weil führerschein C1E sagt fahrzeuge bis 7500kg.ab 7501kg brauchst du CE bzw C .E ist ja mit anhänger.
mein dicker hat laut TÜVer 7500kg. -
Hmmm, RICHTIGER LKW? Mein Caddy ist laut Zulassung ein LKW, ob richtig oder falsch, steht nicht dabei..... Wenn eine Straße für Kfz über 7,5 Tonnen gesperrt ist, dürfen da nicht nur RICHTIGE LKW nicht fahren. Sondern auch Busse, Wohnmobile, Traktoren über 7,5 Tonnen nicht.
Lg Norbert -
Das stimmt. So weit ich weiß gilt das dann für Fahrzeuge über 7,5t, bzw bis max 7,5t
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Hallo miteinander!
Jetzt muß ich mal was klarstellen. Die Bedeutung des Verkehrszeichen 253 "Verbot für Kraftfahrzeuge (mit einer zulässigen Gesamtmasse) über 3,5 t, (einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse)". Jetzt mal den Text auf der Zunge zergehen lassen. Es besteht allso Verkehrsverbot für alle KFZ über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse wobei die Gesamtmasse des Anhängers mit eingerechnet werden muß. Außerdem gilt das Zeichen auch für alle Zugmaschinen, unabhänig von der Masse. Ausgenommen von dem Verbot sind PKW und Busse, egal wie schwer diese Fahrzeuge sind. Wenn unter dem Zeichen ein Zusatzschild angebracht ist auf dem 7,5 t steht, dann ist eben die Grenze 7,5 t.
Gruß ROBITO
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Das stimmt so nicht. Es heißt für Fahrzeuge über 7,5t. Siehe Link einer Behörde;
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Mit 7,5 t ZGG und mehr muss ein Fahrzeug mit einem Fahrtenschreiber ausgerüstet sein, bei 7,49 t nicht. Die anderen Unterschiede haben sich wohl mit der Zeit aufgehoben. Bernd
Zulassung und Anmeldung
Zulassung und Anmeldung von IFA Nutzfahrzeugen