Fehler beim Anmelden meines W50 bei der Anhängelast

  • Hallo, ich habe heute meinen W50 angemeldet. Bei der Zulassungsstelle ist ein Fehler unterlaufen und zwar haben sie anstatt 12000 kg Anhängelast 1200 kg eingetragen. Wie kann ich das ändern lassen? Ich nichts weiter wo das drin steht wieviel er wirklich hat und den alten Fahrzeugschein haben die behalten. mfg

  • tach
    besorg dir ne kopie von einem anderen LAZ fahrzeugbrief und geh noch mal hin.dann sollten die das ändern.
    unten im anhang steht die anhängelast aber nicht zufällig richtig?

    Links stehen Bäume,Rechts stehen Bäume und mittendrin sind IFA Träume!

  • Moin. Das stimmt so nicht ganz. Wenn die Einleiter bremsanlage schon Serienmäßig mit dran war spielt das keine Rolle. Und weil es eine Zugmaschine ist, brauchst du ja einen bremsanschluss für hinten. Und dann darfst du halt nur Anhänger bis 25km/h ziehen. So war es zumindestens bei mir. Gruß Flori
  • tach
    was für eine bremse verbaut ist hat doch mit der anhängelast die eingetragen ist nichts zu tun.das eine einleiterbremse nur bis 25 km/h zugelassen ist ist richtig.für höhere geschwindigkeiten brauchst du eine " durchgehende bremsanlage" also zweileiterbremse.
    wenn du einen LAZ hast dann kannst und darfst du die 12 to anhängen weil das fahrzeug dafür ausgelegt ist(verstärkte hecktraverse,bk 63)

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  • Hallo


    und wie willst Du 12 Tonnen abbremsen???
    Für die Landwirtschaft gab es in den 90er Jahren eine Ausnahmeregelung.
    Bei uns in der Gegend bekomst Du nur eine eintragung bis 750 Kg bei Einleiterbremsanlage, da spielt die Hecktraverse keinerlei rolle.

  • Hallo


    und wie willst Du 12 Tonnen abbremsen???
    Für die Landwirtschaft gab es in den 90er Jahren eine Ausnahmeregelung.
    Bei uns in der Gegend bekomst Du nur eine eintragung bis 750 Kg bei Einleiterbremsanlage, da spielt die Hecktraverse keinerlei rolle.


    Sorry, aber das ist Unsinn.
    Einleiterbremsanlagen bringen auch 40t zum stehen, es ist lediglich die Art wie die Bremse des Anhängers vom Zugfahrzeug aus angesteuert bzw. mit Druckluft versorgt wird.
    Die angesprochene Ausnahmegenehmigung bezieht sich auf die nach STVO zulässige Höchstgeschwindigkeit von 25km/h bei Einleiterbremsanlagen, sodass das Gespann dann 40 bzw. 60km/h fahren darf, was dann immer noch bedeutet das W50 mit Einleiterbremsanlage nicht auf die BAB darf.
    Die 750kg die du ansprichst sind für UNGEBREMSTE Anhänger, obwohl es da auch Fahrzeuge gibt die mehr als 750kg eingetragen haben, wenn ich mich recht erinnere hat z. B. der Robur der Feuerwehr 1500kg eingetragen.


    Grüße in die Nacht.


    Steve

  • Hallo. ich habe auch 1500kg ungebremst eingetragen. Kenne auch noch mehr. die Leute mit Kugelkopf dran müssen ja auch mehr als 750 eingetragen haben.

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