07er Kennzeichen für Gespann? (Fahrzeug und Anhänger)

  • moin maximus,


    ich denke schon, daß alles eine Auslegungssache ist bezüglich des Themas, da ja in dem Link keine Defintion eines "normalen Anhängers" zu finden ist...
    für mich sehe ich es so, daß es nirgendwo als verboten bzw. nicht erlaubt drin steht, einen Anhänger (egal welcher Zulassung) am 07er Zugfahrzeug mitzuführen...einschränkend dazu würde ich es persnlich natürlich nicht übertreiben und einen neumodernen Kofferanhänger z.bsp. anzuhängen...da gebe ich dir Recht, es sollte im Einklang stehen und als historischer Zug erkennbar sein...


    viele Grüße


    maffi


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    Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse :D ;)


    Wenn jeder an sich denkt, ist an alle gedacht...



  • Wenn du dir alles durchgelesen hättest würdest du wohl nicht fragen.
    Folgekennzeichen wird nichts werden.Ohne Kennzeichen anhängen würde ich nicht probieren.
    Am besten du meldest es ganz normal als Anhänger an.

  • Die Frage ist so einfach nicht zu beantworten.
    Ich gehe mal davon aus, dass Aggregat soll ganz normal hinter einem W50 gezogen werden und Du meinst keinen Sonderfall wie Baustellenverkehr, Fahrt von Baustelle zu Baustelle oder LoF-Betrieb
    Das mit dem Folgekennzeichen (auf 07er) würde ich mit dem SVA vorab klären. Das lässt sich sicher in den Papieren amtlich vermerken.... vor allem können die dann festlegen ob trotz des angehängten Aggregates die 07er Bedingungen des Zuges erfüllt werden.
    Es gibt ja so alte Notstromer, die z.B. rein vom Gesamtbild her z.B. gemeinsam mit einem TLF 16 eine Kraftfahrzeughistorische Einheit bilden... in diesem Fall sollte einer Fahrt zum Treffen mit diesem Anhänger nichts im Wege stehen. Die Fahrt zur Baustelle des Kumpels fällt aber aus... bei 07er wäre das mit oder ohne Anhänger nicht gedeckt. Eine vorherige Absprache /Freigabe dieses Zuges durch das SVA macht auch deshalb Sinn, weil unterwegs einer meinen könnte (je nach dem wie der Anhänger aussieht)... dessen Typenschild zu lesen und (ich kenne den Anhänger nicht, daher spekuliere ich jetzt). So könnte es ja sein das Dingens wiegt 1,0t und hat keine Bremse und nun wirst Du mit 50km/h gelasert... und an Deinem Anhänger sind außerdem keine 25 Schilder dran.... spätestens dann haste ein Problem, selbst wenn die Jungs vor Ort den 07er Zug so akzeptieren. Haste aber vorher im SVA das Gespann so eintragen bzw. als 07er Zug so freigeben lassen und das SVA erteilt Dir für den Zug keine Auflage (z.B. nicht schneller als 25 km/h plus 25er Schilder hinten, sowie links und rechts... ) dann ist alles gut.


    Handelt es sich um ein modernes Aggregat gelten eben die normalen Zulassungsvorschriften, denn hier ist keine 07er taugliche Fahrt denkbar... ich würde es nicht drauf ankommen lassen.


    Ist der Einachser ungebremst darf er nicht schwerer als 750Kg sein, auch wen Dein ZF 1,5t ungebremst ziehen dürfte. Mit Auflaufbremse gebremst darf der Anhänger max. 3,5t haben ohne das es gesonderte zulassungsbezogene Geschwindigkeitseinschränkungen gibt.
    Mit einem 750kg ungebremsten Anhänger hat man auf jeden Fall die Variante gewählt, die Unterwegs im Falle an den "Oberkorrekten" zu geraten, den wenigsten Anlass bietet nachzudenken und Vorschriften zu wälzen... Es bewegt sich dann alles im normalen Allgemeinbekannten...

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