Sorry, aber Fahrtenschreiber ab über 3,5t.
Zulassung mit 7,49t oder 7,5t ???
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Aber nur wenn du gewerblich unterwegs bist.
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Und ab 7,5t auch nur wenn gewerblich genutzt? Sonst müßte ich ja jedes mal ne Scheibe in meinen Fuffi legen.
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Das stimmt so nicht. Es heißt für Fahrzeuge über 7,5t. Siehe Link einer Behörde;
Autsch... Du kritisierst hier tatsächlich einen Fahrlehrer und versuchst das mit irgendeinem völlig entrücktem Link zu belegen... Es geht auf der Seite um die Ferienreiseverordnung und dafür gibt es kein Verkehrszeichen. Das dort abgebildete Bild hat sich ein ganz schlauer Webmaster der Behörde da mal einfach so hingedacht.Ich behaupte Robito hat Recht und belege dies ebenfalls mit dem Link zur Seite einer Behörde: Link
Aber der besseren Nachvollziehbarkeit wegen hier noch der Link zu einer Seite die sich speziell mit den Verkehrszeichen beschäftigt: Link
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Zusatzfrage: Bei dem LKW-Durchfahrt-verboten-Schild dürfen nur PKW und Busse mehr als 3,5 t haben. Zählt ein Wohnmobil evtl. auch zu den PKW? (Ich befürchte, die Antwort ist "Nein"...)
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Hey Arne,
hast Du wohl gut erkannt. W50-Womo gehört nicht zum PKW und somit dann zu den Kraftfahrzeugen über 3,5 t.
Gruß Ronny
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Na aber dann ließ Dir doch Deinen link mal durch. Da steht doch wörtlich ´´Ist auf einem Zusatzzeichen eine Masse, wie „7,5 t“, angegeben, gilt das Verbot nur, soweit die zulässige Gesamtmasse dieser Verkehrsmittel die angegebene Grenze überschreitet.´´ Heißt wohl Verbot für alles über 7,5t, bzw alles was 7,5t ´´überschreitet´´.
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Achso darauf beziehst du das..... Ja das Zusatzschild mit einer Gewichtsangabe gilt wenn das Fahrzeug die Grenze überschreitet. Das ist erstmal richtig. Und es ist ja als Zusatz zu dem Zeichen 253 zu sehen. Dieses nennt dann eindeutig erstmal alle Kraftahrzeuge über 3,5 t einschliesslich Ihrer Anhänger. Dann werden explizit Zugmaschinen hinzugezählt und dann widerrum Busse und PKW davon befreit. Ist eigentlich recht eindeutig beschrieben.
Es gibt in dem Sinne kein Verkehrszeichen welches nur durch das Piktogram eines LKW die Gewichtsgrenze 7,5 t aufruft. Es geht dabei dann um Kraftfahrzeuge über 3,5t. Alles weitere kommt dann vom Zusatzzeichen.
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Da hat Du wohl ganz eindeutig Recht. Und was ist mit dem Fahrtenschreiber? Der soll ja dann wohl ´´ab´´ 7,5t Pflicht sein. Auch für mich privat? Glaube doch wohl nicht, oder???
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Zulassung und Anmeldung
Zulassung und Anmeldung von IFA Nutzfahrzeugen