Habe mein x gemacht. tolle sache.
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Gut, so!!
Wie gesagt wer noch Verbindung zu anderen Foren oder Organisatoren von Treffen etc. hat .... diese auch noch benachrichtigen!
Ab 50.000 Mitzeichner muss der Bundestag das beraten wenn ich das richtig sehe hat allein dieses Forum fast 5000 Nutzer -wenn jeder für 10 Mitzeichner sorgt....Da stehts ,also nochn Haufen Arbeit...
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Auch gezeichnet, es fehlen noch 49934 ...
Hab es dann auch gleich in diverse Facebook-Gruppen gesetzt.
Selbst wenn die meisten von uns es mit Ablastung oder "So.Kfz"-Eintragung umgehen können ist es doch mal ein Thema, welches immer wieder nervt und endlich abgeschafft gehört.
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Hallo,
ich habe auch noch zwei weitere Petitionen auf den Weg gebracht -die sind aber noch nicht online. Da geht es um ähnliche Themen.
Wenn die drinn sind poste ich die auch und dann sollen die Social-Networks mal zeigen was sie können!! Habe meine Frau und die Kinder auch noch anmelden lassen.... Da sind wir dann schon 5.... -
Hi Lars,
betrifft mich zwar nicht , mach aber absoluten Sinn.
Erledigt! -
Auch erledigt. Mal sehn ob es was bringt. Schön wärs ja.
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Hallo zusammen.Hab auch grad gezeichnet und den ersten Glühwein runtergespült.Schönen Sonntag noch.
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Ich habe es auch getan.
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ich auch
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Hallo Zusammen,
anliegend mal der Sachstand zum Thema Sonntagsfahrverbot mit Oldtimer LKW.
So wie es aussieht wird es noch in diesem Jahr eine Klarstellung zur VwV der StVO geben.
Danach wird erklärt, dass Sonn- und Feiertagsfahrverbot gilt und galt ausschließlich für den gewerblichen, entgeltlichen Gütertransport, auch wenn einzelne Länder und Landesbehörden das bisher anders anwandten.
D.h. prinzipiell ist die Rechtslage derzeit schon klar, denn eine VwV ist nur eine für die Verwaltung bindende Erläuterung der bestehenden Rechtslage... im Falle eines Bußgeldverfahrens, wäre an dieser Stelle schon auf den Willen des Gesetzgeber hinzuweisen, dass die bisherigen Auslegungen der Länder und Behörden -welche die §30 STVO auch auf den nicht gewerblichen Verkehr ausdehnten- ausdrücklich nicht der Intention des Gesetzgebers entspricht.
Zulassung und Anmeldung
Zulassung und Anmeldung von IFA Nutzfahrzeugen