3. IFA Nutzfahrzeugtreffen Ludwigsfelde 2015

  • Flaggensatz....


    Aus den Fahrzeugen... leider nicht Hanno, ... aber ich sag mal so ein Satz ist ja bezahlbar und gehört doch zur Bordgrundausstattung eines IFA .... Wenn Du ein paar schöne Flaggenhalter baust...., die man z.B. unauffällig mit an die Spiegelhalter montieren kann.

  • Lars, ab wie vielen Fahrzeugen ist das denn eine Kolonne?
    Schild mit dem Hinweis lasse ich noch machen und hoffe, dass es fertig wird......

  • @ Lars,
    Kabelbinder sollten das auch schaffen......, z.B. am Spiegelhalter.....


    Also, wer hat so einen Flaggensatz und kann den mitbringen?


    Sollte es zu einer Kolonnenfahrt kommen, werden wir das ja wohl nur für unseren Trupp schaffen.
    Da viele sicherlich keinen Funk an Bord haben, müssen wir uns überlegen, wie ein Signal (egal zu welcher Information) von hinten nach vorne kommt.

  • So, nun hab e ich nochmal nachgesehen... und bin dann über eine kleine Sache gestolpert... ;(
    Eine Mindestanzahl gibt es nicht, ich gehen mal davon aus, das es mit weniger als zwei Fahrzeugen relativ sinnfrei ist. Ab dreien wird es sinnig.
    Leider ist eine Verbandsfahrt über §29 StVO (Sondernutzung) und die entsprechende Verwaltungsvorschrift egal wie viele Fahrzeuge, entgegen meiner ursprünglichen Annahme doch Erlaubnispflichtig ... man müsste diese theoretisch vorher vom Straßenverkehrsamt genehmigen lassen....


    Allerdings ist von der Erlaubnis auszugehen, der Veranstalter hier die Stadt Lu-Felde weiß ja das zum Startpunkt X die Fahrzeuge am Punkt Y ankommen sollen, damit ist bereits diese Geschichte eine Erlaubnispflichtige Veranstaltung und eine Verbandsfahrt an sich unumgänglich... und ich gehe mal stumpf davon aus, das die Stadt sich die entsprechenden Genehmigungen vom Ihrem SVA geholt hat....
    Aber für den Fall wir führen eine "nichtgenehmigte Verbandsfahrt" durch, ist das auch halb so wild.... die entsprechenden Rechte aus §27STVO sind nicht davon abhängig ob man die Genehmigung hat (heißt .... die Rotlichtfahrt bleibt erlaubt ;) )... die fehlende Genehmigung... wäre:
    Tatbestand 129000 "Sie fuhren in einem nicht genehmigten geschlossenen Verband." 25,-€ .... Sollte sich also mal wieder erwarten jemand finden der das beanstandet... ist das ein überschaubares Risiko.... (Denn die übrigen VT können ja nicht wissen ob der Verband genehmigt ist oder nicht ... sieht was wie Verband aus ... hat er sich danach zu richten)
    Wenn wir die Kolonne vorbildlich kennzeichnen, wird das auch keiner beanstanden.
    Ich schlage vor man hangelt sich an den entsprechenden Vorschriften für BOS-Verbände entlang ... damit können meine Kollegen am ehesten umgehen.. ;)
    -erstes Fahrzeug – blaue Flagge + Schild an Front
    -jedes Verbandsfahrzeug -blaue Flagge
    -letztes Fahrzeug – grüne Flagge +Schild an Heck
    - liegengebliebene / defekte Fahrzeuge – rote Flagge
    - Fahrzeuge, von denen Gefahr ausgeht (z. B. im Schlepp) – gelbe Flagge
    - sämtliche Fahrzeuge – auch am Tage – Fahrtlicht (Abblendlicht)
    zusätzlich (ist in Deutschland keine Pflicht) Schild "Kolonne" am Führungsfahrzeug und am Schlussfahrzeug: "Kolonne -Nicht überholen"


    Je nachdem, wenn einer mit dem Krad kommt... könnte dieser einen mobilen "Verkehrssicherungsposten" abgeben. Aufgabe wäre an Kreuzungen den übrigen Verkehr zu warnen. Warnweste und eine Warnflagge sollten reichen. Dieser Posten darf natürlich nur "Warnen" nichts "Regeln" oder "Weisen", heißt wenn den einer fragt was machen Sie denn da.... "Ich warne..." und nicht "Ich regle..."
    Wenn auf der Weste noch drauf steht... "Achtung Kolonne" wäre das ja obervorbildlich.


    Neben der einheitlichen Kennzeichnung müssen Kolonnen durch ihr Verkehrsverhalten als geschlossene Einheit wahrnehmbar sein. Innerorts „müssen die Verbandsfahrzeuge dicht aufgeschlossen fahren, d. h. sie können und müssen so geringe Abstände einhalten, dass sie die Sicherheitsabstände gerade erreichen oder nur geringfügig überschreiten“* (Kammergericht Berlin, AZ 12 U 190/05, 14.09.2006)
    Heißt ordentliche Belehrung und Einweisung der Fahrer und Beifahrer, absolute Aufmerksamkeit. Wer während der Fahrt die gelbe/rote Flagge/ Warnblinklicht setzt weist auf ein Problem hin, wird bei nächster Gelegenheit rechts heranfahren und anhalten .... die Folgefahrzeuge sollten dann wissen ... wenn der jetzt "rechts oder Warnblinkt" will er rechts ran .... wir fahren vorbei und schließen auf .... der "ausscheidende" meldet sich dann via Telefon beim Kolonnenführer (Beifahrer des Führungsfahrzeuges) und meldet sein Problem bzw. sich ab.... nach Ankunft der Kolonne wird dann zu entscheiden sein, ob und welche Hilfe der Kolleg braucht.


    P.S.
    Wenn es in diesem Jahr vielleicht aufgrund der kürze der Zeit nicht mehr klappen sollte... das z.B. jeder einen Flaggensatz an Bord hat... wäre ja schön man behält das im Hinterkopf und besorgt einen Fahrzeug-Satz. Ich werde mich mal erkundigen was ein Satz Magnetfolien mit Aufschrift "KOLONNE" und "KOLONNE NICHT ÜBERHOLEN" kostet... und mir das ggf. für die Zukunft mal einpacken...
    Außerdem könnte ich ja ein Merkblatt entwerfen, was jeder Teilnehmer erhält.

  • Flaggensatz rot/gelb kann bei mir für einen Fünfer erworben werden. Ich bringe genügend mit. Nur wer Interesse hat.


    Gruß einstein

  • Im Zweifel geht auch Blauer Stoff, als Fahne an den Spiegel getackert.


    Wer also noch eine Rolle FDJ Hemd Ursprungsmaterial hat, mitbringen.


    Wenn ich richtig verstanden habe, sollte sogar Absperrband als Kennzeichen des Verbandes an jedem Fzg reichen, oder.

  • Moin,


    also ich bzw. wir kommen doch gegen Mittag erst los. Aber dafür bringe ich Feuerholz mit und auch eine mittlere Feuerschale.


    Gruß UPSMann

  • Hallo,
    Einheitliche Kennzeichnung eben... es ginge auch ein Rosa Wassereimer auf dem Dach... Das Rot/Weiße Absperrband würde ich aber ungünstig finden, es gibt zu viele Verwechslungsmöglichkeiten, da diese Streifen ja auch für Warntafeln etc. genutzt werden. Einige Fahrzeuge so was generell an Front und Heck haben... ich denke bei diesem Absperrband ließe man Raum für eine Argumentation: "Nicht als Einheit erkennbar".
    einfach, blauen Stoff als Fahne an den Spiegel ist da m.E. Eindeutig, vor allem weil die Farbgebung zumindest bei dem einen oder anderen "gedienten" Kraftfahrer eine Erinnerung erwachsen lässt.... "da war doch was... mit Kolonne und Flaggen" Ich muss mal meinen Nachbarn fragen, der hatte beim letzten Fasching noch so Stoff und hatte Pioniertücher daraus gebastelt.

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