Hallo Peter,
schick mir doch bitte per PM die Telefonnummer des Verkläufers (woher kam der?) und den Preis den du bezahlt hast. Hast du Bilder?
Danke Wildente
Hallo Peter,
schick mir doch bitte per PM die Telefonnummer des Verkläufers (woher kam der?) und den Preis den du bezahlt hast. Hast du Bilder?
Danke Wildente
Hallo !
Der Dekra-Sachverständige hat gar nicht so unrecht. Für LKW´s die vor den 1.1.1991 zugelassen wurden besteht keine Gurtpflicht. Wenn dein Fahrzeug z.B. aber ein Wohnmobil wird, sind Gurte Pflicht. Vor 1991 waren der IFA W50/L60 in der DDR auch nur LKW`s. So wie heute als Wohnmobile oder Spaßfahrzeuge gab es ihn ja auch nicht. Damit haben diese Fahrzeuge zum Teil auch keine Aufnahmepunkte für Sicherkeitsgurte. Übrigens der L60 hat schon welche.
Der TÜV in der alten Bundesländern ist oft auch zu Gunsten der IFA-Fahrer mit den Fahrzeugen etwas überfordert.
Hallo zusammen,
wenns denn immer alles so einfach wäre, ironisch gemeint !!! Jeder Tüv-Prüfer legt die Bestimmungen anders aus. Bei einer Neuzulassung, sprich Vollgutachten, zählt der technische Stand des Baujahrs, deshalb ist jeder gut beraten, das tatsächliche Baujahr (steht auf dem Typenschild im Fahrerhaus) feststellen zulassen, wird übrings auch von der Zulassungsstelle gefordert. Hauptgrund: die Bremsanlage ohne 4 Kreise und Sicherheitsventil entspricht nicht mehr der Norm, der W50 würde mit Baujahr ab 1990 nur noch sehr schwer mit eine Zulassung bekommen. Das gleiche gilt für Gurt und andere Sicherheitsrelevantes Zubehör, war zu der Zeit nicht vorgeschrieben / Stand der Technik, muss also auch nicht drin sein. Einzige Ausnahme die wir in der Zeit mitbekommen haben, für den seitlichen Unterfahrschutz (undzwar nur für den seitlichen) gibts seit Mitte der 90` eine Nachrüstpflicht, einziger Weg das zu umgehen ist der Versuch die Geländegängigkeit eintragen zulassen (geländegangiges SoKfz WoMo) oder die Seite wird optisch mit Tank und Staukästen verbaut.
Wie immer gilt vorher fragen hilft, noch besser geht zur Wrkstatt eures Vertrauens, erkundigt euch welcher Tüv -Prüfer für solche Spezialsachen der Beste ist, redet mit dem und dann auch noch nur mit dem, fragt was er alles sehen will und seit einfach ein wenig kompromissbereit und kommt nicht gleich mit der Forumkeule (ich habe DAS aber so gelesen), dann klappts auch mit dem TÜV.
Wir haben die Erfahrung beim Vollgutachten gemacht, bis auf die Aussenmaße, Funktion der Bremsanlage und Lenkung wollte der nichts weiter sehen, und dann kam ein zweiter Prüfer "wir kennen ihn aus den Werner Filmen" und schwupps musst das noch verändert werden und das kann doch so nicht bleiben, unser Prüfer hat dann noch eine Menge als Quatsch abgestempelt, aber die Reflektoren mit der Nummernschildhalterung mussten wir noch versteifen. Ohne den zweiten Sack wäre das Vollgutachten richtig harmlos gewesen.
Soweit Frank
ich habe links einen luftsitz und rechts die tlf kiste .obendrauf sind zwei sportsitze aus dem micra k10 super s
Ich hab Sitze vom Audi TT verbaut. Ursprünglich hatte ich sie auf den originalen Schwinggestellen, aber das gehoppel ging mir im Gelände auf den Nerv. Deshalb hab ich das wieder zurückgebaut. Den Fahrersitz hab ich auf ner Staukiste, beim Beifahrersitz das Schwinggestell festgeschweißt.
Die TT Sitze sind echt bequem und könnten mit Sitzheizung installiert werden. Irgendwo in der Galerie hab ich auch ein Bild davon. Vielleicht bau ich aber im Rahmen der Restaurierung auch was anderes ein. Mal sehen, dann wären die Sitze zu haben.
Ich habe zwei Luftsitze verbaut, Einen Grammer Sitz auf der Fahrerseite und einen Mövesitz auf der Beifahrerseite.
tach
hast du extra luft hingezogen oder haben beide einen kompressor verbaut?
mein sitz ist aus einem MF-tracktor und hat einen eingebauten kompressor.strom ran und das ding geht.
tach
hast du extra luft hingezogen oder haben beide einen kompressor verbaut?
mein sitz ist aus einem MF-tracktor und hat einen eingebauten kompressor.strom ran und das ding geht.
Ich habe extra Luftleitungen für die Sitze verbaut.
Zitat§72 StVZO
(1) Für Fahrzeuge sowie für Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten für diese Fahrzeuge, die vor dem 5. Mai 2012 erstmals in den Verkehr gekommen sind, gelten die zum Zeitpunkt ihrer Zulassung geltenden Vorschriften einschließlich der für diese Fahrzeuge erlassenen Nachrüstvorschriften fort.
ZitatHallo !
Der Dekra-Sachverständige hat gar nicht so unrecht. Für LKW´s die vor den 1.1.1991 zugelassen wurden besteht keine Gurtpflicht. Wenn dein Fahrzeug z.B. aber ein Wohnmobil wird, sind Gurte Pflicht.
Das stimmt soweit nicht. Die Gurtpflicht wurde ja in den Vorschriften nicht nach der Fahrzeugbezeichnung bestimmt. So weit ich das sehe waren Gurte zunächst nur für Kraftfahrzeuge bis zu einem ZGG von 2,8t vorgeschrieben. 1991 entfiel einfach diese Einschränkung. Zwar ist auch immer wieder von Besonderheiten der einen oder anderen Fahrzeugart die Rede (z.B. für die Sitze im hinteren Womobereich), am Grundsatz ändert es nichts. Kraftfahrzeuge mit Vmax über 25 und über 2,8t brauchen erst seit 1991 mit Gurten ausgestattet sein.
Es ist demnach völlig egal als "was" das Kraftfahrzeug das Licht der Welt erblickte, entscheidend bleibt wann das Fahrzeug erstmals in den Verkehr kam d.h. das Datum Erstzulassung ist entscheidend. Und eine "Neuzulassung" ist keine "Erstzulassung" und die "Erstzulassung" wird wenn sie nicht bekannt ist geschätzt. Das ist meist dann der Fall wenn in den Papieren der 01.07. des Baujahres als EZ angegeben wurde, so wie bei mir. Da wurde als Bj. 1967 aus den Papieren oder der FG.Nr. "ermittelt" und dann das EZ-Datum festgelegt. Mein W50 kam als "Sonderfahrzeug TLF 16" zur Welt und ist heute ein LKW Plane Spriegel jeden Falls des äußeren Bauart nach. Der ADAC wertet mich unabhängig von den Papieren als Womo... Es gibt auch Fahrzeuge da steht Womo in Papieren das Finanzamt wertet sie dennoch als PKW...
Wie kann der Adac dein w50 als womo einstufen wenn in den Papieren Pritsche drin steht?
Mir hat die nette Dame vom Adac am Telefon gesagt entscheidend ist das Womo in den Papieren steht egal ob der W50 die maße hat die der Adac vorschreibt ( Höhe 3,20 , Breite 2,50 , Masse max 7,5 t)