IFA LKW - Oldtimerkennzeichen

  • Moin zusammen,


    nachdem ich die Bestimmungen für das 07er Kennzeichen rausgesucht habe, stelle ich hier nochmal die Bedingungen für eine Zulassung unserer Fahrzeuge als Oldtimer ein.


    :D



    Das Oldtimer-Kennzeichen (H-Kennzeichen) kann für Fahrzeuge ab einem Mindestalter von 30 Jahren beantragt werden. Stichtag ist der Tag der Erstzulassung des betreffenden Oldies.


    Für Fahrzeuge mit dem Oldtimer- Kennzeichen gilt ein besonderer Steuersatz: Für Personenwagen beträgt er pauschal EUR 191,73 pro Jahr, für Motorräder EUR 46,02.

    Voraussetzung für das H-Kennzeichen ist außer der 30 Jahre-Grenze die Begutachtung des Fahrzeugs nach § 21c der Straßenverkehrs- Zulassungsordnung (StVZO) durch den TÜV (alte Bundesländer) oder DEKRA (neue Bundesländer). Diese Begutachtung bestätigt, dass es sich bei dem geprüften Auto um einen Oldtimer handelt, dessen "Originaleindruck nicht beeinträchtigt" sein darf.


    Im Rahmen dieser Begutachtung nach § 21c wird auch eine Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung nach § 29 ("Zweijahres-TÜV") durchgeführt, es sei denn, es findet gleichzeitig eine Untersuchung nach §21 ("Vollabnahme") statt.


    Das H-Kennzeichen kann nicht als Saisonkennzeichen ausgegeben werden. Eine gleichzeitige Zulassung mit rotem Sammlerkennzeichen (07-Kennzeichen) ist nicht möglich.


    Ein als Oldtimer zugelassenes Fahrzeug erhält im Fahrzeugschein eine spezielle Schlüsselnummer: 98.


    Das H-Kennzeichen wird ausschließlich als Euro-Kennzeichen mit einem H hinter der Buchstaben-Ziffernkombination ausgegeben.



    Die wichtigsten Vorschriften für das H-Kennzeichen im Wortlaut (20. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften seit 27. Juli 1997 in Kraft)



    In § 23 StVZO wird nach Absatz 1 b folgender Absatz 1c eingefügt: (1c) Auf Antrag wird für ein Fahrzeug, das vor 30 Jahren oder eher erstmals in den Verkehr gekommen ist und vornehmlich zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes eingesetzt wird und gemäß § 21 c eine Betriebserlaubnis als Oldtimer erhalten hat, ein amtliches Kennzeichen nach Anlage Vc zugeteilt (Oldtimerkennzeichen).


    Nach § 21 b der StVZO wird folgender § 21 c eingefügt: "§ 21 c - Gutachten für die Erteilung einer Betriebserlaubnis als Oldtimer. Für die Erteilung einer Betriebserlaubnis als Oldtimer gelten §§ 20 und 21. Zusätzlich ist das Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen erforderlich. Dieses Gutachten muss mindestens folgende Angaben enthalten:
    · die Feststellung, dass dem überprüften Fahrzeug
    ein Oldtimerkennzeichen nach § 23 Abs. 1c
    zugeteilt werden kann,
    · den Hersteller des Fahrzeuges einschließlich
    seiner Schlüsselnummer,
    · die Fahrzeugidentifizierungsnummer (Fahrgestellnummer),
    · das Jahr der Erstzulassung,
    · das Datum der Eingangsuntersuchung,
    · den Ort und Datum des Gutachtens,
    die Unterschrift mit Stempel und Kennnummer des amtlich anerkannten Sachverständigen. Die Begutachtung ist nach einer im Verkehrsblatt nach Zustimmung der zuständigen obersten Landesbehörden bekanntgemachten Richtlinie durchzuführen und das Gutachten nach einem in der Richtlinie festgelegten Muster auszufertigen. Im Rahmen der Begutachtung ist auch eine Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung nach § 29 durchzuführen, es sei denn, dass mit der Begutachtung gleichzeitig ein Gutachten nach § 21 erstellt wird."



    Anmerkungen und besondere Regelungen für das H-Kennzeichen



    Obwohl das H-Kennzeichen für Fahrzeuge gilt, die vornehmlich zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes eingesetzt werden, hat der Gesetzgeber keine Nutzungs-Einschränkungen oder Gebrauchs-Kontrollen (Fahrtenbuch etc.) vorgesehen. Eine gewerbliche Nutzung ist jedoch ausgeschlossen.


    Der Gesetzgeber schreibt vor, dass ein mit H-Kennzeichen zugelassenes Auto durch eine zusätzliche Ausrüstung und Ausstattung in seinem Originaleindruck nicht beeinträchtigt sein darf. Veränderungen, die aufgrund des Umweltschutzes und der Verkehrssicherheit durchgeführt wurden, sind jedoch zulässig.


    Custom-Fahrzeuge beispielsweise, die nach modernen Gesichtspunkten mit moderner Technik aufgebaut worden sind, gelten nicht als Oldtimer. Der Gesetzgeber richtet sich nach den Definitionen des Bundesverbandes Deutscher Motorveteranen-Clubs (DEUVET). Als original gilt: "Die Hauptgruppen sind original oder zeitgenössisch ersetzt." Ein Hot Rod aus den 60er-Jahren, der entweder im Originalzustand erhalten ist oder dem Originalzustand entsprechen restauriert wurde, gilt als Oldtimer im Sinne der Kriterien für das H-Kennzeichen.


    Als zeitgenössisch nach international gültiger Definition der Oldie-Weltorganisation Fédération Internationale des Véhicules Anciens (FIVA) werden Veränderungen angesehen, die selbst schon historisch sind, nach FIVA-Definition 20 Jahre alt sind.


    Als hilfreich bei der Anerkennung als Oldtimer hat sich der DEUVET-Fahrzeugpass oder FIVA Identity Card erwiesen, die das betreffende Fahrzeug als Oldie ausweist. Die DEUVET- und FIVA-Papier belegen die Originaltreue und führen historische Veränderungen auf.


    Grüße,


    Clemens 8)

    Over the hills and far away {grusssignatur}
  • Ich muss mal für gaaaanz doofe fragen.... wie sieht es mit dem umbau von werksattkoffer zu womo aus? wenn von aussen alles bestmöglich erhalten/restauriert ist. in wie weit muss man das beim aus- bzw. umbau beachten?

    !!!!!Der Wahnsinn hat uns wieder!!!!!

  • Zitat

    Original von JazSee
    Ich muss mal für gaaaanz doofe fragen.... wie sieht es mit dem umbau von werksattkoffer zu womo aus? wenn von aussen alles bestmöglich erhalten/restauriert ist. in wie weit muss man das beim aus- bzw. umbau beachten?


    also rein theoretisch kannst du das machen...aber um dieses genau zu erfahren,sprich mit dem prüfer deines vertrauens,der dann auch die oldtimerabnahme macht...was normaler weise nicht geht,ist das fahrzeug als oldtimer-wohnmobil abgenommen zu bekommen...ich weiß,es gibt einige leute,die sowas haben,nur gab's zu ostzeiten keine wohnmobile auf lkw-basis...


    viele grüße


    maffi


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    Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse :D ;)


    Wenn jeder an sich denkt, ist an alle gedacht...



  • Zitat

    Original von jeepwilli
    Fast richtig, Abnahme für H oder roter 07 Nummer auch bei allen Anderen Prüforganisationen möglich !


    Nabend,


    das ist richtig!


    Nur als Murphy den Beitrag 2005 erstellt hat war es sicher noch anders.

  • Ulf, ich hab aber schon live gesehen. H Kennzeichen und im Brief stand Wohnmobilausbau möglich. Und wenn du mit einem Oldtimer LKW zu einem Treffen fährst und hinten drauf eine Schlafmöglichkeit hast, und in wie weit du diese mehr oder weniger hübsch gestaltest... sollte kein Mensch etwas zu sagen. Man kann ja noch ne Werkzeugkiste hinten rein stellen, dann ist es halt ein Werkstattwagen...

  • Habe unseren W50 gerade mit einer H Zulassung versehen können.


    Wir haben einen TLF 16 mit einer Pritsche versehen. Die Pritsche ist "weitgehend" origiinal, d.h. die Traversen sind von IFA ..... den Rest haben wir dem original weitestgehend nachempfunden. Die Pritsche wurde jedoch etwas breiter und länger als die der normalen W50 BTP.
    Der Prüfer hat aber in seinen Unterlagen einen Typ gefunden der den Zusatz /PV = Pritsche verlängert hatte. Damit war es immerhin möglich, dass man so was auch schon vor 20 Jahren gebaut hat und dann war er beruhigt...


    Wir haben also einen W50 mit Doka und Pritsche. In den Papieren steht LKW Plane/ Spriegel als Typ: W50 LA /BTP. Zusätzlich erfolgte eine Ablastung auf 7,49t


    Auf der Ladefläche steht nun ein Wohnwagen. Der kann jederzeit wieder herunter ist also Ladung. Wenn mal die Plane drauf ist, sieht man den nicht mal.


    Ein Werkstattkoffer außen und innen WoMo dürfte auch kein Problem sein. Warum sollte der Tüver, außer aus Neugier da hinten rein kriechen? Also die Ausstattung und Gestaltung des Kofferinneren ist sicher kein "H" Kriterium.

  • Ich habe unseren Zil 131, auch auf H Kennzeichen abnehmen lassen. Ist als WoMo bis 7,5 t :D :D.
    Bei uns macht das aber nur die Dekra. Bzw. wird bei unsere Zulassungsstelle nur von der Dekra anerkannt. ;(

    { mein IFA macht keinen Feinstaub, es kommen ganze Stücke )

  • mahlzeit uri,


    na bei euch gehen die uhren ja eh bischen anders :D ;) das hat mich immerwieder erstaunt,was da so geht...hier mußt echt an den richtigen ingenieur kommen und dann ist noch die hürde der zulassungsstelle zu nehmen...so gibt es bei uns zum beispiel keinen sattelzug,den man als 1 stück zulassen kann...jedes teil mußt du extra anmelden bzw. zulassen,auch gibt's kein 3. rotes kennzeichen...is' schon wunderlich alles...


    viele grüße


    maffi


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