Hi,
jetzt wird mir wieder klar warum in meinem Schein 7490 Kg stehen...
Ansonsten würde ich das ganze auch an der Bestimmung zum gewerblichen Transport festmachen.
Das man sich "befreien" lassen muss lese ich da nicht raus, befreien lassen kann man sich ja nur von einer bestehenden Pflicht -wenn aber keine Pflicht besteht -geht jede Befreiung ins Leere.
Auch die "befreiten" sind per Gesetz befreit und müssen das m.E. nicht vorher bestätigen, es zählt hier der Zustand bei Antreffen.
Ein Fahrzeug auf eine Privatperson zugelassen, mit "H" am Blech auf dem Weg zum Treffen, oder ein TLF, Drehleiter, oder Trucktrail Fahrzeug dürfte da kein Problem haben. Etwas anderes ist es bei den Mitfahrern, deren Fahrzeuge unter der Woche gewerblich arbeiten und am Wochenende zur Pflege des Kulturgutes eingesetzt werden. SchulzLiesten hat so eine Doppelnutzung für Ihn dürfte es Sinn machen sich bei Toll-Collect nach einer Einzelfall-Lösung zu erkundigen. Das er bestimmte Fahrten als zu Sport und Freizeitzwecken deklarieren kann. Da wäre es praktisch, wenn er bei diesen Fahrten einen Wohnwagen auflädt um den Freizeitzweck hervorzuheben.