Wie man's macht..

  • Hihi.. Siehste, so kanns manchmal gehn.
    Zumal da an Bord auch die eine oder andere "Spezialkonstruktion" von mir is Marke Eigenbau. Aber auch nur, weil das Originalteil zu teuer gewesen wäre. Mein Nachbau ist dem Original zwar ähnlich, aber ich hab da noch so paar kleine Modifikationen eingebaut.
    Wenn da der Monteur vorsteht, hat der erstmal ein grosses Fragezeichen überm Kopf und ein grosses P im Gesicht.. :D :D


    Und so ganz unvorbereitet trifft mich die Kündigung auch nich, weil ich ja doch so hier und da mich mal erkundigt habe. ;)


    Gruß vom Mecklenburger am Niederrhein

  • Heißt für Dich:
    Sobald Du eine neue Stelle hast, kündigst Du Deine alte Stelle zum 31.ten wenn Du Deine Stelle zum 01. antrittst.
    Beachte auch für Dich gilt Schriftform mit Unterschrift, ordentlich zustellen.
    Begründen mit der Abnahmeverweigerung Deiner angebotenen Arbeitsleistung, ggf. Lohnverzug. Damit ist Dein Arbeitsverhältnis ordentlich beendet.
    Du hast Dann noch Anspruch auf vollen Lohn bis zu diesem 31. abzüglich ersparter Aufwendungen... Heißt die Zeit bis Du eine neue Stelle hast und Dir keine ordentliche Kündigung Deiner Chefin vorliegt -zahlt sie Dich weiter...

  • Hi!
    Einen ähnlichen Fall hatte ich schonmal zusammen mit meinem damaligen Schiffsführer. Da hatten wir auch Ärger mit der Lohnzahlung, der Schichtverteilung und noch etliche andere Sachen.
    Die neue Stelle hatten wir aber schon "im Sack".


    Da haben wir dann in die Kündigung "mangelndes Vertrauen in die Geschäftsleitung" reingeschrieben und dann die einzelnen Punkte extra aufgeführt.
    Das haben wir vom Anwalt durchgucken und absegnen lassen, eingetütet und per Einschreiben mit Rückschein abgeschickt.
    Natürlich unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen. ;)


    Wenn's garnicht anders geht, mach ich's diesmal genauso. Insofern war mir dein Tip schon bekannt, ich hatte da nur nich dran gedacht..


    Gruß Stephan