• Hi,
    jetzt wird mir wieder klar warum in meinem Schein 7490 Kg stehen...
    Ansonsten würde ich das ganze auch an der Bestimmung zum gewerblichen Transport festmachen.
    Das man sich "befreien" lassen muss lese ich da nicht raus, befreien lassen kann man sich ja nur von einer bestehenden Pflicht -wenn aber keine Pflicht besteht -geht jede Befreiung ins Leere.
    Auch die "befreiten" sind per Gesetz befreit und müssen das m.E. nicht vorher bestätigen, es zählt hier der Zustand bei Antreffen.


    Ein Fahrzeug auf eine Privatperson zugelassen, mit "H" am Blech auf dem Weg zum Treffen, oder ein TLF, Drehleiter, oder Trucktrail Fahrzeug dürfte da kein Problem haben. Etwas anderes ist es bei den Mitfahrern, deren Fahrzeuge unter der Woche gewerblich arbeiten und am Wochenende zur Pflege des Kulturgutes eingesetzt werden. SchulzLiesten hat so eine Doppelnutzung für Ihn dürfte es Sinn machen sich bei Toll-Collect nach einer Einzelfall-Lösung zu erkundigen. Das er bestimmte Fahrten als zu Sport und Freizeitzwecken deklarieren kann. Da wäre es praktisch, wenn er bei diesen Fahrten einen Wohnwagen auflädt um den Freizeitzweck hervorzuheben.

  • Moinsen,


    sobald im Fahrzeugschein als Zulassungsart "LKW ....." steht, ist man mautpflichtig bei einem zlgG >=7,5t. Auch mit dem H-Kennzeichen. Man kann sich bei Tollcollect als "nicht mautpflichtiges Fahrzeug" registrieren lassen.
    @Felix: Wenn bei Dir als Zulassungsart "Wohnmobil..." steht ist alles gut und du kannst mautfrei fahren.


    LG Thomas

  • Was Sonntagsfahrverbot und halbjährliche SP angeht war ja bislang immer von Fahrzeugen über 7,5t die Rede. Mein TLF ist abgelastet auf max 7,5t. Das betraf mich bis jetzt alles nicht. Aber mit dieser Maut ist das nun anders. Da heißt es plötzlich ab 7,5t. Da in meinen Papieren bis 7,5t drin steht macht mich das nun auch nachdenklich. Betrifft das denn wirklich nur den gewerblichen Güterverkehr?

  • Moinsen,


    sobald im Fahrzeugschein als Zulassungsart "LKW ....." steht, ist man mautpflichtig bei einem zlgG >=7,5t. Auch mit dem H-Kennzeichen. Man kann sich bei Tollcollect als "nicht mautpflichtiges Fahrzeug" registrieren lassen.
    @Felix: Wenn bei Dir als Zulassungsart "Wohnmobil..." steht ist alles gut und du kannst mautfrei fahren.


    LG Thomas


    moin Thomas,


    sorry das ich widerspreche, es hat diesmal nichts mit dem "LKW" in der Zulassung zu tun...guckst du Beitrag 8, da hatte ich es zitiert...


    claudiundmattes - wieso habt ihr euch 7,5t eintragen lassen ?( ;( die 10kg weniger machen schon immer sehr viel aus vom Papier her...ich würde es ja ändern lassen, auch wenn's nochmal Geld kostet ;)


    dann habe ich noch dasBundesfernstraßenmautgesetz - BFStrMG gefunden...dort steht auch wieder der Güterkraftverkehr drin, ebenso die Defintion der mautpflichtigen FahrzeugeZitat: "...mit Fahrzeugen im Sinne des Satzes 2 ist eine Gebühr im Sinne des Artikels 2 Buchstabe b der Richtlinie 1999/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 1999 über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege durch schwere Nutzfahrzeuge (ABl. L 187 vom 20.7.1999, S. 42), die zuletzt durch die Richtlinie 2013/22/EU (ABl. L 158 vom 10.6.2013, S. 356) geändert worden ist, zu entrichten (Maut). Fahrzeuge sind Kraftfahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen,
    1.
    die ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt sind oder eingesetzt werden und2.
    deren zulässiges Gesamtgewicht mindestens 7,5 Tonnen beträgt."


    viele Grüße
    maffi


    >>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>><<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<


    Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse :D ;)


    Wenn jeder an sich denkt, ist an alle gedacht...



  • Es wird wieder mal ein Gesetz verabschiedet und Keiner weiß so richtig was, dass ist wieder mal typisch Deutschland.


    Wäre schön, wenn es einen eindeutige Regelung geben würde, wo man genau nachlesen kann, wie mit "H" und "07" Kennzeichen oder Wohnmobilen über 7,5 t zu verfahren ist.

  • Moin alle hier.
    Also hab seid letzten Samstag Oldti.Gutachten mit Ablastung 7490Kg bin ich da dann eh raus weil keine 7500Kg ???
    Und 07 Nr.
    Mfg.Mario

  • maffi
    Hab damals nicht drauf geachtet was mir der TÜV Mensch da ins Gutachten geschrieben hat. War mir hinterher aber auch wurscht, weil ja SP und Wochenendverbot erst über 7,5t greifen. Vielleicht hat der TÜV´er aber auch absichtlich den vollen Rahmen bis 7,5t ausgenutzt. Beim TLF ist die Ablastung ja bekanntlich ne ganz knappe Geschichte.
    Wenn ich Deine Beiträge nun aber richtig verstehe betrifft mich die Maut ja aber trotz dem nicht. Ich mache ja keinen Güterverkehr. Das TLF ist noch nicht mal geeignet Güterverkehr zu fahren. Ganz gleich ob privat, oder gewerblich.

  • Erzkutscher : Du sprichst hier die allgemeine Ablastungsproblematik an, die hat aber nichts mit dem Beitrag hier zu tun. Das hatten wir schon mehrfach in anderen Tröööööts, auch wenn alles richtig ist, was du schreibst.


    Also, wenn jemand 7500kg im Schein hat, würde ich um 10kg ablasten, damit ist man raus. "Klingt komisch - ist aber so" Dumm, wenn es der Prüfer nicht gleich so eingetragen hat, weil viele Grenzen ab 7,5 beginnen.
    Hinsichtlich der Maut stimmt es, was Jelez-Fahrer geschrieben hat, man fällt als Womo und Werkstattwagen und was weiß ich was nicht drunter, sieht aber optisch erstmal von der Höhe etc. her so aus wie ein LKW und entsprechende Geräte und Menschen schlagen erstmal Alarm. Im Befreiungsformular sind auch explizit Wohnmobile erwähnt. Wenn die eigentlich keine LKW sind, warum werden sie dann bei der Befreiung aufgeführt??
    Ich habe jetzt die Befreiung beantragt, da von außen erstmal niemand genau weiß, dass ich ein Womo habe und um Kontrollen und Rauswinken zu sparen, ist das wahrscheinlich sinnvoll.
    Im alg Forum hat auch jemand beschrieben, dass die BAG immer das Kontrollgerät per Funk ausliest, wenn die vor einem her fahren. Wenn es keins gibt, halten die einen erstmal an. Ging mir selbst schon so bei der Steyrüberführung.
    Die Antwort ist also: JEIN.
    Leider gibt es nicht diesen WhatsApp-Affen, der sich die Augen zuhält, der gehört hier eigentlich her. :-D

  • In den Gesetzen bedeutet ab 7.500 kg einschließlich 7.500 kg ZGG. Daher muss der 7.500 ZGG-LKW u.a. halbjährlich zur SP und darf auf Landstraßen nur 60 km/h fahren. Mit dem Mauttthema wird es jtzt noch interessanter die 10 kilogramm weniger ZGG spazieren zu fahren. Toll collect gleicht die Zulassungsdaten der erfassten Fahrzeuge jetzt automatish mit dem Zulassungsregister ab hab ich gelesen. Also eigentlich ziemlich modern. Wenn nicht so ein Blödkram wie beim zoll mit der KFZ-Steuer passiert

    Gewinne Zeit durch vorher Nachdenken.
    lura