Hallo Felix...
Sag mal... Wo Krieg ick denn son Befreiungsfomular her...
Grüße hummel
moin Hummelchen,
viele Grüße
maffi
Hallo Felix...
Sag mal... Wo Krieg ick denn son Befreiungsfomular her...
Grüße hummel
moin Hummelchen,
viele Grüße
maffi
In den Gesetzen bedeutet ab 7.500 kg einschließlich 7.500 kg ZGG. Daher muss der 7.500 ZGG-LKW u.a. halbjährlich zur SP und darf auf Landstraßen nur 60 km/h fahren. Mit dem Mauttthema wird es jtzt noch interessanter die 10 kilogramm weniger ZGG spazieren zu fahren.
Toll collect gleicht die Zulassungsdaten der erfassten Fahrzeuge jetzt automatish mit dem Zulassungsregister ab hab ich gelesen. Also eigentlich ziemlich modern.
Wenn nicht so ein Blödkram wie beim zoll mit der KFZ-Steuer passiert
Zur SP sagt der Gesetzgeber aber für Fahrzeuge über 7,5t. Gott sei Dank, sonst müßte ich da ja auch immer hin.
Sp nur bei lkw....jetzt macht euch nicht gegenseitig verrückt
bei womo nicht!!! Auch nicht , wenn die Zulassungsstelle was anderes behauptet, die haben das nicht jeden tag und leider nicht immer ahnung. Ich muss das jedes jahr beim anmelden erklären.
Nein natürlich nicht...???
Und das ist ja das "Problem"??? (Leider sind die Zulassungstellen überfordert was die neue(und oftmals auch alte ) Gesetzgebung anbelangt.
Selbst die "ausführenden" Stellen muß man noch aufklären... toll ist das...
Das ist genauso wennde tanken fährst.Bis dahin noch alles Gut.Fragst denn nach AdBlue kommt Bahnhof hinterm Tresen, da das "Auto" der Angestellten grad 25 oder waren es doch schon 40 macht...
Gute Nacht.
Hofffe habt alle schon für morgen mit Zirkel und Ährenkranz geflaggt Sorry ist schon heut!!!
...
Hofffe habt alle schon für morgen mit Zirkel und Ährenkranz geflaggt Sorry ist schon heut!!!
moin Torsten,
heute doch nicht beflaggen...am 7.10. erst
viele Grüße
maffi
..ne Woche vor und ne Woche nach macht man das Heute Sonst fällts doch keinem mehr auf
Moin allerseits
Das zum Thema Maut.
Original Mail.
Guten Tag Herr Liesenberg,herzlichen Dank für Ihre Anfrage vom 01.10.2015.
Fahrzeuge
mit einem zulässigen Gesamtgewicht gleich oder größer 7,5 t sind
mautpflichtig. Hat Ihr Fahrzeug ein zulässiges Gesamtgewicht laut
Fahrzeugschein von 7,49 t (siehe Punkt F2) ist diese nur mautpflichtig,
sofern es einen Anhänger mit sich führt.
Für Oldtimer kann ggf.
eine Mautbefreiung geprüft werden. Dazu bedarf es einer Zulassung mit
historischem Kennzeichen und der ausschließlich privaten Nutzung. In
diesem Fall senden Sie uns das Formular zur Mautbefreiung und eine Kopie
des Fahrzeugscheins an rueckfragen-mautbefreiung@toll-collect.de.
Für Fragen erreichen Sie uns gerne unter 0800 222 26 28.
Mit besten Grüßen
Ihr Customer Service
Inlandsanwahl: 0800 222 26 28 *
Auslandsanwahl: 008000 222 26 28 *
Fax: +49 180 1 22 26 28 **
* kostenfrei, Mobilfunkpreise können abweichen
** Innerhalb Deutschlands: Festnetzpreis 3,9 ct/min; Mobilfunkpreise maximal 42 ct/min
Postanschrift: Toll Collect GmbH, Postfach 110329, 10833 Berlin Besuchen Sie uns auch im Internet: http://www.toll-collect.de
Toll Collect GmbH
Geschäftsführung: Hanns-Karsten Kirchmann (Vorsitz), Thomas
Eberhardt, Hans-Peter Lenz, Robert Woithe Sitz der Gesellschaft: Berlin
Handelsregister: Amtsgericht Charlottenburg HRB-Nr. 83923