Liebe IFA-Gemeinde,
ich habe mal ein paar grundsätzliche Fragen, welche pespektivisch der Zulassung des L60 mit H-Kennzeichen dienen.
1. In der Regel ist es ja so, dass Fahrzeuge erst mit einem Alter von 30 Jahren als historisches Erbgut zugelassen werden können. Ich habe gehört, dass es hier eine Ausnahmeregelung gibt, wenn von diesem Fahrzeug nicht mehr als 0,1% der hergesellten Mege, mehr existieren. Ist was ist an dieser Aussage?
2. Nun möchte ich das Fahrzeug so original wie möglich erhalten. Und zwar auf dem originalen, technischen Stand der DDR/NVA von 1989. Das heiß es fehlen nach heutigen Gesetzen Unterfahrschutz, Nebelschlussleuchte , Rückfahrscheinwerfer usw. Zugelaasen mit H-Kennzeichen, dürfte e snach meiner Kenntniss so bewegt werden. Was ist aber, wenn ich mit 5-Tages Kennzeichen oder ner 06 Nummer fahre. Darf ich das Fahrzeug damit auch bewegen. Es wäre doch quatsch das Fahrzeug bis zum erreichen des H-Status noch umzubauen.
einstein