Hallo, mich würde mal interessieren welchen Führerschein ich für die Beiden Maschinen benötige. Ich möchte mir nämlich meinen lang ersehnten Traum vom T174 erfüllen. Lg Robert
Welchen Führerschein für T174 und ZT 300
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Hallo Robert,
beim Bagger weiß ich es nicht, aber für den ZT brauchst Du Fahrerlaubnis T (großer Traktor)
Grüße Jens
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Moin
ZT geht mit Klasse B/L -
Ok ZT haben wir geklärt. Keiner eine Idee zwecks den 174er? Mfg Robert
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Ok ZT haben wir geklärt. Keiner eine Idee zwecks den 174er? Mfg Robert
Weiß nicht ob man noch extra nen Baggerschein braucht.
Mfg.Mario -
Prinzipiell sind Bagger führerscheinfrei
Ein Bagger hat eine baubedingte Höchstgeschwindigkeit von 4,6 km/h und gehört damit in die Gattung der Baumaschinen. Entsprechend der deutschen Straßenverkehrsordnung ist es daher nicht notwendig, einen speziellen Baggerführerschein zu machen. Auch ohne entsprechende Schulung ist es erlaubt, Bagger im Straßenverkehr und auf Baustellen zu führen. Viele Arbeitgeber, die Baggerführer einstellen, legen dennoch Wert auf Nachweise, mit denen man Kenntnisse im Umgang mit Baggern belegt. Zwar gibt es keinen Baggerführerschein, wie er zum Beispiel für Traktoren gemacht werden muss, einen Qualifikationsnachweis kann man dennoch liefern.
Mit dem Baggerausweis belegt man seine Kenntnisse
Es gibt in ganz Deutschland private Unternehmen, bei denen man sich zum Baggerführer ausbilden lassen kann. Dort findet man verschiedene Lehrgänge für Anfänger im Baggerfahren, aber auch für fortgeschrittene Baggerfahrer, die ihre Kenntnisse vertiefen wollen. Die Lehrgänge dauern in der Regel zwischen 5 und 15 Tagen. Die Schulungen bestehen aus theoretischen und praktischen Themen, die am Ende durch eine Prüfung abgefragt werden. Inhalte solcher Schulungen sind zum Beispiel die Steuerung von Baggern auf unterschiedlichen Untergründen, Standsicherheit auf unebenen Flächen, physikalische Grundbegriffe und vieles mehr. Baggerlehrgänge finden bevorzugt auf aktiven Baustellen statt, so dass man schon während des Kurses unter realen Bedingungen lernt.
Meine Info´s zu dem Thema...
abgegrüsst
R nny
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Hallo Robert,
"Ok ZT haben wir geklärt."
Nein, die nötige Führerscheinklasse für den ZT300 ist noch nicht ganz geklärt.
Da kommt es drauf an wie du ihn anmeldest und nutzen willst. Meldest du den ZT auf grünes Kennzeichen an und nutzt ihn auch nur für den LoF Zweck, reicht die Klasse B.
Wenn du selbst keine Landwirtschaft hast, bleibt dir als günstige Alternative eigentlich nur das H Kennzeichen. Da geht es dann wie beim LKW nach zulässigen Gesamtgewicht, also 7250kg, und somit brauchst du mindestens die Klasse C1.Der T174 zählt eigentlich als Selbstfahrende Arbeitsmaschine und somit reicht Klasse B.
MfG Patrick
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Hallo
für selbsfahrende Arbeitsmaschinen wie den T174 gibt es natürlich Regeln wie sie im öffentlichen Straßenverkehr zu führen sind.
bitte mal hier reinschauen: http://www.bfga.de/files/newsletter-07-13.pdfGrüße Bernd
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Hallo,
privat kannst du tun und lassen was du willst. Fängst du an außerhalb deines umfriedeten Privatgeländes zu baggern wird es komisch. Führerschein hast du mit dem PKW- Schein gemacht. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 20 km/h. Das fahren schließt aber nicht das baggern ein.
mfg mirco
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Mir geht es darum, das ich mich nicht strafbar mache. Ich habe mir schon einen 174er angeschaut, den ich restaurieren möchte. Der müsste allerdings 60km auf Achse überführt werden. Mfg
Zulassung und Anmeldung
Zulassung und Anmeldung von IFA Nutzfahrzeugen