Das ändert sich 2015 für Autofahrer

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    Online-Abmeldung, Euro 6, Lkw-Maut: In den kommenden Monaten treten zahlreiche Gesetzesänderungen in Kraft. Die Neuerungen tangieren diesmal besonders die Käufer von Neuwagen sowie die Lkw-Fahrer.
    Die geplante Pkw-Maut ist mittlerweile auf Anfang 2016 verschoben worden.
    BILD erklärt, worauf Sie sich einstellen sollten.
    1. Januar 2015: Auto-Abmeldung im Internet
    Das Warten auf einen freien Schalter hat ein Ende: Autofahrer können ihren Wagen alternativ über das Internetportal des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) abmelden. Eine Online-Zulassung ist noch nicht möglich. Das soll in absehbarer Zeit aber auch möglich sein.
    1. Januar 2015: QR-Codes
    Bei der Zulassung: Auf den Nummernschildern und im Fahrzeugschein gibt es künftig verdeckte QR-Codes.
    1. Januar 2015: Mitnahme der Kennzeichen bei Umzug
    Beim Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk kann ein Halter sein bisheriges Kennzeichen weiter führen. Dies kann bei jedem Wohnsitzwechsel innerhalb des Bundesgebietes in Anspruch genommen werden.
    1. Januar 2015: Erste-Hilfe-Kästen mit neuer Norm
    Wer einen Verbandskasten ersetzt, muss darauf achten, dass dieser der veränderten DIN-Norm 13164 entspricht. Ab dem Jahreswechsel dürfen nur noch solche verkauft werden. Verbandskästen, die nach der alten Norm gepackt worden sind, können aber bis zum Erreichen des jeweiligen Ablaufdatums genutzt werden.
    1. Januar 2015: Abgasnorm Euro 6 bei Neuwagen
    Die Abgasnorm Euro6 ist bei Erstzulassungen jetzt verbindlich. Sie soll den Ausstoß von Stickoxiden deutlich reduzieren. In den letzten Monaten haben die Autohersteller ihr Motorenprogramm nach und nach auf diese Norm umgestellt.
    1. April 2015: Vergabe von Kurzzeitkennzeichen
    Kurzzeitkennzeichen dürfen von den Zulassungsbehörden nur am Standort des Fahrzeugs ausgegeben werden. Das mit den Schildern zu versehende Fahrzeug muss identifiziert sein, eine gültige Hauptuntersuchung (HU) haben und diese im Fahrzeugschein eingetragen sein. Fahrten ohne HU sollen nur noch zur Zulassungsbehörde oder Untersuchungsstelle bzw. Werkstatt möglich sein. Wird bei einer Fahrt mit Kurzzeitkennzeichen die Zulassungsbescheinigung Teil I nicht mitgeführt, werden 20 Euro Verwarngeld verhängt.
    1. Juli 2015: Ausweitung der Lkw-Maut I
    Neben Autobahnen und bestimmten Schnellstraßen sollen weitere 1100 Kilometer vierspurige Bundesstraßen mautpflichtig werden.
    1. Oktober 2015: Ausweitung der Lkw-Maut II
    Die Lkw-Maut wird auf Lastwagen ab 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht ausgeweitet. Bislang waren Lkws erst ab einem Gewicht von 12 Tonnen betroffen.
    1. Oktober 2015 (angepeilt): „eCall“ wird Pflicht
    Alle Neuwagen in der Europäischen Union müssen jetzt mit dem automatischen Notrufsystem „eCall“ bestückt sein. Dieses sendet im Fall eines Unfalls ein automatisches Signal an eine Notfallleitstelle ab.
    Ausblick auf 2016:
    1. Januar 2016: Kürzere Steuerfreiheit für E-Autos
    Wer sich im kommenden Jahr ein Elektroauto zulegt, kommt noch in den Genuss von zehn Jahren Steuerfreiheit. Ab 2016 sind es dann nur noch fünf Jahre.
    1. Januar 2016: Pkw-Maut
    Ab dem 1. Januar 2016 soll die Pkw-Maut für Autobahnen nun tatsächlich eingeführt werden. Laut den letzten Planungen als elektronische Vignette. Der Preis für die Jahresvignette bestimmt sich für Pkw nach dem Hubraum und der Umweltfreundlichkeit der Fahrzeuge. Für Ausländer wird es Kurzzeit-Vignetten geben.