Versicherung W50 ? wie geht das vernüftig ?

  • Hi Enrico,


    schön bei der Arbeit und bestimmt auch mal interessant beim einfahren der Boote/Yachten... :D


    weiterhin viel Spaß.


    @Lars,


    wieder mal eine perfekte und ausführliche Beratung/Info von dir. =)


    schönen Abend noch.


    abgegrüsst


    R ;) nny :-)

    Man(n) kann im Leben nicht alles haben, aber ohne IFA ist es schon ganz schön hart.

  • Das mit der SAM könnt Ihr gleich wieder vergessen. SAM´s dürfen keine Güter befördern! Und das Boot auf dem Anhänger ist nun mal ein Gut!


    siehe §2 Nr. 17 FZV


    "17. selbstfahrende Arbeitsmaschinen: Kraftfahrzeuge, die
    nach ihrer Bauart und ihren besonderen, mit dem Fahrzeug fest verbundenen Einrichtungen
    zur Verrichtung von Arbeiten, jedoch nicht zur Beförderung von Personen oder Gütern
    bestimmt und geeignet sind;
    "


    Gruss Björn

  • Das ist aber auslegungssache, es gibt auch bei den kommunen fahrzeuge zb zum reinigen der begrenzungpfähle mut grünen nummern, die zum einen einen wechselaufbau drauf haben, zum anderen schilderanhänger hinter sich her zuehen.

    VERKAUFE: ADK 70 Kranaufbau in Einzelteilen

  • hallo,


    weil eine SAM, nur sachen mit sich und auf einem anhänger transportieren darf, die dem bestimmungszweck dienen.


    soll heissen, ein kran darf auf einem anhänger ballastgewichte transportieren.
    eine strassenreinigungsmaschine eben einen anhänger auf dem die warnlichter montiert sind.
    ein mähdrescher sein schneidwerk.


    im zeitalter von www darf man auch google benutzen!!!


    ein boot auf einem anhänger ist eben ein transportgut (transport von gütern).


    im übrigen kann man alles transportieren, ob man es aber darf!?
    unwissenheit schütz aber nicht vor strafe!

  • Eine SAM darf natürlich Anhänger ziehen, auch mit Gütern.
    Zu beachten ist dann allerdings, daß die SAM dann nicht mehr steuerfrei auf unseren Straßen bewegt werden darf.
    Soll heißen: auf Steuerbefreiung (und nur darum geht es den Regelmachern) der SAM verzichten und alles kann gezogen oder befördert werden. Doch lohnen wird sich das sicherlich nicht und die Vorteile einer SAM sind dahin.

  • Grundsätzlich darf man mit mit einer SAM auch Anhänger ziehen... Soweit man das ziehen eines Bootes mit dem zulassungsfreien Anhänger als "Güterbeförderung" definiert und nicht als "Winterbergung", "schleppen" oder sonstigen Transport .... mittels Bergegerät.... kommt das mit der Steuerpflicht hin.
    Als "Güterbeförderung " würde ich das jedoch nicht definieren wollen (ohne auszuschließen, dass ein Wild-gewordener Bürokrat das versuchen könnte).... Als Güterbeförderung würde ich den Transport von Wirtschaftsgütern von A nach B, definieren, wobei Wirtschaftsgüter meiner Ansicht nach wären: zum Verkauf bestimmte oder gekaufte Konsumgüter oder Lebensmittel, Agrar- Forstprodukte, Futtermittel, Müll, Baumaterial (Zement, Kies, Bauholz, Stahlbauteile) etc.
    Ein Boot/ Schiff ist in diesem Sinn kein Wirtschaftsgut -sondern ein (Wasser-)Fahrzeug. Ich würde das also als schleppen oder ziehen eines Fahrzeuges definieren. Auch auf dem Trailer bleibt das Boot ein Fahrzeug... "SAM Bootsbergekran; Bootsschlepper" da dürfte doch keiner Fragen haben?

  • Ich wurde per PN gefragt;

    Zitat

    Kann ich mich mit der definition GÜTERBEFÖRDERUNG so auf
    dich als polizisten und ein etwaig anstehendes straf- bzw bussgeld
    auf dich berufen???
    letztendlich wird es dann wieder eine auslegungssache sein!


    Da diese Frage vielleicht andere auch bewegt:


    Hallo,
    leider Nein.
    Das wäre eine sogenannte "amtliche Auskunft", die darf ich Dir nicht erteilen -da ich nicht zuständig bin. Für die Erteilung einer solchen Auskunft -auf die Du Dich berufen kannst- ist das für Deinen Zulassungsbezirk zuständiges Straßenverkehrsamt für Zulassungsfragen bzw. soweit es lediglich die Frage der Besteuerung betrifft das Finanzamt der richtige Ansprechpartner.


    Ich kann Dir nur sagen, von welcher Definition -ich persönlich- bei einer Kontrolle- ausgehen würde... Wie bei vielen Dingen -kann das ein Kollege anders sehen.
    Letzte Gewissheit bringt Dir am Ende erst ein Gerichtsverfahren.
    Ich will hier lediglich eine Argumentationshilfe bieten.
    Die Unterscheidung macht auch nach der Systematik der StVzo/ FZV Sinn, denn immerhin werden dort sogar die Anhänger zu "Sport- und Freizeitzwecken" steuerlich privilegiert und auch die Trailer als solche sind für diesen "BootinswInterlagerverkehr" bis 25km/h Zulassungs- und Steuerbefreit -eben weil sie nicht zum Transport von "Gütern" bestimmt oder geeignet sind.


    Ich gehe daher davon aus, dass bei einer Zulassung als "SAM -Bootsbergegerät" und dem ziehen eines Steuer- und zulassungsfreiem Bootstrailer im Winterlagerverkehr, alles soweit in Ordnung ist.
    Da es hier wie der ADK Fahrer richtig erkannt hat beim Anhängerbetrieb mit einem SAM kein Zulassungsproblem gibt, sondern -wenn dann- ein KFZ-Steuerrechtliches Problem.
    Zu Empfehlen wäre daher sich an das örtliche Finanzamt zu wenden und dieses könnte ggf. z.B. die Steuer pro Fahrt abrechnen. So machen es z.B. Landwirte, die mit Ihrem steuerbefreitem LoF-ZM Winterdienst für private Auftraggeber erledigen. Denn LoF im Winterdienst sind nur steuerbefreit, wenn sie im Auftrag der Gemeinden den Winterdienst durchführen.
    Auf mich berufen kann sich -wer mich bei der Kontrolle antrifft....

Zulassung und Anmeldung

Zulassung und Anmeldung von IFA Nutzfahrzeugen