Kennzeichen 07

  • Hallo brummi70
    Das Sonntagsfahrverbot gilt für Lastkraftwagen über 7,5 t zulässigen Gesamtmasse sowie für Anhänger hinter Lastkraftwagen. Wenn Dein Oldtimer bei der Abnahme als sonstiges Fahrzeug Bautruppfahrzeug und nicht als LKW bezeichnet ist, dann kannst du auch Sonntag´s fahren (§ 30 StVO). Aber Vorsicht mit dem 07er Kennzeichen. Fahrzeugzulassungsverordnung § 17 regelt unter Anderem die Verwendung der Oldtimer mit diesem Kennzeichen.


    Gruß Roland

Zulassung und Anmeldung

Zulassung und Anmeldung von IFA Nutzfahrzeugen