Zulassung mit 7,49t oder 7,5t ???

  • Hallo. Ich habe mein TLF ablasten lassen. Neben Oldtimer hat er nun 7,5t eingetragen. Ich sehe aber regelmäßig andere KFZ die 7,49t eingetragen haben. Was hat das auf sich? Für die Steuer macht das Sinn. Denn es zählen ja immer angefangene Kubik und Gewicht. Das ist doch aber mit H Kennzeichen egal. Oder gibt es da noch einen anderen Grund?

  • Soweit ich weiß, ist ein LKW erst ab einem Gewicht von 7,5 t ein richtiger LKW. Unter 7,5 t ist er nur ein Kleintransporter. Auf Durchfahrtverbotsschildern steht z.B. auch 7,5 t drauf. Also darf alles durchfahren, was leichter ist. Alles was genau 7,5 t wiegt, nicht.

  • Das ist einfach nur ein Zahlenspiel, nix weiter.


    Sämtliche Gewichtsbeschränkungen, ob nun in der StVO (bspw. Durchfahrtsbeschränkungen >7,5t) oder Führerscheinrecht sprechen von Lkw über 7,5t und nicht gleich / größer 7,5t. Um derartige Lesefehler zu umgehen, wurde häufig die 7,49t eingetragen, obwohl völliger Blödsinn, einfach damit dort eben keine 7,5 steht.


    Mach Dir keenen Kopp drüber und freue Dich, dass Du mal nen Prüfer erwischt hast, der Wert auf die korrekte deutsche Sprache legt. Du darfst alles, was die 7,49-Tonner dürfen, Du darfst alles das nicht, was Lkw über 7,5t zusätzlich dürfen - also wie gehabt.

  • tach
    sehe ich auch so.weil führerschein C1E sagt fahrzeuge bis 7500kg.ab 7501kg brauchst du CE bzw C .E ist ja mit anhänger.
    mein dicker hat laut TÜVer 7500kg.

    Links stehen Bäume,Rechts stehen Bäume und mittendrin sind IFA Träume!

  • Hmmm, RICHTIGER LKW? Mein Caddy ist laut Zulassung ein LKW, ob richtig oder falsch, steht nicht dabei..... Wenn eine Straße für Kfz über 7,5 Tonnen gesperrt ist, dürfen da nicht nur RICHTIGE LKW nicht fahren. Sondern auch Busse, Wohnmobile, Traktoren über 7,5 Tonnen nicht.
    Lg Norbert

  • Hallo miteinander!


    Jetzt muß ich mal was klarstellen. Die Bedeutung des Verkehrszeichen 253 "Verbot für Kraftfahrzeuge (mit einer zulässigen Gesamtmasse) über 3,5 t, (einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse)". Jetzt mal den Text auf der Zunge zergehen lassen. Es besteht allso Verkehrsverbot für alle KFZ über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse wobei die Gesamtmasse des Anhängers mit eingerechnet werden muß. Außerdem gilt das Zeichen auch für alle Zugmaschinen, unabhänig von der Masse. Ausgenommen von dem Verbot sind PKW und Busse, egal wie schwer diese Fahrzeuge sind. Wenn unter dem Zeichen ein Zusatzschild angebracht ist auf dem 7,5 t steht, dann ist eben die Grenze 7,5 t.


    Gruß ROBITO

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  • Mit 7,5 t ZGG und mehr muss ein Fahrzeug mit einem Fahrtenschreiber ausgerüstet sein, bei 7,49 t nicht. Die anderen Unterschiede haben sich wohl mit der Zeit aufgehoben. Bernd

    Gewinne Zeit durch vorher Nachdenken.
    lura

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