L60 mit H-Kennzeichen

  • Liebe IFA-Gemeinde,


    ich habe mal ein paar grundsätzliche Fragen, welche pespektivisch der Zulassung des L60 mit H-Kennzeichen dienen.


    1. In der Regel ist es ja so, dass Fahrzeuge erst mit einem Alter von 30 Jahren als historisches Erbgut zugelassen werden können. Ich habe gehört, dass es hier eine Ausnahmeregelung gibt, wenn von diesem Fahrzeug nicht mehr als 0,1% der hergesellten Mege, mehr existieren. Ist was ist an dieser Aussage?


    2. Nun möchte ich das Fahrzeug so original wie möglich erhalten. Und zwar auf dem originalen, technischen Stand der DDR/NVA von 1989. Das heiß es fehlen nach heutigen Gesetzen Unterfahrschutz, Nebelschlussleuchte , Rückfahrscheinwerfer usw. Zugelaasen mit H-Kennzeichen, dürfte e snach meiner Kenntniss so bewegt werden. Was ist aber, wenn ich mit 5-Tages Kennzeichen oder ner 06 Nummer fahre. Darf ich das Fahrzeug damit auch bewegen. Es wäre doch quatsch das Fahrzeug bis zum erreichen des H-Status noch umzubauen.


    einstein :P

  • Hallo,
    5 Tages.- bzw 06er Kennzeichen sind nicht mehr wie Überführungsschilder, das Fahrezug muss technisch io sein, dass ist ausreichend. Ansonsten gibts auf so Dinge wie RFSW, n. vorhander Unterfahrschutz oder keine Gurte Bestandsschutz, also nicht von Bedeutung.


    Zu Deiner 0,1% Regel: davon habe ich noch nie was gehört, kannst ja mal im Netz suchen, glaube aber nicht dass es sowas gibt...... die ersten L60 Prototypen sind 84 gebaut wurden..... wenn du weist was ich damit sagen will......

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  • Einen L 60 mit 07-Kennzeichen gibt es ja schon. Frank hat das Kunststück hinbekommen, kurz bevor die 07er-Frist auch auf 30 Jahre verlängert wurde. Du könntest ihn ja auch für 4 Monate mit Saisonkennzeichen zulassen. Das ist dann nicht ganz so teuer. Bernd

    Gewinne Zeit durch vorher Nachdenken.
    lura

  • Selbst wenn es diese 0,1 Prozentregelung gibt rechne dir mal aus wie viele L60 es noch geben müsstedamit diese Regelung greift. Ich glaube es könnten 1 bis 2 zu viel sein.

    Den IFA in seinem lauf hält weder Ochs noch Esel auf.

  • Hi Volker,
    so original wie möglich lassen und dann bis 2017/2018 warten. Im Alter von 30 Jahren (360 Monaten) begutachten lassen und los gehts. Das Gutachten kostet z.Z. 100€.
    Wir können nur hoffen das sich diese Regelung nicht noch ändert!
    VG, Steffen

    "Vergessen Sie auch nicht, dass jedes Kraftfahrzeug wertvolles Volksvermögen darstellt, das möglichst lange zu erhalten nicht nur einen persönlichen Vorteil bringt, sondern auch eine nationale Pflicht darstellt!" VEB Fahrzeug - und Gerätewerk Simson, Suhl

  • Selbst wenn es diese 0,1 Prozentregelung gibt rechne dir mal aus wie viele L60 es noch geben müsstedamit diese Regelung greift. Ich glaube es könnten 1 bis 2 zu viel sein.

    Ich würde in diesem Fall nicht alle L60 über einen Kamm scheeren. Sicher hast du recht, wenn du vom L60 Kipper spricht aber was wäre zum Beipiel mit dem AC-N mit Winde und Anbaukran. Wie viele mag es davon noch geben? einstein :P

  • nabend,


    vielleicht kann ja upsi die Geschichte seines ehemaligen LO mit dem lAK1 drauf, erzählen...da ging es genau um das gleiche Thema...


    viele Grüße


    maffi


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    Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse :D ;)


    Wenn jeder an sich denkt, ist an alle gedacht...



  • Ich war heute bei der DEKRA und hab nach dieser 0, 1% Regelung gefragt. Schade, kennt dort niemand. Dann habe den jenigen angerufen, der mir das mal erzählt hat. Er sagte mir, dass er mal einen B 1000 genau so zugelassen hat. Dieses Prozetere wollte er mir mal mailen. Da bin ich ja gespannt.


    einstein :P

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