Ostblock Treffen Pütnitz 2014 und Polizeikontrolle

  • du sagst es .,,kosten -nutzen " ist nicht.spass soll es machen.trotzdem ziehe ich den hut vor euch ,so eine anlage zu betreiben kostet ganz schön mut.und wahrscheinlich nerven geld ja sowieso .RESPEKT

    Links stehen Bäume,Rechts stehen Bäume und mittendrin sind IFA Träume!

  • Hi,
    also Zulassungs- und Versicherungspflichtige Fahrzeuge während einer Ausfahrt zu dulden die nichts dergleichen haben geht nicht, sollte weder der Veranstalter noch die anderen Teilnehmer tolerieren.
    Auch Fahrten ohne Helm oder auf der Ladefläche sind bis auf die LOF -Ausnahmen tabu. Das sollte auch im eigenen Haftungsinteresse auf allgemeine Zustimmung stoßen, wenn hinter Dir ein solches Fahrzeug ist und auffährt.... wisst ihr was ich meine... Der Veranstalter wird eine Haftung sicher ausschließen.
    Was anderes sind diese Blaulicht-Krümelkacker....


    Dazu:
    1. In einigen Bundesländern soll es dazu keine Ausnahmegenehmigungen mehr geben... Im "Normalfall" bekommt man vom zuständigen SVA eine solche Genehmigung... mit entsprechenden Auflagen, darin wird z.B. auch geregelt, dass es anlässlich dieser angemeldeten Oldtimerausfahrten in Ordnung ist, die SoSi-Anlage zu nutzen. Hat man eine solche Genehmigung gibt es keine Owi´s.


    2. Kleiner Tipp noch für Teilnehmer an solchen Veranstaltungen oder Veranstalter. Ich würde diese Ausfahrt etwa 7 Tage vorher als Demonstration bei der Polizei anmelden.


    Das ganze fällt dann nicht unter "Oldtimerveranstaltung, Volksfest, Brauchtum" und man muss vielleicht noch um eine kostenpflichtige Genehmigung bitten, sondern fällt unter das Versammlungsrecht. Die Polizei muss die Versammlung schützen -und das ganze kostenlos- weil es das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit gibt.
    Das ganze wäre unter ein nachvollziehbares politisches Motto zu stellen: z.B. könnte man gegen die uneinheitliche und die oldtimerautomobile Freiheit einschränkende Weigerung der Behörden auf Genehmigung von SoSi Anlagen sein. Man könnte für eine entsprechende positive Gesetzesänderung und gegen das Knöllchenverteilen an Oldtimerliebhaber demonstrieren.
    Die Demo findet dann als Autokorso, plakativ mit eben diesen Fahrzeugen statt... Der Veranstalter gibt Transparente und Schilder mit den Forderungen aus. Diese könnten dann auch von auf der Ladefläche sitzenden Personen gehalten werden...Die Polizei müsste dann diese Demonstration schützen, d.h. Vorrausfahren, Schlussfahrzeug und kreuzende Straßen sperren, den Verkehr regeln etc.
    Dann hat die Pütnitzer Ordnungsmacht keine Zeit mehr für die Verfolgung von Owis.... die übrigens dann keine sind -weil sie im Rahmen der Demo quasi dem vor sich her getragenen Transparent /Plakat entsprechen....


    Natürlich dazu noch örtliche und überörtliche Presse und TV einladen und dabei herausstellen, das die Polizei hier zur Durchsetzung sinnfreier Verbotsvorschriften einiger Bürokraten missbraucht wird, während man sich andern Orts sein Eigentum unter dem PoPo wegstehlen lassen muss. Der Gipfel ist schon, das diese Bürokraten dafür sorgen, das man hier mit seiner Demo ebenfalls wieder Polizeikräfte binden muss -die woanders fehlen- um hier eine Änderung im Sinne des gesunden Menschenverstandes herbeizuführen um ungestraft sein Fahrzeug ausfahren zu können. Da kommen die Bonzen wieder in ein schlechtes Licht und das wollen die nicht immer...


    (Nur als Hinweis... die Loveparade in Berlin, lief jahrelang als Demo auf Steuerzahlers Kosten, bis es mal einer zum Volksfest erklärte, da es am Gesellschaftpolitischen Gestaltungswillen und der Äußerung einer politischen Meinung mangelte)


    Zitat

    Weiter heißt es; handelt es sich um einen Oldtimer, so muß die Anlage so umgebaut sein, das das Betreiben der Sondersignalanlage unmöglich ist. Ein bloßes Abdecken reicht nicht. Die Behörde hat dazu festgelegt; Signalhorn und elektrische Leitungen, sowie das Innenleben des Rundumlichts ausgebaut! Das heißt ich habe jetzt blaue Kappen drauf.


    Hier kann die Behörde eben nicht richtig lesen. Bloßes Abedecken wäre, wenn ich einfach Mützen drauf mache und ansonsten die normalen Schalter in Betrieb lasse.
    Es reicht nach dem Wortlaut der gerichtlichen Entscheidung, dass
    1. abgedeckt wird
    2. versehentliches oder auch beabsichtigtes Einschalten während der normalen Fahrt ausgeschlossen ist.


    Wie man das realisiert.... ob mit einem Schalter der nicht vom Fahrer erreicht werden kann... oder dem abklemmen der Leitung, das entfernen der Sicherung.... Was nicht verlangt werden kann, ist das am Ende gewaltsame entfernen des Innenlebens der Lichter. Ich habe für unseren Barkas eine Sondergenehmigung, ich verstehe den Bohei nicht den die da unten machen. Die Kontrollstelle sieht ja denn auch einen Beispielhaften Ordnungshüter, der kennt nicht mal seine Bekleidungsvorschriften -was will der Bürger dann an sonstigen Kenntnissen erwarten? Wichtig wäre hier immer, vor Ort muss man nichts demontieren, die Untersagung der Weiterfahrt ist nur in engen Grenzen möglich. Es muss sich dabei um einen erheblichen, gravierenden technischen Mangel handeln, welcher die Verkehrssicherheit gefährdet. Ein fehlender Helm, Ladungssicherung, Überladung (soweit außerhalb des techn. ZGG), sicherheitsrelevanter Defekt... Bremse, fehlende Radbolzen.... Ein einzelner defekter Scheinwerfer, Blinker, Bremslicht, Hupe etc. fällt nicht darunter. Der Beamte darf seinen Mängelzettel schreiben gut ist es. Hält man mich vor Ort fest und lässt mich nicht weiterfahren -weil mein Blaulichter nur abgedeckt sind und ausgeschalten sind... und man bemängelt, das ich ja die Sicherung während der Fahrt rein fummeln könnte... und verlangt vor Ort das abklemmen oder demontieren.
    Würde ich den Beamten bitten, seinen Verwaltungsakt schriftlich zu verfassen, insbesondere mein Festhalten vor Ort zu begründen und seine Freilassungsbedingungen zu formulieren, da ich gegen diesen Verwaltungsakt einen Widerspruch einlegen möchte, den er bitte vor Ort zu Protokoll nehmen soll, auch wenn der WIDERSPRUCH keine aufschiebende Wirkung hat.
    Dann würde ich die 110 anrufen. Dort würde ich angeben hier vor Ort von dem Beamten ... widerrechtlich festgehalten zu werden, faktisch ist es eine Freiheitsentziehende Maßnahme, denn ich werde länger festgehalten als für die Kontrolle erforderlich ist. Es verhält sich so, das ein zum bloßen Anhalten zur Verkehrskontrolle und die damit verbundene notwendige Überprüfung der nach den Verkehrsvorschriften mitzuführenden Papiere und von Fahrzeug und Ladung noch nicht als Freiheitsbeschränkung zu qualifizieren ist. Die Rechtsprechung geht sogar noch weiter, indem davon ausgegangen wird, dass § 36 Abs. 5 StVO nicht nur das Anhalten gebiete, sondern auch, eine angemessene Zeit zu warten, wenn die Kontrolle nicht sofort durchgeführt werden kann (OLG Köln VRS 67, 293). Werde ich aber nach der Kontrolle festgehalten "bis das abgebaut ist..."
    Außerdem möchte ich eine Anzeige wegen Freiheitsberaubung und Nötigung erstatten (soll vor der Weiterfahrt mein Auto kaputt machen).
    Jedenfalls nichts vor Ort bezahlen und die Maßnahmen schriftlich incl. der rechtlichen Begründung geben lassen. Ich würde außerdem deutlich machen wer meine Weiterfahrt wirksam untersagen wollte muss mein Fahrzeug beschalgnahmen, denn ich würde ankündigen sofort weiterzufahren, wenn die Beamten weg sind... Weigert sich der Beamte... das alles ganz sachlich zusammenfassen und sich über die 110 zum zuständigen Leiter verbinden lassen und dort sofort über die Maßnahmen, sowie die Weigerung des Beamten seine Maßnahme zu begründen beschweren. Vor allem herausstellen, dass man die Maßnahme als Eingriff in die Freiheits- und Eigentumsrechte ensieht, die nicht mit den gängigen und zulässigen Maßnahmen des Verkehrsrechtes, der Gefahrenabwehr oder der Strafverfolgung begründbar sind. Denn die Frage ob und wie blaue Lichter an einem Fahrzeug sein dürfen und ob man die demontieren muss, wird nicht vor Ort mit der Polizei -sondern vor Gericht mit dem zuständigen SVA geklärt!
    Da ich ADAC Mitglied bin, würde ich den auch gleich anrufen und mir die Nummer des Advokaten vor Ort geben lassen, vielleicht kommt der gleich vor Ort.
    Jedenfalls wünsche ich den Kollegen nicht mal so mit mir umzuspringen, da würde ich mir aber Zeit nehmen... Mal sehen ob die Überstunden machen wenn ich einfach stehen bleibe und nichts abschraube, sondern warte....

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 Mal editiert, zuletzt von Maximus ()

  • AN ALLE TEILNEHMER KÜNFTIGER PÜTNITZ-AUSFAHRTEN!!!!


    UNBEDINGT den Beitrag von Maximus als Anleitung ausdrucken und griffbereit in der Nähe des Armaturenbretts verstauen, um diese im Bedarfsfalle fein säuberlich abarbeiten zu können.... :P

  • Wenn ich sowas, schon sehe. Wie eine Gefechtschlampe auf der Straße stehen und dann auch noch Unsinn machen. Wenn denn dort schon kontrolliert wird sollen die ihre Mängelzettel ausschreiben und gut ist es.
    Ich weiß auch nicht woher die ihre Preise haben: Die Bibel des Beamten der Tatbestandskatalog sagt:
    138100 Sie verwendeten missbräuchlich blaues Blinklicht oder blaues (B - 0) 20,00
    Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn.
    § 38 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 134 BKat
    Heißt, wenn Licht allein oder Licht mit Horn eingeschaltet sind kostet es einen Zwanni!! Nur Horn:
    130100 Sie verursachten bei der Benutzung des Fahrzeugs unnötigen Lärm. (B - 0) 10,00
    § 30 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 117 BKat
    Sind die Leuchten "nur" dran, egal ob sie funktionieren würden....
    §52 Abs. 3 StVZO: "(3) Mit einer oder mehreren Kennleuchten für blaues Blinklicht – Rundumlicht – dürfen ausgerüstet sein:.... hier kommt die Aufzählung Oldtimer und Privatauto sind nicht dabei...." Der Umkehrschluss das die anderen nicht dürfen ist logisch.... aber nicht ordnungswidrig.
    Nun sucht sich mal jemand den BKat heraus... und dort nach einem Tatbestand der für §52 Abs. 3 StVZOgreift.... oder selbst mal die gesamte STVZO durchforstet insbesondere §69a der die Ordnungswidrigkeiten aufzählt.... stellt fest, das die StVZO zwar den Einsatzfahrzeugen das blaue Licht erlaubt.... aber die blosse Montage desselben an einem privaten Fahrzeug nicht für Ordnungswidrig erklärt. Was aber ordnungswidrig ist und sonst nichts.... ist eine Ausnahmegenehmigung nicht dabei zu haben ... Woher weiß denn der Kontollhorst ob ich eine Genehmigung habe...
    Ich würde die maximal: "nicht dabei haben" kostet:
    370100 Sie führten die Urkunde über eine Ausnahmegenehmigung nicht mit. (B - 0) 10,00
    § 70 Abs. 3a, § 69a StVZO; § 24 StVG; 231 BKat
    370106 Sie händigten auf Verlangen der zuständigen Person die Urkunde (B - 0) 10,00
    über eine Ausnahmegenehmigung nicht aus.
    § 70 Abs. 3a, § 69a StVZO; § 24 StVG; 255 BKat


    Die Blaulichter sind nun unbestritten ein Fall für eine Sondergenehmigung so zu lesen §70 (1) Nr. 1.


    So und nun erkläre mir einer wie man hier auf 35,-€ kommt? Also Blaulicht an + keine Genehmigung = 30,- +Mängelschein und Ausweisbestätigung fertig....
    Nix abmontieren, nix weiterfahrt verbieten!!
    Soviel Dummheit ärgert mich einfach!!

  • Dem kann ich mich nur anschließen. Super sowas, vor allem mal von der anderen Seite zu hören. Ich wohne ja in Damgarten. Mich haben sie sogar mal bis auf mein Grundstück verfolgt und dann auf meinem Grundstück eine allgemeine Verkehrskontrolle durchgeführt. Ich sollte dann per Mängelarte die leeren blauen Kappen abbauen und wieder vorführen. Aber TÜV und Behörde haben ohne abbauen abgenickt und die Mängelkarte abgestempelt. Es sind wirklich nur die paar besagten Polizisten die offensichtlich Spaß an solchen Schikanen haben. Denn TÜV und Straßenverkehrsbehörde haben zumindest bei mir alles für in Ordnung befunden. Und so fahre ich nach wie vor mit blauen, dem original Erscheinungsbild entsprechenden Kunststoffaufbauten.

  • Ich weiß nicht wie es bei euch ist aber bei meinen B1000 VUB wurde in den Fahrzeugpapieren eingetragen das ich eine Ausnahmegenehmigung besitze und das ich diese mit zu führen habe.

    Den IFA in seinem lauf hält weder Ochs noch Esel auf.

  • Ja, Bingobär.... So ist ja auch der Normalfall... Und es ist schon kein Normalfall, das es von Bundesland zu Bundesland anders ist, die Länder haben sich hier auf gemeinsame Richtlinien zu einigen. Da die StVZO den Behörden bei der Erteilung der Genehmigung ermessen einräumt und auch Auflagen vorsieht... Muss die Behörde Einzelfallentscheidungen treffen. Ein Erlass, der ein generelles Verbot vorsieht, ist schon deshalb rechtswidirg, weil er den zuständigen Behörden keine Einzelfallprüfung mehr erlaubt, der Ermessensspielraum wird auf NULL reduziert, es ist faktisch per Erlass keine Ausnahme mehr denkbar. Das ist ein Ermessensfehl- bzw. Ermessensnichtgebrauch
    Hier sieht die STVZO ausdrücklich Ausnahmen vor und die Behörden verweigern die Ausübung indem sie ohne Prüfung des Einzelfalls sagen ist per Erlass des Ministeriums verboten. So hier zu lesen:
    Zur Begründung führen die zuständigen Ministerien aus:

    Zitat

    Auf Nachfrage werden diese Vorwürfe der Oldtimerfans von beiden Ministerien nicht kommentiert. „Anlass für die Regelung durch unser Haus waren Rechtsunsicherheiten, die beim Erteilen solcher Ausnahmegenehmigungen aufgetreten sind. Insofern konnte hier auch eine größere Einheitlichkeit bei der Entscheidungsfindung erreicht werden“, teilte Peter Mennicke, Pressereferent des Ministeriums für Landesentwicklung und Verkehr, auf Anfrage mit.


    Heißt zu Deutsch: Weil in unseren Straßenverkehrsämtern allesamt Kompetenzattrappen und sonstige unterbelichteten Verwaltungshörste versteckt werden, die sich mit den von Ihnen zu vollziehenden Gesetzen so ungenügend auskennen, dass sie keine rechtssicheren Entscheidungen treffen können in denen vergleichbare Einzelfälle auch nachvollziehbar, einheitlich entschieden werden -egal welches SVA entscheidet.... und wir auch zu blöde und nicht in der Lage sind denen zu erklären wie es richtig gemacht wird, haben wir entschieden, das die Ämter nichts mehr entscheiden brauchen, weil eine Entscheidung als solche nicht mehr notwendig ist, weil wir das einfach verbieten, damit ist eine 100%ige Gleichbehandlung sämtlicher, aber auch aller Einzelfälle sichergestellt... Aber eben genau dieses 100%ige "über einen Kamm scheren" sieht das Gesetz nicht vor!! So kann man auch Personal und Kosten sparen, man verbiete alles, dann muss man weder Personal schulen oder ausbilden. Kann weiterhin jeden Klippenkuckuck in ein Amt setzen, der nur einen Stempel braucht... "ABGELEHNT"
    Könnt ich kotzen...

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