Keine Ahnung wie die das gemacht haben.
Läuft jedenfals nur auf halbe kraft und zieht dir nicht mal mehr den Schlipper vom Arsch aber zum Kartoffeln abfahren reicht es wohl.
Aber darum gehts ja nicht,die Sache ist ja wenn die das ding so ablasten und auf 25Km/h runter bekommen muss doch auch die Möglichkeit bestehen 40Km/h Zugmaschine drauß zu machen.
Achso Sohnemann sagt grad schaltbar nur 1-3.Gang + Untersetzung.
Mfg.Mario
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Ahh, darum geht's
guckst du hier http://www.tuev-nord.de/de/fue…/klassen-l-und-t-8738.htm , da ist alles erläutert...
mit der L darf er im Solo Betrieb nicht schneller als 40kmh fahren und in Kombinationen nicht schneller als 25kmh, ganz einfach das nächste wäre die T, die geht bis 60kmh unter da auf der Seite genannten Voraussetzungen...warum seine Kolchose den fuffi nicht nur auf 40kmh gedrosselt hat, wissen nur die Besitzer...vielleicht gab es mal ne andere Regelung früher oder es war mal ne AHK dran mit Einleiterbremsanlage oder, oder, oder wenn er nicht mehr zieht richtig, wird auch was an der ESP gestellt worden sein...frag dein Sohnemann mal, ob da ein DZM drin ist und falls ja, bis wieviel u/min der anzeigt bei Vollgas...ich könnte mir vorstellen, daß da entweder ne andere ESP drin ist oder man hat evtl. den Ausschub der Regelstange verkleinert und verblombt...
viele Grüße
maffi
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Mahlzeit,
ich bilde mir ein zu wissen, dass Sohni trotz aller Ablastungen und Drosselungen nur beruflich mit dem Gefährt unterwegs sein dürfte. Mindestens bis zu einem bestimmten Alter. Ansonsten kann die Fuhre Kies für`n Nachbarn nach Feierabend schnell man die letzte Ausfahrt geswesen sein...Aber da gibt es wirklich (auch z.B. beim ADAC auf der Seite) ellenlange Aufsätze zum Thema. Teilweise sogar in Menschensprache und nicht nur auf Beamten-Deutsch.
Prost!
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Hat mal jemand ermittelt was das Führerschein Upgrade in Polen möglich ist und was es kostet ?
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Für das Upgrade brauchst aber einen Hauptwohnsitz in PL an dem Du Dich mehr als einen halbes Jahr aufgehalten hast, das meiste was dort angeboten wird ist halbseiden... Zuständig für die Erteilung einer FE ist die Wohnsitzbehörde. Übrigens für den Fall man will damit in Dt. ein Fahrverbot "overgraden" dem sei der Zahn gezogen. Das Fahrverbot bleibt Dir auch mit PL Lappen erhalten.
Zitat
Ich bilde mir ein zu wissen, dass Sohni trotz aller Ablastungen und Drosselungen nur beruflich mit dem Gefährt unterwegs sein dürfte. Mindestens bis zu einem bestimmten Alter. Ansonsten kann die Fuhre Kies für`n Nachbarn nach Feierabend schnell man die letzte Ausfahrt geswesen sein...
Damit liegste ziemlich richtig.
1. LOF Zulassung ist Zweckgebunden, Kies fahren für Nachbars Baustelle ist nicht... Wenn man Kies drauf hat, dann bitte um den schweren Ackerboden für ein Alpenkräuteracker aufzumischen.... d.h. alles was anderen als den LOF Zwecken dienst (Umzugsgut, Kies zum bauen etc. selbst Winterdienst kann problematisch werden -ist aber auf Antrag genehmigungsfähig.
Ablastungen sind jederzeit möglich und die wirken sich auch auf den benötigten FS aus. Das (nachträgliche) ändern der Vmax ist durch blockieren von Gängen etc. ist zwar möglich und trägt auch der Tüv ein, doch ändert das nichts am benötigten Führer schein. Es gab diesbezüglich mal eine unklare Rechtslage, daher gibt es noch das eine oder andere KFZ welches durch blockieren eines Ganges "gedrosselt" wurde, in dem ein Menschlein mit einem Ur-alt-DDR Lappen sitzt und der irrig annimmt er darf das.... Die bauartbedingte Vmax seines umgebauten "Panda" änderte sich dadurch aber nicht und er fährt faktisch ohne Lappen.. Welchen Vorteil die Drosselung haben kann wenn man auf 25 km/h eintragen lässt...? Vorteile bei Steuern und Versicherung, die ich jetzt nicht blicke mögen das sinnvoll machen, aber an der benötigten FS-Klasse ändert das nichts. Richtigerweise kaufen die sich heute ein "Petra" mit Mopedmotor und Versicherungskennzeichen, und das Teil ist eben von Hause aus auf 25km/h und nicht mehr ausgelegt. Das Schild mit den 25 gehört dann übrigens nicht nur hinten dran..."Durch die Bauart bestimmt" im Sinne der nationalen (deutschen) Schlüsselzahl 175 (vgl. Anlage 9 zu § 25 Abs. 3 FeV) ist die Höchstgeschwindigkeit nur dann, wenn sie ihren Grund in der konstruktiven Beschaffenheit derjenigen Bauteile hat, die die Fortbewegung des Fahrzeugs ermöglichen, z. B. Fahrgestell, Bereifung, Motor und Getriebe. Es genügt nicht, wenn einzelne technische Vorkehrungen verhindern, dass eine weiterbestehende höhere Fahrleistung lediglich faktisch nicht ausgenutzt werden kann, wobei es nicht darauf ankommt, mit welchem Aufwand solche Einrichtungen eingebaut oder außer Kraft gesetzt werden können (OVG Münster, VRS 90, 237; BayObLG VRS 59, 390 = DAR 1980, 375)." Siehe [Hier]
Das heißt für den benötigten Führerschein ist es egal ob der Fuffi um den 4 und 5. Gang kastriert wurde und ob in der Zulassung jetzt 25 oder 40 km/h steht... Für einen W50 der Kartoffeln vom Acker holt und ein ZGG über 7,5t hat braucht er die "C" ZGG unter bzw.= 7,5t die "C1". Mir fällt kein W50 ein dessen Bauart Vmax je unter 25, 40, 60km/lag ... ohne das der Fuffi durch Umbau kastriert wurde? Selbst die ADK, welche eine SAM Zulassung haben fahren vom ohne Umbau 70ig.
Insofern rate ich hier zur Vorsicht.... Und ein Fuffi ist ein Fuffi kein Traktor -
Hallo Männer
Hab ja frei und mir das heute mal zeigen lassen von meines Sohnes Fa.
Hier der Hacken,der Ludwig ist um 1,30m eingelaufen inklus.Kippwanne und hat nur noch eine Zuladung von 1,5T.
Abgenommen vom Tüv (De...) als Selbst fahrende Arbeitsmaschine (Tracktor).
Alles eingekürzt Wellen Getriebe nach vorn und und der Aufwand ist doch die ganze Arbeit nicht Wert,und der Sinn ????? naja muß ich nicht verstehen.
Diese Abname ist aber nicht mehr machbar,hab gleich beim Tüver nachgefragt,und ich würde auch Ludwig nicht kürzen zudem sieht das doch Escht Bescheuert aus .
Der ist zu fahren mit Klasse L.
Mfg.Mario -
Vielleicht gibt's ein paar Fotos von dem Kurzen, damit wir uns ein Bild machen können? Dennoch hat sich offensichtlich jemand unheimlich viel Arbeit gemacht. Hut ab!
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Hm,
SAM, Ablastung und Kürzung des Fahrzeuges alles gut -doch ändert das meiner Einschätzung nach ja nichts an der durch die Bauart bedingten Vmax.
Wer steht denn als "Hersteller" in den Fahrzeugpapieren und was als "Typ". Solange da noch irgendwie VEB IFA Lu-felde und W50 drinn steht.... und nicht irgendwie VEBSondermaschinenbau... und als Typenbezeichnungen irgendwas... wie SMB 15 bleibt das Ding ja bei einer nach geltenden Rechtsprechung mit einer bauartbedingten Vmax von etwa 70km/h ... denn die jetzt 25km/h sind durch einen mehr oder weniger aufwendigen Umbau erfolgt... Für den FS zählt aber welche Vmax, die ursprüngliche Konstruktion ihrer Bauart nach erlaubte, und einen W50 mit einer bauartbedingten Vmax von unter 70 kenne ich nicht.
Nur weil ein Sondermaschinenbau, Fahrerhaus und Rahmenteile von einem W50 verwendet hat muss es ja kein W50 sein. Wenn es also kein W50 sondern eben ein SMB 15 ist ... dann kann auch die Bauartbedingte vmax eben die sein, die der Sondermaschninenbau dort angab.
Ich wäre, sofern das Ding noch ein W50 ist, mit der Ansage den kann man mit Klasse "L" fahren sehr vorsichtig... ich würde da nicht meine Hand für ins Feuer legen, dass hier im Falle einer Kontrolle nicht doch eine Anzeige kommt. Einfach mal den Beschluss des OLG lesen den ich verlinkt hatte. -
das Urteil bzw. die Begründung ist Klasse. also sind die umgebauten 25 km/h- Karren wahrscheinlich meistens rechtlich nicht i.O. Blockieren von irgendwas reicht nicht. Wenn man dann bedenkt, das ein Führerschein für B oder C unter 2 k€ zu erwerben ist, wird die Umbauerei immer unverständlicher Die umgebauten Böcke kosten ja auch einen Haufen Geld
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Die Karre und er Umbau sind rechtlich i.O. er nutzt nur nichts in Bezug auf die erforderliche FE. Der Umbau und die Fehlerhafte Bewertung der Prüforganisation ändert nichts an dem benötigten Führerschein und dem Ärger der sich mir an den Hals wirft. Es gibt ja Leute die haben einen Klasse "B" Schein und fahren so einen Umbau -weil Ihnen die Karre ungedrosselt zu schnell ist. Die wollen auf Mobilität nicht verzichten aber auch keine 90ig mehr fahren (können) weil sie das nicht mehr blicken und anstatt den FS abzugeben, fahren sie eben einen gedrosselten PKW... völlig o.k. Die meisten haben allerdings nicht den richtigen Führerschein, ich hatte bisher erst einen Fall indem der Fahrzeugführer eine "B" hatte, alle anderen waren ohne FE unterwegs. Ganz davon ab, das viele dieser angeblich gedrosselten deutlich schneller als 25km/h unterwegs sind. Sieht man sich die Kisten an... ist dann der dritte Gang doch frei... und das Geschwindigkeits Schild nur hinten dran aber es fehlt Rechts und Links... Unter diesen Umständen wird es dann schwer für Betroffenen sich herauszureden.
Die technischen Fakten über die erforderliche FE sind völlig klar. Die objektiv ist das KFZ wurde ohne notwendige FE geführt worden. Das Gericht diskutiert "nur noch" ob der Betroffene das wusste, es wissen konnte... es fahrlässig nicht wusste oder ob er sich in einem Irrtum befand den er auch nicht auflösen konnte. Letztlich ist das am Ende eine philosophische Frage, für den Betroffenen ist es eine Frage des Strafmaßes bzw. ob es am Ende nur ein "blaues Auge" gibt, d.h. keine Strafe, weil "Verbotsirrtum".... (P.S. alle Mitleser können sich darauf nun nicht mehr berufen... )
Frage ist natürlich auch, darf die Dekra aufgrund eines solchen Umbaus eine andere "bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit" eintragen, weil diese damit ja den Irrtum befördert, soweit ich das weiß dürfen und machen es die Prüforganisationen nicht mehr. Heutzutage muss da der Motor wirklich ein kleinerer werden und das Getriebe auch ein anderes. Solange die Vorrichtungen zur Geschwindigkeitsreduzierung mit verhältnismäßig geringfügigem Aufwand ohne grundlegende Eingriffe in die serienmäßig vorgegebenen technisch-konstruktive Beschaffenheit des Fahrzeugs wieder beseitigt werden können, bleibt es bei der "alten" bauartbedingten Vmax. Gänge mechanisch blockieren... und eine Plombe an der ESP.... reichen da lange nicht. Wie gesagt ich wäre da sehr vorsichtig und so wie ich die Kollegen hier kenne gibt es eine Anzeige fahren ohne FE, wenn der Fahrer des 25km/h Panda keine Klasse "B" hat.