Der dem Erscheinungsbild von vor über 30 Jahren nicht mehr entspricht. Sorry wenn du an irgendeinen Karrieregeilen geraten würdest könnte es Probleme geben mit dem H .
Was hast Du heute an Deinem IFA geschraubt?
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Hallo
das ist nun mal so das nicht nur das Alter eines Fahrzeugs eine Rolle spielt beim H-Kennzeichen.Ich wünsch dir das du immer einen Sachverständigen findest der so viel Humor hat und hinter der Fassade einen Oldtimer erkennt,ich kenne hier in der Brandenburger Provinz jedenfalls keinen der das könnte.
Mal zum nachschauen:einen Teil eines aktuellen DEKRA Oldtimergutachtens,nach solchen umfangreichen Umbauten wie auf den Bildern zu sehen,braucht man ja sowieso ein neues Gutachten.
Grüße -
Der hier ist auch mit h Kennzeichen [IMG]http://img.tapatalk.com/d/14/06/06/yve4ymej.jpg[/IMG]
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pepino
es will Dich hier ja keiner ärgern....sondern nur vermeiden, dass Du vielleicht eine böse Überraschung erlebst.
An Deinem Blechle prangt ein großes "B-...", daraus schlussfolgere ich, das dieses Fzg. auch ab und an in der Umweltzone fährt oder steht...., dass heißt normal in der Stadt Plakettenpflicht, die Plakette brauchste nicht weil Dein "B- ..." auf "H" endet. Leider wissen das die wenigsten beflissenen Politessen in B. (habe das schon zweimal mit unserem Barkas durch, der auch "nur" ein auf "H" endet.... obwohl unser Barkas voll dem Original entspricht, haben die zunächst mal pauschal das "H" in Frage gestellt, ich musste das Gutachten und aktuelle Fotos einsenden bis die aufgegeben haben.Zu den Oldtimerkriterien siehe [LINK]
Zitat3.2.1.1. Außenhaut
Nur originales und zeitgenössisches Erscheinungsbild zulässig.
Nur Originalwerkstoff bzw. bei Anbauteilen anderer freigegebener Werkstoff zulässig.
3.2.1.2. Lack
Nur zeitgenössische Farbgebung zulässig, d. h. gemusterte Lacke und/oder Motive (Airbrush)
nur zulässig als zeitgenössische Designvariante, Reklamemotiv oder damalige Firmenaufschrift.Es gibt sogar Straßenverkehrsämter, da sieht sich der Mensch in der Zulassungsstelle, das Fahrzeug mit dem Oldtimergutachten in der Hand vor der Erteilung des Kennzeichens an.... d.h. ein Umzug oder eine sonst erforderliche Umschreibung kann das Ende des "H" sein... Ich kenne einen Barkasfahrer der hat sich die Tieferlegung und Alu´s bei der Dekra eintragen lassen und dann auf der Zulassungsstelle bei der Neuerteilung des Fahrzeugscheines gewundert, dass plötzlich die „0098“ nicht mehr drinne stand... und das "H" war weg.... da half keine Aufregung.... das hat der Dekramensch nämlich gleich mit ausgetragen -aber wohl nichts gesagt...
Ich will Dich von nichts abhalten.. nur eben sensibilisieren.. und vor einem bösen Erwachen schützen..
@Bingobär, dazu braucht es nicht mal einen besonders Karrieregeilen... fahr mit dem Auto auf die Prüfstraße der Dekra in Potsdam zur jährlichen Hauptuntersuchung und das "H" ist ab... Ich fahr da nie wieder hin.... letztes Jahr stand meine Stammwerkstatt im Hochwasser und in einem Anflug von Wahn bin ich dahin. Der hatte doch glatt etwas an der nicht "Originalität" meiner Staukästen zu mosern.... und wollte mir an´s "H". Nach einiger Diskussion und großer Beratung hat man sich geeinigt, das diese Kästen auch hätten 67` schon hätten gebaut werden können und diese außerdem der Erhöhung der Sicherheit dienen, denn ob wohl mein Bj. keinen seitlichen Unterfahrschutz braucht.... wären die Kästen "grundsätzlich geeignet" und wären ein zusätzlicher Schutz für die Radler und Fußgänger die ich immer überfahre und von daher gerades ... o.k. aber eintragen wollte das o.k. dann doch keiner.
In den Innenraum habe ich die Bande daher lieber nicht erst gucken lassen....
Denn:Zitat3.2.8.1. Sitze und Gurte
Nur Originalausführung oder zeitgenössische Umrüstung mit damaligem Prüfzeugnis zulässig;
wahlweise Ausführung aus Fahrzeugbaureihe zulässig. Sitzbezüge nur original, ähnlich oder zeitgenössisch zulässig. Nachrüstung von Gurten zulässig, wenn fachgerecht eingebaut.
Und die sind bei mir definitiv nicht mehr original....HU lasse ich daher immer bei einer Prüforganisation machen, die nix an der Fahrzeugart ändern kann.... und bin da was das äußere des Fahrzeuges angeht sehr vorsichtig.
Das die Pritsche ein "H" hat ist erklärlich siehe:
Zitat3.4. Spezifische Besonderheiten bei Nutzfahrzeugen
Bezüglich der allgemeinen Baugruppen gelten sinngemäß die vorstehenden Festlegungen
für Fahrzeuge.
3.4.1. Aufbau
Nur Original-Aufbau oder originalgetreuer Nachbau oder zeitgenössische Variante zulässig.
3.4.2. Lack
Nur zeitgenössische Reklamemotive und Firmenaufschriften zulässig.
Und Wulle-Bier kommt in diesem Aufzug daher... -
Wir werden es beobachten , selbst meine mutter findet ihn schön vielleicht gehts dem tüv man ja genauso. Und in den 70 ger gabs auch schon braune Autos
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Farbe, Erscheinungsbild,Werbung (und vernutlich auch die Ladung) entsprechen dem Original genau wie es in den Gutachten abgefragt wird,also alles in Ordnung.Und wenn man sich deine Bilder so anschaut??????da wird es sehr schwer werden einen historischen Zusammenhang herzustellen.
Grüße -
Das "schön" stellt bestimmt nicht mal der Prüfer in Frage. Schön ist es auch!
Es gab auch braune Autos... Nur gab es nie einen LF -16 in Holzoptik.
Würdest Du eine Pritsche im zeitgenössischem Stil draus machen wäre es für "H" auch o.k. ....
Nur fürchte ich, dass Du mit dem Äußeren Deines Fahrzeugs Dein "Glück" arg auf die Probe stellst.... und man im Falle es geht schief nicht wirklich von "Pech" reden kann....
Du kennst doch sicher diese kleinen Mängelberichte, welche die Polizei bei Bedarf ausstellt. Normalerweise hat der Polizist da kein Ermessen, wenn er Dein Auto so feststellt. Er wäre nach seinen Vorschriften gehalten Dir einen Mängelbericht auszustellen und bei Mängelabnahmebestätigung "Dekra" anzukreuzen. Macht er´s nicht riskiert er seinerseits Ärger.... Während der "normale" Streifenbeamte vielleicht noch mit "Unkenntnis" seinem Vorgesetzten entgeht .... sieht es schon anders aus, wenn Du mal in eine LKW - Kontrolle kommst...
Wie gesagt, ist ein schönes Auto. Optik gefällt mir auch... Bitte nur nicht wundern und auf andere schimpfen, wenn Dein "H" mal weg ist... -
Ich schimpfe nicht , ich beobachte und berichte dann . Ich scann mal mein Gutachten und poste es mal zur diskussion.
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wer nicht wagt, der nicht gewinnt
und wenn man so sieht wie bunt manch oldi ist in B... dann dürften die ja alle kein H haben
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Hallo,
ich schalte mal jetzt meinen "ichstellmichmaldumm"-Modus ein.
Soweit ich verstanden habe ist doch der sogenannte Anforderungskatalog nur eine Begutachtungsempfehlung - keinesfalls hat das Ding gesetzeskraft.....
Und jetzt mein dummer Gedanke: selbst wenn darauf Bezug genommen wird so ist es doch nur eine Leitlinie für die §23 STVZO - Untersuchung. DIe hat der pepino aber schon hinter sich.
Wenn er jetzt zur HU fährt ist das doch eine "normale" Prüfung nach §29 STVZO.....Gruß UPSMann
Dein IFA Projekt
Dein IFA Projekt