Von Braunschweig nach Parchim gibt es ne schöne Strecke über Seehausen und Wittenberge. Die ist gut zu fahren.
Also auf auf....
Bernd
Wie man's macht..
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Moin Bernd!
Ich weiss. Oder von Braunschweig erstmal direkt Richtung Norden und dann über Dömitz. Wobei die Strecke ziemlich Blitzerverseucht is..
Aber mit dem Swift werd ich nich geblitzt, sondern gemalt.. hihihi
Gruß Stephan -
Wie gesagt die Kündigung ist umwirksam. Du stehst quasi weiterhin in einem ungekündigtem Arbeitsverhältnis und müsstest Dich auf der Arbeitsstelle einfinden und möglichst einen Zeugen haben -das Dich ggf. der Chef wieder wegschickt... und Dich "freistellt". Was Kündigungsfristen etc. angeht das muss in Deinem Arbeitsvertrag stehen, oder es gibt einen Tarifvertrag für Binnenschiffer? Wenn das alles nicht zutrifft gelten die gesetzlichen Fristen.
[Klick] §622 BGB. Du siehst, das die ordentliche Kündigungsfrist von der Dauer des Arbeitsverhältnisses abhängt.
Dein Lohn wird fällig siehe: §614 BGB Der genau Zeitrahmen könnte auch in Deinem Arbeitsvertrag stehen.
Heißt im Prinzip fällig wenn der Monat zu Ende oder Endfällig wenn das Arbeitsverhältnis (korrekt) beendet wurde.
Um eine Zahlung zu bekommen und ggf. Verzugszinsen zu bekommen musst Du den AG in Verzug setzen. (d.H. schriftlich unter Nennung der Summe, des Anspruches und eines Termines bzw. "unverzüglich" mahnen.) Achtung das muss man manchmal recht schnell machen, damit man keine Ansprüche verliert -weil Dein Vertrag oder Tarifvertrag "Ausschlussklauseln" enthält.
Wichtig für Dich alles schriftlich machen und nachweisen das der AG alles erhalten hat. Achtung Einschreiben mit Rückschein, da kann die Annahme verweigert werden und Fristen etc. sind erst eingehalten wenn die Schreiben zugegangen sind.
Ich empfehle daher. Deine Mahnung (in Verzug, setzen) des Lohns bzw. sonstige Forderungen über den Gerichtsvollzieher zustellen zu lassen, das kostet pro Zustellung so zwischen 8 bis15,- EUR. Da bist Du aber ganz sicher, dass gerichtsfest zugestellt wird. Dazu einfach, Deine Mahnung schreiben, diese in einen Brief mit Anschreiben, an die Gerichtsvollzieherverteilungsstelle des Amtsgerichtes in dessen Bezirk der Firmensitz ist -also der Ort in dem das Schiff registriert ist.
Und wenn Du schon einen Anwalt hast.... kann es nicht schaden wenn er das auch noch bearbeitet!
Insgesamt findest Du hier viele Infos zum Thema...[Klick] -
Moin Maximus!
Cool, danke dir!Also daß ich nich mehr zum Dienst antreten brauch, hab ich ja schon schriftlich. Sie hat mir das ja über den Facebook-Messenger geschrieben und den Chatverlauf hab ich mir schon ausgedruckt.
Die auf'm A-Amt am Mittwoch und auch heute wieder haben nur mitm Kopf geschüttelt über so ein Verhalten.Und mein Anwalt steht schon in den Startlöchern. Am Dienstag hab ich nen Termin und er klärt dann alles weitere.
Wie gesagt, vom Kajütenbrand is auch noch was offen wegen Schadenersatz und das wird dann gleich in einem Rutsch mitgemacht.Es gab (oder gibt noch?) den sog. "Rheintarif". Allerdings ist dieser Tarifvertrag mittlerweile nur noch als Wort existent, weil sich seit Jahrzehnten keiner mehr danach richtet.
Die Links zu den Gesetzen und Urteilen sind trotz Anwalt aber ein sehr interessanter Lesestoff für mich.
Nochmals vielen vielen Dank dafür!Gruß Stephan
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Zitat
Also daß ich nich mehr zum Dienst antreten brauch, hab ich ja schon schriftlich. Sie hat mir das ja über den Facebook-Messenger geschrieben und den Chatverlauf hab ich mir schon ausgedruckt.
Ja wie gesagt, da muss ich den Beamten raushängen lassen und die Formalien betrachten. Das Facebookdinges ist "Textform". Die Schriftform ist in §126 BGB [Klick] definiert.
Schriftform: "Ist durch Gesetz schriftliche Form vorgeschrieben, so muss die Urkunde von dem Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnet werden."
Bei der Facebooknotiz mangelt es an der "Namensunterschrift" genau genommen kannst Du oder auch kein anderer Beweisen, dass Deine Cheffin Urheber des Eintrags ist. Irgend eine andere Person, könnte sich Zugang zum Rechner oder den Nutzerdaten verschafft haben und postet Müll. Wenn die Cheffin später behauptet keine Kenntnis von dem Eintrag zu haben und Dir sagt, Du bist von der Arbeit ferngeblieben...und dieses Fernbleiben der Kündigungsgrund wird... sieht das schlecht aus... Deshalb: Unverzüglich unter Zeugen versuchen die Arbeit anzutreten und Dich fortschicken lassen. Außerdem den AG auf die Schriftform einer Kündigung und die Unwirksam der Facebooknotiz als Kündigung hinweisen! -
Ok, in dem Punkt muss ich dir Recht geben. Wobei ich mir sicher bin, daß sie das auch selber geschrieben hat. Nur hieb- und stichfest kann ich's nicht beweisen.
An dem Tag aber, als ich den Rest von meinen Sachen von Bord geholt hab, hat sie unter Zeugen ihre Aussage wiederholt.
Spätestens damit dürfte ich auf der sicheren Seite sein, oder?Hmm.. garnich so einfach das ganze..
Gruß Stephan
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tach
na also geht doch.kein chef und kein job ist es wert unglücklich zu werden.
ich habe vor 4 jahren ( nach 9 jahren )zu meinem chef gesagt .:zitat.,, du kannst dir deinen vorarbeiterposten in den ar... schieben ",habe mich rumgedreht und bin gegangen.
seitdem lebe ich ruhiger und meine familie ist auch glücklich. also immer nach vorn schauen.das wird schon. -
O.K.
Wie das Arbeitsverhältnis ist damit trotzdem nicht beendet. Gut das Du für die Aktion Zeugen hast. Das nennt sich:
Nichtannahme der ordnungsgemäß angebotenen Arbeitsleistung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber (§§ 293, 194 BGB). Der Arbeitnehmer behält seinen Lohnanspruch, ohne nacharbeiten zu müssen; er muss sich aber anrechnen lassen, was er infolge des Unterbleibens der Arbeitsleistung aufgrund anderweitiger Dienste erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.
Man nennt es auch "Abnahmeverzug".
Der Arbeitnehmer behält seinen Lohnanspruch, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein, soweit die Arbeitsleistung infolge des Annahmeverzugs unterbleibt (§ 615 Satz 1 BGB)
d.h. solange Du keine ordentliche (d.h. den gesetzlichen Anforderungen entsprechende) Kündigung erhältst hast Du auch einen Lohnanspruch -auch wenn Du nicht zur Arbeit gehst -weil der AG Dich nicht an Bord lässt.Insofern bist Du auf der sicheren Seite. In Beisein eines Zeugen ggf. noch mal telefonisch die Leistung anbieten (auf Lauthören stellen oder Gespräch mitschneiden)
Oder die Leistung per Facebook anbieten....
Dann hast Du Zeit Dich rechtlich beraten zu lassen, ggf. schuldet Dir die Cheffin, so noch ein paar Wochen länger einen Lohn -ohne das Du arbeiten musst. Mit ALG kann es nämlich schwer werden -Du kannst Deine Kündigung durch den AG nicht nachweisen... wenn die das als Eigenschuld einstufen weil Du keine Kündigung hast....Der Gang zum Arbeitsrechtsanwalt dürfte nicht verkehrt sein.
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Moin!
Super, dann is ja soweit alles geklärt.
Eine vernünftige Beendigung des Arbeitsverhältnisses wäre mir allerdings bedeutend lieber gewesen.
Das blöde is nur, daß ich keine neue Stelle antreten kann solange das alte Arbeitsverhältnis nich rechtlich sauber beendet is.kumpelfreund
das stimmt wohl. Job allein ist nich alles.
Und meine Ex-Chefin wird sich spätestens dann über meinen Rauswurf ärgern, wenn mal wieder was grösseres zu reparieren is. Derjenige, der da jetzt noch an Bord is hat nämlich keine Ahnung von der Materie. Wenn dann die ersten Monteursrechnungen kommen.. Aber egal, das soll nich mehr meine Sorge sein.Gruß Stephan
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tach
du sagst es ,soll nicht dein problem sein.mein chef hat mich ja damals auch weggemobbt.
nur leider war ich schneller mit meiner kündigung als er .da ist der überhaupt nicht drauf klar gekommen .
ich hatte auch noch zeit ein bischen was vor zubereiten. .von daher kann ich deine schadenfreude über anstehende monteurs rechnungen schon verstehen .hatte ich ja auch .
ausserdem bekommst du deine chance auch noch.es heisst doch .:man trifft sich im leben immer zweimal. ich hatte meine schon. war echt genial.
wie gesagt kopf hoch geht immer weiter.grüsse aus baalberge