Moin zusammen,
nachdem ich die Bestimmungen für das 07er Kennzeichen rausgesucht habe, stelle ich hier nochmal die Bedingungen für eine Zulassung unserer Fahrzeuge als Oldtimer ein.
Das Oldtimer-Kennzeichen (H-Kennzeichen) kann für Fahrzeuge ab einem Mindestalter von 30 Jahren beantragt werden. Stichtag ist der Tag der Erstzulassung des betreffenden Oldies.
Für Fahrzeuge mit dem Oldtimer- Kennzeichen gilt ein besonderer Steuersatz: Für Personenwagen beträgt er pauschal EUR 191,73 pro Jahr, für Motorräder EUR 46,02.
Voraussetzung für das H-Kennzeichen ist außer der 30 Jahre-Grenze die Begutachtung des Fahrzeugs nach § 21c der Straßenverkehrs- Zulassungsordnung (StVZO) durch den TÜV (alte Bundesländer) oder DEKRA (neue Bundesländer). Diese Begutachtung bestätigt, dass es sich bei dem geprüften Auto um einen Oldtimer handelt, dessen "Originaleindruck nicht beeinträchtigt" sein darf.
Im Rahmen dieser Begutachtung nach § 21c wird auch eine Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung nach § 29 ("Zweijahres-TÜV") durchgeführt, es sei denn, es findet gleichzeitig eine Untersuchung nach §21 ("Vollabnahme") statt.
Das H-Kennzeichen kann nicht als Saisonkennzeichen ausgegeben werden. Eine gleichzeitige Zulassung mit rotem Sammlerkennzeichen (07-Kennzeichen) ist nicht möglich.
Ein als Oldtimer zugelassenes Fahrzeug erhält im Fahrzeugschein eine spezielle Schlüsselnummer: 98.
Das H-Kennzeichen wird ausschließlich als Euro-Kennzeichen mit einem H hinter der Buchstaben-Ziffernkombination ausgegeben.
Die wichtigsten Vorschriften für das H-Kennzeichen im Wortlaut (20. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften seit 27. Juli 1997 in Kraft)
In § 23 StVZO wird nach Absatz 1 b folgender Absatz 1c eingefügt: (1c) Auf Antrag wird für ein Fahrzeug, das vor 30 Jahren oder eher erstmals in den Verkehr gekommen ist und vornehmlich zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes eingesetzt wird und gemäß § 21 c eine Betriebserlaubnis als Oldtimer erhalten hat, ein amtliches Kennzeichen nach Anlage Vc zugeteilt (Oldtimerkennzeichen).
Nach § 21 b der StVZO wird folgender § 21 c eingefügt: "§ 21 c - Gutachten für die Erteilung einer Betriebserlaubnis als Oldtimer. Für die Erteilung einer Betriebserlaubnis als Oldtimer gelten §§ 20 und 21. Zusätzlich ist das Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen erforderlich. Dieses Gutachten muss mindestens folgende Angaben enthalten:
· die Feststellung, dass dem überprüften Fahrzeug
ein Oldtimerkennzeichen nach § 23 Abs. 1c
zugeteilt werden kann,
· den Hersteller des Fahrzeuges einschließlich
seiner Schlüsselnummer,
· die Fahrzeugidentifizierungsnummer (Fahrgestellnummer),
· das Jahr der Erstzulassung,
· das Datum der Eingangsuntersuchung,
· den Ort und Datum des Gutachtens,
die Unterschrift mit Stempel und Kennnummer des amtlich anerkannten Sachverständigen. Die Begutachtung ist nach einer im Verkehrsblatt nach Zustimmung der zuständigen obersten Landesbehörden bekanntgemachten Richtlinie durchzuführen und das Gutachten nach einem in der Richtlinie festgelegten Muster auszufertigen. Im Rahmen der Begutachtung ist auch eine Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung nach § 29 durchzuführen, es sei denn, dass mit der Begutachtung gleichzeitig ein Gutachten nach § 21 erstellt wird."
Anmerkungen und besondere Regelungen für das H-Kennzeichen
Obwohl das H-Kennzeichen für Fahrzeuge gilt, die vornehmlich zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes eingesetzt werden, hat der Gesetzgeber keine Nutzungs-Einschränkungen oder Gebrauchs-Kontrollen (Fahrtenbuch etc.) vorgesehen. Eine gewerbliche Nutzung ist jedoch ausgeschlossen.
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass ein mit H-Kennzeichen zugelassenes Auto durch eine zusätzliche Ausrüstung und Ausstattung in seinem Originaleindruck nicht beeinträchtigt sein darf. Veränderungen, die aufgrund des Umweltschutzes und der Verkehrssicherheit durchgeführt wurden, sind jedoch zulässig.
Custom-Fahrzeuge beispielsweise, die nach modernen Gesichtspunkten mit moderner Technik aufgebaut worden sind, gelten nicht als Oldtimer. Der Gesetzgeber richtet sich nach den Definitionen des Bundesverbandes Deutscher Motorveteranen-Clubs (DEUVET). Als original gilt: "Die Hauptgruppen sind original oder zeitgenössisch ersetzt." Ein Hot Rod aus den 60er-Jahren, der entweder im Originalzustand erhalten ist oder dem Originalzustand entsprechen restauriert wurde, gilt als Oldtimer im Sinne der Kriterien für das H-Kennzeichen.
Als zeitgenössisch nach international gültiger Definition der Oldie-Weltorganisation Fédération Internationale des Véhicules Anciens (FIVA) werden Veränderungen angesehen, die selbst schon historisch sind, nach FIVA-Definition 20 Jahre alt sind.
Als hilfreich bei der Anerkennung als Oldtimer hat sich der DEUVET-Fahrzeugpass oder FIVA Identity Card erwiesen, die das betreffende Fahrzeug als Oldie ausweist. Die DEUVET- und FIVA-Papier belegen die Originaltreue und führen historische Veränderungen auf.
Grüße,
Clemens