Welche Originalunterlagen zu TSA aus Görlitz

  • Hallo liebe Forumsmitglieder
    Ich bin bei einer Google-Suche auf dieses Forum gestoßen und hoffe hier kann mir vieleicht jemand weiter helfen.
    Ich bin Mitglied einer freiwilligen Feuerwehr. In unserem Besitz befindet sich seit ca. 20 Jahren ein Tragkraftspritzenanhänger aus dem Feuerlöschgerätewerk Görlitz, Bj. 1962.
    Dieser wurde nur beschafft, weil er umgebaut werden sollte. Dies hat aber nicht geklappt. Er war bei uns auch nie wirklich im Dienst.
    Jetzt wollten wir ihn veräußern, aber der Käufer wollte Papiere dazu. Leider haben wir keinerlei Unterlagen. Auch die Wehr, von dem wir ihn haben, hatten nix. Vermutlich war der Hänger in neuerer Zeit nie in Dienst, so das er selbst zu DDR-Zeiten nicht "zugelassen" war, also auch nicht beim KSA gemeldet.
    Ein Dekra-Mensch wollte mir jetzt erklären, das diese TSA damals nie eine richtige ABE hatten sondern das da nur eine Art "Beipackzettel" mit den techn. Daten dazu war! Eine Betriebserlaubnis wurde nur später erstellt, das der KSA diese Teile im Schadensfall richtig zu ordnen konnte.
    hat vieleicht irgend jemand ne Ahnung ob das stimmt bzw was für Papiere bei der Auslieferung an die Wehr damals bei so einem Hänger dabei waren?
    Vielen dank für eure Hilfe.


    Mit freundlichen Grüßen
    Sven Geßner
    FF Blankenstein/Thüringen

  • Hallo und guten Abend Also ich habe zwei davon privat und beide hatten natürlich keine unterlagen.... Kann dir aber nicht sagen ob das immer so war... Unser umliegenden wehren haben auch keine unterlagen... da die meist hinterm Tanker laufen Es sollte aber kein Problem sein diese ganz normal bei der Dekra abnehmen zu lassen und dann ist doch alles gut. Also... dann mal viel Erfolg
  • Hallo,


    ich will versuchen weiter zu helfen.
    hab hier paar Unterlagen zum STA - welcher ja aber nur im Innenausbau ein anderer Anhänger war.
    Vllt lässt sich ja damit etwas Anfangen.

  • Diese Anhänger hatten zu DDR zeiten keine Zulassung bzw. Kennzeichen. Erst seit ein paar jahren müssen diese Anhänger auch bei der Feuerwehr zugelassenen werden vorher liefen sie mit einen Folgekennzeichen (Kennzeichen von Zugfahrzeug ) es wird also rechtproblematisch sein Papiere zu finden.
    Bei einer Vollabnahme bei z.b. der Dekra wird es keine Probleme geben.

    Den IFA in seinem lauf hält weder Ochs noch Esel auf.

  • Bingobaer hat Recht. Zu DDR Zeiten waren diese Anhänger kein separates Fahrzeug, sondern Bestandteil des eigentlichen Fahrzeugs. Am deutlichsten erkennbar an der Feuerwehr Bezeichnung des Robur LO LF8 TS8 STA
    STA = Schlauchtransportanhänger
    Solange die Typenschilder noch dran sind, ist eine Vollabnahme aber kein Problem. Habe ich selber auch schon mit einem STA gemacht.
    Viel Erfolg und Gruß

  • Hallo und vielen Dank für die Antworten. Das mit den Kennzeichen ist mir schon klar. Hatten selber mal nen LO mit STA. Selbiger hat jetzt auch ein Kennzeichen. Mir geht es aber um eine ABE. Irgend ein "Identifikationspapier" muss doch zu den Dingern dazu gewesen sein, damit ich auch beweisen kann, das der Hänger mir gehört! Zumindest unser STA hat eine Betriebsgenemigung, der ist allerdings schon Bj. 85. Der TSA ist aber 62...


    Mfg
    Sven

  • Das wirst du kaum hin bekommen. Ich musste bei der Zulassung meines BLA eine eidesstattliche Versicherung abgeben das der Anhänger mir gehört. Du musst als Verkäufer nicht weiter als einen Kaufvertrag machen um den Rest muss sich der Käufer kümmern.

    Den IFA in seinem lauf hält weder Ochs noch Esel auf.

  • Hallo,
    Nein Du brauchst keinen "Eigentumsnachweis". Ein Kaufvertrag z.B. mit dem Traditions- oder Feuerwehrförderverein reicht völlig aus, max. noch ggÜ. der Zulassungsstelle Eidesstattlich erklären redlicher Eigentümer zu sein. Anhand der Fahrgestellnummer ist schnell geprüft ob zu diesem Anhänger schon mal eine Zulassung existierte oder nicht bzw. ob da ggf. unklare Eigentumsverhältnisse eine Rolle spielen.
    Auf dem Typenschild des TSA steht alles drauf was Du für die Zulassung brauchst. Den Rest hat die DEKRA in den Betriebseigenen Unterlagen. Die Dekra wieder interessiert nicht wem der Anhänger gehört. Die sehen nur nach ob der i.O. ist. Eine ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) ... gibt es nur für Fahrzeugteile bzw. für Fahrzeuge die selbst nicht zulassungspflichtig sind. z.B. Mopeds mit einem Versicherungskennzeichen... diese brauchen auch nur eine BE (Betriebserlaubsnis)... diese ist z.B. für alte DDR Mopeds beim KBA hinterlegt. Diese BE muss man ja mitführen, oft ist ist die aber lange, lange weg... Die kann man sich aber hier ganz einfach beim KBA bestellen: [KBA BE bestellen]
    Bringe den TSA in Schuss und fahre zur Dekra....
    Als Tipp: Lass Dir gleich noch einen Dachaufbau mit eintragen. Bei mir haben wir das so regeln können, dass in den Papieren bei der Fahrzeughöhe einfach 15cm draufgerechnet wurde und unten im FzG-Schein steht. (Höhe incl. Dachaufbau). Nun fragt z.B. kein Kontrollbeamter wo die ABE für den selbst-geschweißten Dachträger ist.
    Außerdem würde ich den Anhänger auf 750KG ZGG zulassen. Hat den Vorteil, das man den hinter einem 7,5t Fahrzeug den kleinen Anhänger mit der C1 fahren darf. Behält er die 900KG ZGG... brauchst der Fahrer C1E, für Klasse 3 Inhaber ist das alles kein Problem. Also mal den zukünftigen Nutzerkreis rein Führerscheintechnisch im Auge behalten.

  • Mein Dekra Prüfer meinte auf 900 kg zulassen geht nicht mehr höchstens wenn er ihn auf 25 km/h schreibt. Und einen Bestandschutz gibt es wohl nicht mehr.

    Den IFA in seinem lauf hält weder Ochs noch Esel auf.

  • Hallo
    Unser STA wurde aber mit 900 kg zGg zugelassen.
    Bleibt der TSA als solches erhalten, geht das auch. Hier geht's um die nicht vorhandene Auflaufbremse, die ab 750 kg vor geschrieben ist. So weit war ich auch schon...:-P


    Mfg Sven

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