IFA LKW - Oldtimerkennzeichen

  • Ja, diese Liste kannte ich.
    Auch der Dekraprüfer hat Anfangs sehr,sehr mit den Augen gerollt.
    Hat aber letztlich gemeint, dass es den W50 zu Zeiten der DDR, also vor über 20ig Jahren in so gut wie jeder Ausführung gab. Bei einem mal die Pritsche breiter, dann wieder länger. So das es letztlich nichts gibt, was es nicht gibt.


    Ich habe ja hinten auch die Sitzbank gegen Einzelsitze mit Gurten getauscht.
    1. Hat der Prüfer sich den Innenraum nicht mal angesehen.
    2. Meinte er, weil ich natürlich schon Wochen vorher fragte, das dieser Umbau ja der Insassensicherheit dient und es ja besser ist das Fahrzeug mit Einzelsitzen und Gurten nach zu rüsten, anstelle dort Insassen (Kinder) ohne Gurt sitzen zu lassen. Da die Sitze aus älteren Schrottautos stammen, könnten diese, zumindest theoretisch schon vor 20 Jahren reingekommen sein... im Falle eines der Sitze könnte das Alter sogar passen. ;)
    3. Haben wir Staukästen aus Aluminiumriffelblech seitlich dran. Das Blech gabs auch schon vor 20 Jahren.... Außerdem ist unser Wagen so alt, das keine Nachrüstpflicht für seitlichen Unterfahrschutz bestehen würde.
    Die Kästen sind zwar nicht explizit als Unterfahrschutz eingetragen, wurden aber als "technisch geeignet" eingestuft, als Unterfahrschutz zu fungieren. Dieser "Abstrich" an Originalität wurde zu Gunsten der Sicherheit für andere VT hingenommen.


    Ich glaube die wenigsten Nutzkraftwagen Oldtimer erfüllen die Anforderungen der RiLi. Und ich denke, haste erst mal das "H" ist mir kein Fall bekannt, das dies wieder abgenommen wurde....
    Zum normalen TüV gehste dann eben nicht mehr zur Dekra.... sondern zum FSP-InG, der macht die HU und der Rest juckt den nicht. Auch Finanzamt (wg. Steuer) und Straßenverkehrsamt sehen sich das Auto nicht an... die gucken auf´s Gutachten und das war´s.

  • jetzt stell ich, mal wieder, ein Frage: darf ich mit dem h-kennzeichen fahren, wann mir danach ist oder nicht?
    mir wird nähmlich ständig, von ein und der selben person erzählt ich dürfte damit "nur" zu treffen und ähnlichem fahren, ansonsten müsste das scätzchen -rumstehen- !
    bisher hatte ich keine probleme, der tüv ist soweit gut gelaufen...(leider der ausbau noch nciht gaaanz...immerhin ist er ausgeräumt und besserein ;-)) an dem rest arbeiten wir heiter weiter...

    !!!!!Der Wahnsinn hat uns wieder!!!!!

  • Bewegungsfahrten darf man wohl auch machen... Und wer will denn wissen, dass du nicht wirklich zu einem Treffen fährst? Das Treffen kann doch sonstwo sein, oder? Und Parkplätze mit vielen Autos drauf gibts doch genug...


    Gruß Christian

  • Normales Kennzeichen mit einem H hinter den Zahlen, uneingeschränkt nutzbar, außer gewerblich !!
    Rotes 07 Kennzeichen eingeschränkt nutzbar (nicht täglich und nicht immer) Bewegungsfahrten, Treffen , Kontrolle usw

  • Zitat

    Original von jeepwilli
    Normales Kennzeichen mit einem H hinter den Zahlen, uneingeschränkt nutzbar, außer gewerblich !!


    hey willi,


    wo bitte steht letzteres geschrieben,daß das h-kennzeichen nicht gewerblich genutzt werden darf??? das stimmt nämlich nicht und darum versauen uns solche heinis wie die upsler da in berlin diese ganzen sachen mit den h-und 07er kennzeichen oder irgendwelche spinner,die meinen,sie müßten mit ihrem einser golf und 07er nummer jeden tag damit zur arbeit düsen usw. :(| :(| :(| darüber wurde schon in der nvg sehr viel diskutiert,aber es gibt halt keinen passus,der die gewerbliche nutzung unterbindet...so können die upsler halt ohne feinstaubplakette durch berlin düsen und niemand kann etwas dagegen machen...spart doch ein haufen kohle,billige versicherung und steuern,was will ein unternehmer mehr verlangen...


    viele grüße


    maffi


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    Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse :D ;)


    Wenn jeder an sich denkt, ist an alle gedacht...



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