Hallo !
Habe da wohl ein, bzw. zwei Problemchen, einmal eine FKÜ 180/62 ungebremst (1750 kg zul. Gesamt. ) und ein HL 50 mit Zweileiterbr. , aber noch nur Einleiterbr. am W 50
un nu ???
Hallo !
Habe da wohl ein, bzw. zwei Problemchen, einmal eine FKÜ 180/62 ungebremst (1750 kg zul. Gesamt. ) und ein HL 50 mit Zweileiterbr. , aber noch nur Einleiterbr. am W 50
un nu ???
Zweileiter will ich sowieso nachrüsten
kann ich jetzt eigentlich mit rotem Schlauch an Einleiter mit dem HL 50 und max. 25 km/h fahren ???
wieviel kg hat der LA/A max. ungebremst, bei mir steht nix im Brief, nur die 16000 kg gebremst
Schau mal in der Filebase bei den KTA Blättern, so viel ich weiß ungebremst 1500 kg. Mit Militärhaken wohl nur 750 kg.
laut Aussage Dekratist Haken nicht zulässig im öffentlichen, da keine Prüfnummer, nur zum rangieren usw.
kann ich wohl nur das Fahrgestell von FKÜ umbauen, das heißt das Handbremsseil mit ner Auflaufbremse kombinieren
wie machen die anderen das mit den Einachsanh. ungebr. , sind die auf 1500 kg abgelastet ???
Hi.
Was hat die FKÜ denn für ein Leergewicht? Bei der Anhängelast ist die tatsächlich gezogene Last entscheidend, nicht das zgG des Anhängers.
Krasses Beispiel Trabant: Anhängelast 400kg gebremst, da darfst du auch nen 3,5t Anhänger ankuppeln wenn er in der Zeit, die er am Trabi hängt eben diesen Wert von 400kg nicht überschreitet. Bringt man die Stützlast noch ins Spiel, dann kann man die angehängte Last noch um diesen Wert erhöhen, muss sie dann aber bei der Nutzlast des Zugfahrzeugs abziehen.
MfG
Matze
hat sich wohl erledigt, waren wohl falsche Daten, FKÜ 180/62 leer 900 kg, voll 1200 kg, zul. ges. Lafette 1530 kg, also alles ok, passt
Mit dem Einachser kannst du bis 1500kg gehen.
Gab es auch nie Probleme bei mir.
Bei dem HL50 musst du nachrüsten.Oder jemand vom TÜV bescheinigt dir das du auch mit Einleiter Bremse 80km/h fahren darfst und dann kann man eine Sondergenehmigung beantragen.
Das gleiche Problem habe ich auch.