IFA LKW W50 - Reserverad

  • hallo markus sicher geht das mit 07ner 1. fahrzeug muß mindestens 20jahre alt sein2. es muß im originalzustand sein ....das heist meiner war für den irak ein sondermodell habe ich gesagt wegen dem bügel und der farbe . dann polizeiliches führungszeugniss beantragen , du darfst also zum zeitpungt der beantragung keine punkte haben .und einmal tüv aber ganz normal keine vollabnahme oder so. ich habe sogar noch den originalen brief behalten. wenn du das kennzeichen hast kannst du damit bis zu 10 fahzeuge bewegen mfg frank

  • Zitat

    Original von frankvc
    hallo markus sicher geht das mit 07ner 1. fahrzeug muß mindestens 20jahre alt sein2. es muß im originalzustand sein ....das heist meiner war für den irak ein sondermodell habe ich gesagt wegen dem bügel und der farbe . dann polizeiliches führungszeugniss beantragen , du darfst also zum zeitpungt der beantragung keine punkte haben .und einmal tüv aber ganz normal keine vollabnahme oder so. ich habe sogar noch den originalen brief behalten. wenn du das kennzeichen hast kannst du damit bis zu 10 fahzeuge bewegen mfg frank


    Wie nur 20 Jahre alt? Ich denke 30? Was ist Originalzustand und wie wird dieser belegt? Was gibt es für Einschränkungen beim 07 Kennzeichen (Fahrten etc.) Dann könnte ich ja meinen auch als Oldi anmelden?

  • Hallo Renato,
    Hübsche Idee ( und Bild).
    Aber der Koffer ist so voller Löcher ( Türen) , das der Umbau des LAB mir leichter erscheint.
    Ich hatte ja ach schon als schnelle Lösung an die Wohnwagenvariante gedacht, aber wieder verworfen.
    Die Optik gefällt mir nicht, ich werde mir aber vielleicht nen alten Wohnwagen zum schlachten für den (ersten) Innenausbau besorgen.Vor allem wegen der technischen Geräte
    Aber da grübele ich noch.
    Roy

  • Moin Renato,


    Franks Kennzeichen ist kein Oldikennzeichen ...sonder ein rotes Dauerkenzeichen. Oldis müssen immer noch 30 Jahre auf dem Buckel haben.


    Hier die Bestimmungen:


    Das rote Dauerkennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung, das sogenannte rote Wechselkennzeichen gilt für mehrere klassische Fahrzeuge - beispielsweise einer Oldtimer-Sammlung.


    Grundlage für das rote Sammlerkennzeichen (wegen seiner Ziffernfolge auch "07er- Kennzeichen" genannt) ist die 49. Ausnahmeverordnung der StVZO.
    Sie gilt in der Regel für Fahrzeuge mit einem Mindestalter von 20 Jahren - wobei diese Altersgrenze nicht festgeschrieben ist. Deshalb liegt es im Ermessen der Zulassungsstellen/Landratsämter, ob ein Fahrzeughalter für seine Sammlung ein rotes Wechselkennzeichen erhält.



    Folgende Papiere muss der Antragsteller bei der Behörde vorlegen:
    · Personalausweis;
    · polizeiliches Führungszeugnis
    (Beantragung bei der Gemeinde/Stadtverwaltung);
    · eine Liste der Oldtimer, die mit dem
    roten Kennzeichen gefahren werden sollen;
    · eine Deckungszusage der Versicherung
    (Doppelkarte);
    · ein aktueller Auszug aus dem Flensburger
    Verkehrszentralregister.


    Ein Nachweis, dass die Fahrzeuge tatsächlich zur Pflege technischen Kulturguts eingesetzt werden sollen, erleichtert die Zuteilung der roten Sammlernummer. Hierzu ist der Nachweis einer Clubzugehörigkeit geeignet, ebenso die Vorlage von DEUVET- oder FIVA-Wagenpässen, die den Fahrzeugen Oldtimer-Status attestieren.


    Die gesetzlich erlaubte Nutzung umfasst An- und Abfahrten zu Oldtimer-Veranstaltungen, Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten, Fahrten zum Zwecke der Reparatur und Wartung der betreffenden Fahrzeuge und Fahrten zur Feststellung und zum Nachweis der Gebrauchstüchtigkeit des Fahrzeugs.


    Privatfahrten, Sonntagsausflüge, Hochzeitsfahrten (!), gewerbliche oder Reklamefahrten und Fahrten von und zur Arbeitsstätte sind nicht erlaubt.


    Als Nachweis für alle Fahrten verlangt der Gesetzgeber das Führen eines Fahrtenbuches.


    Außerdem müssen alle Fahrzeuge, die mit dem roten Kennzeichen gefahren werden sollen, bei der jeweiligen Zulassungsstelle gemeldet sein.


    Die Behörde gibt für jedes Fahrzeug einen besonderen Fahrzeugschein oder ein Fahrzeugscheinheft für die komplette Sammlung aus. Die erforderlichen Angaben trägt die Behörde ein, der Fahrzeugbesitzer selbst darf keine Eintragungen vornehmen, muss aber jede Seite unterschreiben (nichtgenutzte Seiten des Fahrzeugscheinhefts werden durchgestrichen).


    Die Pauschalsteuer für das rote Kennzeichen beträgt für Personenwagen EUR 191,73 und für Motorräder EUR 46,02 pro Jahr.


    Ein Nachweis, dass außer den Oldtimern andere (moderne) Autos zugelassen sind, ist nicht vorgeschrieben.


    Mit rotem Kennzeichen gefahrene Oldies müssen nicht zum TÜV. Allerdings besteht laut Gesetzgeber nur dann Versicherungsschutz, wenn das Fahrzeug frei von groben, ohne weiteres erkennbaren Mängeln ist, die seine Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigen. Außerdem ist der Inhaber des roten Kennzeichens für die vorschriftsmäßige Beschaffenheit des Fahrzeugs gemäß den entsprechenden Vorschriften der Straßenverkehrsordnung verantwortlich.


    Die Zulassungsbehörde kann einen Nachweis über die Verkehrsicherheit der mit dem Sammlerkennzeichen gefahrenen Oldies verlangen. Dies liegt im Ermessen des Dienstellen-Leiters und sollte nur bei begründetem Verdacht geschehen, denn die 49. Verordnung geht davon aus, dass Oldtimer "sorgfältig gewartet und gepflegt" werden.


    Die Zulassungsstelle kann einen Besitznachweis für die Oldies verlangen. Als Beleg dient ein Fahrzeugbrief, ein Kaufvertrag oder ein anderes Dokument, aus dem hervorgeht, dass der Antragsteller Besitzer der Fahrzeuge ist.



    Der Wortlaut der Ausnahme-Verordnung und wichtiger Vorschriften:



    1) Abweichend von § 18 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) benötigen Kraftfahrzeuge, die aktiv an Veranstaltungen teilnehmen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen, hierfür sowie für Anfahrten zu und Abfahrten von solchen Veranstaltungen keine Betriebserlaubnis und kein amtliches Kennzeichen, wenn rote Kennzeichen ausgegeben werden. Dies gilt auch für Fahrten der betreffenden Kraftfahrzeuge zum Zwecke der Begutachtung, Prüfung, Reparatur oder Wartung, zur Überführung an einen anderen Standort oder zur Feststellung und zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit. Abweichend von § 28 StVZO dürfen für Fahrten nach Satz 1 und 2 rote Kennzeichen ausgegeben und verwendet werden.



    2) Absatz 1 gilt für die Ausgabe von roten Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung nur dann, wenn - der Antragsteller seine Zuverlässigkeit durch Beibringen eines Führungszeugnisses, das nach den Vorschriften des Bundeszentralregistergesetzes zur Vorlage bei der Zulassungsstelle zu beantragen Ist, und durch einen Auszug aus dem Verkehrszentralregister, der zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als einen Monat sein darf, nachweist und der Antragsteller sämtliche Fahrzeuge, die mit dem amtlichen Kennzeichen versehen werden, in einer Liste aufführt und der Zulassungsstelle auf Verlangen vorlegt und aushändigt. Im übrigen findet § 28 Abs. 3 StVZO mit der Maßgabe Anwendung, dass die Zulassungsstelle die besonderen Fahrzeugscheine je Fahrzeug ausstellt.



    3) Unberührt bleiben Erlaubnis- und Genehmigungspflichten, soweit sie sich aus anderen Vorschriften, insbesondere aus § 29 Abs. 2 der Straßenverkehrsordnung, ergeben. Besonderer Hinweis für das rote Dauerkennzeichen. Ansonsten gelten folgende Vorschriften, Verordnungen und Regeln: Für die Erteilung eines roten Sammlerkennzeichens ist die Zugehörigkeit zu einem (Oldtimer-) Verein nicht Voraussetzung Das rheinland-pfälzische Ministerium für Wirtschaft und Verkehr hat als erstes festgestellt, dass , wenn bei Fahrzeugen wegen der unterschiedlichen Anbringungsstellen mehr als zwei Kennzeichenschilder erforderlich sind, keine Bedenken bestehen, als Nachweis bis zu 2 einzeilige und 2 zweizeilige Schilder des betreffenden Kennzeichens abzustempeln.



    Nach § 28 StVZO Abs. 3, der auch für rote Oldtimerkennzeichen gilt, hat der Fahrer über Fahrten "fortlaufende" Aufzeichnungen zu führen, aus denen das verwendete rote Kennzeichen, der Tag der Fahrt, die Art und der Hersteller des Fahrzeugs, die Fahrzeugidentifizierungsnummer und die Fahrtstrecke ersichtlich sind. Die Aufzeichnungen sind ein Jahr lang aufzubewahren und zuständigen Personen auf Verlangen jederzeit auszuhändigen.


    Grüße,


    Clemens

    Over the hills and far away {grusssignatur}
  • hallo,
    ich habe hinten zwischen dem rahmen 2 winkel angeschraubt und einen dicken winkel mit kleiner winde quer darufgeschraubt. das ganze habe ich soweit vorgesetzt, dass die federn beim einfedern gerade noch am reifen vorbei gehen. so bleibt für diese variante ein größtmöglicher böschungswinkel und das rag liegt komplett an den längsträgern auf und nicht halb an der anhängerkupplunstraverse.
    ingo

Umbauten von IFA Fahrzeugen

Umbauten an IFA Fahrzeugen