Kurzzeitkennzeichen nur noch mit HU und gültigen Fahrzeugdaten
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hallo,
ja wen wundert es denn?
der missbrauch der kennzeichen führt halt vorrangig dazu!es ist nur eine frage der zeit, bis dieses schicksal dem 07ner und dem h kennzeichen widerfahren wird.
bis dann
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Ich meine, dann können die Kurz - Kennzeichen ganz weg, da TÜV und AU Vorraussetzung für die Fahrzeugzulassung sind. Da wird es ja jetzt schon lustig wie ich meinen Dicken zum TÜV bekomme (Feldwege?), schade das andere darunter leiden müssen, wenn einige Missbrauch damit betreiben. Na ja, so ist es auch bei der KFZ Versicherung und anderen Dingen.
Grüsse R nny
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Um ein fahrzeug zum tüv zu bringen brauchst du normalerweise eh kein kurzzeitkennzeichen. Es reicht die doppelkarte, also evb der versicherung und die alten Nummernschilder
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Ja genau, so geht es eigentlich auch, nur das ich zu dem Rahmen keine Nummernschilder habe, allerdings steht das alte Kennzeichen noch im Brief, ich werd mal bei dem vorhergehenden Besitzer fragen, ob er die alten Nummernschilder noch hat, die kriegen somit schon wieder eine Bedeutung.
Grüsse Ronny
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Brauchst normal den vorbesitzer nich zu fragen, mal es auf pappe
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Hab gerade in einem anderen Forum gelesen, dass die endgültige Gesetzfassung entschärft wurde. Die Fahrzeugdaten müssen zwar eingetragen sein, aber TÜV ist nicht mehr explizit gefordert.
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Bitte wo hast du das gelesen???
gibts dafür ne quelle?
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Zitat
im ursprünglichen entwurf (grunddrucksache vom 25.07.14)stand noch:
Auch sollen diese nur zugeteilt werden können, wenn das Fahrzeug, das damit gefahren werden soll bekannt ist,
eine gültige Hauptuntersuchung (HU) dafür nachgewiesen wird
und das Fahrzeug im Fahrzeugschein eingetragen wird.
Ist keine gültige HU vorhanden, sollen nur Fahrten zur Zulassungsbehörde bzw. zur Erlangung der HU erlaubt sein.der fett markierte teil ist im beschluß (beschlußdrucksache vom 19.09.14)
jetzt aber nicht mehr vorhanden.
Der volle Wortlaut (Juristengeschreibsel) steht hier. -
Leider keine Entwarnung, es ist zwar spät, aber soweit ich es verstehe, darf man zwar ohne gültigen TÜV eine Kurzzeitkennzeichen beantragen und auch erhalten, dafür sind aber die Fahrten streng reglementiert, Zulassungsbezirk, Werkstatt, Prüfeinrichtung usw.
Also ohne TÜV z.B. nach Ribbnitz ist dann im Rahmen einer Probefahrt nicht mehr möglich. Schade.
Frank